Midijob: Was bedeutet das und welche neuen Regelungen gibt es?
Der Midijob ist die Übergangszone zwischen dem Minijob und dem herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis Er ist optimal für alle, für die das Einkommen aus dem Minijob bis 450 Euro zu gering ist, die aber keinen Vollzeit ausüben oder auch finden können.
In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste zum Midijob und den Änderungen aus dem Jahr 2019 im kompakten Überblick.
Was genau ist ein Midijob?
Der Midijob beginnt bei 451 Euro – also dort, wo sich die Obergrenze des Minijobs befindet. Er endet dort, wo die die aktuelle Obergrenze durch den Staat festgelegt wird. Bislang waren dies 850 Euro. Seit 1. Juli 2019 sind es jedoch 1300 Euro. Er wird als Gleitzone bezeichnet, da er die Verdienstspanne zwischen dem Minijob und dem Jobverhältnis beschreibt, bei dem die klassische Sozialversicherung greift. Zudem beschreibt die Gleitzone auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der jeweiligen Jobverhältnisse. So sind bis 450 Euro keine sozialversicherungsabgaben verpflichtend. Ab 850 (beziehungsweise 1300 Euro heute) wird der volle Sozialversicherungssatz angewandt.
Dazwischen gibt es einen reduzierten Beitrag, der je nach Einkommen langsam ansteigt.
Ansprüche aus dem Midijob
Viele Arbeitnehmer meinen immer noch, der Midijob wäre ein Arbeitsverhältnis zu reduzierten Bedingungen für sie. Doch der Midijob ist für sie mit den gleichen Rechten verbunden, das auch das klassische Arbeitsverhältnis bietet. Dazu zählen unter anderem bezahlter Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder der Mindestlohn, der gesetzlich auch hier verankert und gültig ist.
Änderungen mit vielen Vorteilen verbunden
Eine wichtige Konsequenz der Änderung rund um den Midijob freut die Deutsche Rentenversicherung ganz besonders. Mit dem neuen Midijob werden nun Rentenansprüche in vollem Umfang erfüllt. Das beträfe, so die DRV, rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer, die in einem solchen Beschäftigungsverhältnis sind.
Wie die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) berichtet, profitierten davon vor allem Frauen, die in einem Teilzeitarbeitsverhältnis stehen. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Untersuchung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die ergeben habe, dass viele Frauen unter 25
Stunden arbeiten und so deutliche Renteneinbußen hätten. Dies können mit der Neuregelung nun effizient vermieden werden.
Anmeldepflicht durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat den Midijob genau so zuverlässig anzumelden wie vorher. Doch ist eine Neuerung hinzugekommen, auf die er nun aufpassen muss. Sie betrifft ebenfalls die Rentenversicherung, an die das tatsächlich erzielte und das beitragspflichtige Entgelt für den jeweiligen Arbeitnehmer zu melden ist. Der Arbeitnehmer kann übrigens nicht mehr entscheiden, ob
er die Gleitzone wählt oder nicht. Bis zum 1. Juli 2019 hatte er dazu die Option. Aber da er ohnehin nur Vorteile aus der neuen Regelung hat, ist der Wegfall des Wahlrechts verzichtbar.
Kritik am Midijob
Einige Kritikpunkte gibt es – trotz aller Vorteile – dennoch am neuen Midijob. Dadurch dass er nun so überzeugend vorteilhaft für die Arbeitnehmer geworden ist, ist der Anreiz, diesen nun auszuüben,
deutlich größer geworden. Das schwäche zum einen die Kassen der Sozialversicherungen, argumentieren die Kritiker der Neuregelung. Zum anderen werden aber auch der Mangel an Fachkräfte in Vollzeit dadurch akuter. Allerdings berücksichtigt diese Kritik nicht den hohen Anteil an
Frauen, die auch vor der Midijob-Erneuerung nicht mehr als 25 Stunden in der Woche arbeiten wollten und dies auch in Zukunft, zum Beispiel aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen, nicht planen. Möglicherweise profitieren die Unternehmen auch durch die Attraktivität des Jobs aufgrund
des erfreulich verbesserten Rentenanspruchs.
Midijob: lohnenswert oder nicht?
Ob sich ein Midijob im Allgemeinen und durch die neue Regelung im Speziellen für den einzelnen Arbeitnehmer lohnt, ist individuell. Beratung bieten hierzu beispielsweise die Rentenversicherungsträger in ihren Sprechstunden.