Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Rentenfonds

Rentenfonds sind Investmentfonds. Bei Rentenfonds unterscheidet man zwischen Investmentfonds für festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen oder Bundesschatzbriefe), Pensionsfonds und Investmentfonds in der privaten Altersvorsorge. Werden in Rentenfonds festverzinsliche Wertpapiere investiert, heißt das, dass der Wertzuwachs durch Zinszahlungen und den Handel mit Wertpapieren erzielt wird. Aus diesem Grund profitieren Rentenfonds von sinkenden Zinsen, denn in diesem Fall steigt der Wert der gehaltenen Wertpapiere. Steigen die Zinsen, ist es für Rentenfonds dagegen schwer, eine positive Rendite zu erzielen. Investmentfonds, die speziell der Altersvorsorge dienen, werden Altersvorsorge-Sondervermögen genannt. Auch Pensionsfonds sind ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, genau wie die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Mit dem Rentenfonds kann der Versicherungsnehmer entscheiden, in welchen Investmentfond er investieren will. Investiert er direkt, kann er Bearbeitungsgebühren einer fondsgebundenen Rentenversicherung einsparen. ]]>

Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer. Sie erfolgt, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, dem Lohn steuerlich begünstigte Zuschüsse hinzuzurechnen. Bei einer Gehaltsumwandlung werden vom Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers gezahlt, z.B. zu den Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Desweiteren kann der Arbeitnehmer eine Umwandlung von seinem Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge verlangen. Grundlage dafür ist das Altersvermögensgesetz. Bei dieser Form der Gehaltsumwandlung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionskasse. Der Arbeitgeber zieht einen gewissen Betrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers und überweist diesem der Pensionskasse. Die Pensionskasse verwahrt das Geld auf einem Konto auf. Beim Eintritt in das Rentenalter erhält der Arbeitnehmer entweder eine einmalige Auszahlung oder erhält das Geld als monatliche Zusatzrente. Eine frühere Verfügung über das Geld ist ebenso wie eine Pfändung nicht möglich.]]>

Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung ist die Entgeltabrechnung über den Lohn bzw. das Gehalt, was dem Arbeitnehmer monatlich ausgezahlt wird. Gehaltsabrechnungen erfolgen schriftlich und werden monatlich entweder per Post oder persönlich an den Arbeitnehmer gegeben. Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Gehaltsabrechnung kann der Arbeitnehmer einsehen, wie viele Steuer- und Sozialversicherungsabzüge vom Bruttolohn vorgenommen wurden und wie hoch der Nettolohn ausfällt. Abgezogen werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteile an Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch mögliche vermögenswirksame Leistungen oder Zuschüsse sowie Zahlungen in eine Pensionskasse werden aufgezählt. Gleiches gilt für Zahlungen von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Gehaltsabrechnung stellt also eine genaue Gehaltsberechnung dar. Auch die Folgenden Informationen lassen sich in einer Gehaltsabrechnung finden: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, seine Versicherungsnummer, die Steuerklasse, mögliche Kinderfreibeträge sowie das Datum des Beschäftigungsbeginns. Außerdem ist der Zahlungsweg des Arbeitsentgelts aufgeführt, z.B. als Überweisung auf ein Girokonto. Die Gehaltsabrechnung gilt als Nachweis über das Einkommen und muss zwar der Einkommensteuererklärung nicht beigelegt werden, aber z.B. vorgelegt werden, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte.]]>

Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist eine Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer werden Versorgungsleistungen im Alter, bei Dienstunfähigkeit oder Tod zugesagt.

Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann man direkt erfragen oder im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Möglich sind fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge:

Die Finanzierung wird in der Ansparphase durch staatliche Mittel gefördert. Hier profitiert der Arbeitnehmer von einer festgelegten Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben, so dass sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Erst wenn der Arbeitnehmer die Rente erhält, ist diese steuerpflichtig – jedoch zu einem geringeren Steuersatz.

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