Pauschalsteuer

Der Begriff Pauschalsteuer wird dreifach verwendet: Er bezeichnet eine Kopfsteuer, eine Einheitssteuer und die Lohnsteuerpauschalierung. Mit Kopfsteuer wird eine Steuer bezeichnet, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen Steuersatz zahlt. Bei dieser Art der Steuererhebung wird nicht zwischen Einkommen, Lohnsteuerklassen, Familienstand, Leistungsfähigkeit oder anderen Kriterien der persönlichen Verhältnisse unterschieden. Die Einheitssteuer wird auch Flat Tax genannt. Sie bezeichnet einen einheitlichen Einkommenssteuersatz. Da der Steuersatz konstant ist, gleicht er dem Grenzsteuersatz. Um auch bei nicht sehr hohem Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen, ist die Einheitssteuer verbunden mit dem Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen. Länder, die eine Einheitssteuer erheben, sind z.B. Bulgarien, Lettland und Russland. Auch die Lohnsteuerpauschalierung wird als Pauschalsteuer bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein Vereinfachungsverfahren des deutschen Lohnsteuerrechts. In bestimmten Fällen ist eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer zugelassen. Da die Erhebung der Lohnsteuer für den Arbeitgeber mit Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, ist die pauschale Erhebung der Lohnsteuer eine Vereinfachung. Gleichzeitig kann diese Pauschalsteuer einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen, nämlich dann, wenn dieser nicht nur von einem Arbeitgeber sein Einkommen erzielt, sondern verschiedene Einkünfte hat. ]]>

Kurzfristige Beschäftigung

Als kurzfristig gilt eine Beschäftigung wenn sie nicht länger als 50 Tage in einem Kalenderjahr oder nicht länger als zwei Monate ausgeübt wird, d.h. also von vorneherein zeitlich begrenzt angelegt ist. Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen, auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, ausgeübt, werden sie ebenfalls unter diesen zeitlichen Konditionen zusammengerechnet. Liegt eine vertragliche Wiederholung des Arbeitsverhältnisses vor oder dauert die Beschäftigung länger als ein Jahr, wird sie nicht als kurzfristige Beschäftigung eingestuft – unabhängig davon, ob die zeitlichen Höchstgrenzen überschritten wurden oder nicht. Grundsätzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, allerdings müssen Umlagen gezahlt werden. Außerdem unterliegt das Einkommen durch eine kurzfristige Beschäftigung der Steuerpflicht. Dies geschieht entweder durch eine Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlen muss, oder über die Lohnsteuer. Liegt das Entgelt über 400 Euro, darf der Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgegangen werden. Berufsmäßig bedeutet, dass die Beschäftigung dem Lebensunterhalt dient. Dieser Fall liegt dann nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Auch Hausfrauen und -männer sowie Studenten und Schüler können einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. ]]>

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