Wechsel der Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs verschiedenen Steuerklassen. Der auf das Einkommen des Arbeitnehmers erhobene Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerklasse und unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen errechnet. Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ergibt sich aus dem individuellen Gehalt bzw. Lohn des Arbeitnehmers, seinem Familienstatus und der Anzahl von Kindern. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist immer dann notwendig, wenn sich die Lebenssituation des Arbeitnehmers ändert, sich der Arbeitnehmer z.B. scheiden lässt. In diesem Fall kann man die Steuern, solange man noch nicht geschieden ist, noch gemeinsam veranlagen. Nach der Scheidung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Eine Scheidung zieht unter Umständen auch Unterhaltszahlungen nach sich. Auch hier gibt es Zusammenhänge mit der Steuerklasse, ist nämlich durch eine günstige Steuerklasse das Nettogehalt höher als es in einer anderen Steuerklasse wäre, erhöhen sich auch die Unterhaltszahlungen. Seit Januar 2009 können Ehepartner, die die Steuerklassenkombination drei und fünf gewählt haben, einen Wechsel der Steuerklasse vier wählen, um zu vermeiden, dass der Ehepartner, der gering verdient, höher besteuert wird. Der Wechsel der Steuerklasse kann einmal im Jahr jeweils bis zum 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Ein Wechsel muss immer schriftlich und mit der Angabe des Grundes beantragt werden. Ehepartner müssen einen solchen Antrag immer gemeinsam stellen, die Unterschriften beider Eheleute sind notwendig.]]>

Steuerklassenwechsel

Verheiratete können ihre Steuerklasse wechseln. Sie können sich für die Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, die für sie die steuergünstigste ist. Haben beide Eheleute die Steuerklasse vier, verdienen sie in der Regel gleich viel und haben daher auch in etwa die gleichen Abzüge vom Einkommen. Verdient ein Ehepartner mehr als der andere, rentiert sich die Kombination aus Steuerklasse drei und fünf. Bei der Steuerklasse drei sind beide Freibeträge gültig, so dass ein steuerlicher Vorteil für den Partner entsteht, der mehr verdient bzw. Alleinverdiener der Familie ist. Wird die Kombination aus Lohnsteuerklasse drei und fünf gewählt, sind die Ehepartner verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhalten sie unter Umständen Steuern zurück oder müssen Nachzahlungen leisten. Um auszurechnen, ob und wie sich ein Steuerklassenwechsel rentiert, kann mithilfe von Lohnrechnern das Nettogehalt bzw. der Nettolohn mit einer neuen Steuerklasse ausgerechnet werden. Außerdem hilft hier der Steuerberater weiter. Steuerklassenwechsel können immer bis zu 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden.]]>

Steuerklasse

Um die Einkommenssteuer eines Arbeitnehmers zu erheben, wird er oder sie in eine Steuerklasse eingeteilt. Zwar muss jeder Arbeitnehmer Steuern auf sein Einkommen zahlen, allerdings variiert die Höhe der Steuern z.B. nach Familienstatus, Kinderanzahl oder Einkommensart. Zudem gelten bestimmte Freibeträge.

Im Laufe des Jahres zahlt jeder Arbeitnehmer Steuern in Form der Steuervorauszahlung, diese werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auf Grundlage der jährlich einzureichenden Steuererklärung ermittelt das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige ausreichend Steuern gezahlt, zu viel oder zu wenig entrichtet hat. Im ersten Fall erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlten Beiträge, im zweiten Fall muss der Steuerzahler nachzahlen.

Der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, die alle monatlich auf den Bruttolohn erhoben werden, sind abhängig von der auf der Lohnsteuer eingetragenen Steuerklasse.

6 Steuerklassen

In Deutschland gibt es insgesamt sechsverschiedene Lohnsteuerklassen. In die erste Steuerklasse fallen alle Ledigen ohne Kinder. Außerdem werden diejenigen, über die beim Finanzamt keine Informationen über die Steuerklassen vorliegen, nach der ersten Lohnsteuerklasse besteuert. In die zweite Steuerklasse fallen Ledige mit Kindern, in die dritte wird ein verheirateter Arbeitnehmer, der Alleinverdiener ist, eingeteilt.

Die vierte Steuerklasse gilt für verheiratete Doppelverdiener und die fünfte für Verheiratete mit Nebendienst. In der sechsten Steuerklasse werden Steuerpflichtige geführt, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zusätzlich einem Nebenverdienst nachgehen, der die 400-Euro-Grenze übersteigt. Ehepartner können sich für eine Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, um die für sie günstigste Steuerklasse wirksam zu machen. Informationen über die Steuerklassen finden sich auch unter dem Stichwort Lohnsteuerklassen.

]]>

Pauschalsteuer

Der Begriff Pauschalsteuer wird dreifach verwendet: Er bezeichnet eine Kopfsteuer, eine Einheitssteuer und die Lohnsteuerpauschalierung. Mit Kopfsteuer wird eine Steuer bezeichnet, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen Steuersatz zahlt. Bei dieser Art der Steuererhebung wird nicht zwischen Einkommen, Lohnsteuerklassen, Familienstand, Leistungsfähigkeit oder anderen Kriterien der persönlichen Verhältnisse unterschieden. Die Einheitssteuer wird auch Flat Tax genannt. Sie bezeichnet einen einheitlichen Einkommenssteuersatz. Da der Steuersatz konstant ist, gleicht er dem Grenzsteuersatz. Um auch bei nicht sehr hohem Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen, ist die Einheitssteuer verbunden mit dem Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen. Länder, die eine Einheitssteuer erheben, sind z.B. Bulgarien, Lettland und Russland. Auch die Lohnsteuerpauschalierung wird als Pauschalsteuer bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein Vereinfachungsverfahren des deutschen Lohnsteuerrechts. In bestimmten Fällen ist eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer zugelassen. Da die Erhebung der Lohnsteuer für den Arbeitgeber mit Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, ist die pauschale Erhebung der Lohnsteuer eine Vereinfachung. Gleichzeitig kann diese Pauschalsteuer einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen, nämlich dann, wenn dieser nicht nur von einem Arbeitgeber sein Einkommen erzielt, sondern verschiedene Einkünfte hat. ]]>

Nettogehalt

Ein Nettogehalt ist das Gehalt, was einem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausgezahlt wird. Genau wie dem Nettolohn ein Bruttolohn vorausgeht, ergibt sich auch das Nettogehalt aus Abzügen vom Bruttogehalt. Vom Brutto werden Steuern abgezogen, das sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Weitere Abzüge entstehen aus den Sozialversicherungsabgaben, das sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Während der Arbeitnehmer die Steuerabgaben selber leistet, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben zumeist zu 50 Prozent mit. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auf der Gehaltsabrechnung sind sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag aufgeführt. Abzüge vom Bruttogehalt lassen sich u.a. durch einen Wechsel der Krankenkasse oder der Wahl einer anderen Steuerklasse erzielen. Allerdings wird auch vom Nettogehalt teilweise etwas abgezogen, z.B. vermögenswirksamen Leistungen. ]]>