Wurde Ihr Lohn / Gehalt nicht gezahlt! Was nun?

Die Höhe der Löhne und Gehälter werden in einem Arbeits- oder Tarifvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten. Gleiches gilt für die Fälligkeit der Auszahlung des Arbeitsentgeltes. Dass die Auszahlung von Lohn und Gehalt nicht in jedem Fall problemlos verläuft, zeigt die Tatsache, dass in Deutschland jedes Jahr zahlreiche Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und ihre ausstehenden Bezüge einklagen.

 

In der Regel wird im Arbeitsvertrag der Zeitpunkt der Lohnauszahlung genannt, etwa der 15. eines Monats oder das Monatsende. Gibt es im Arbeitsvertrag keine Angaben darüber, gilt das Ende des Monats als Zeitpunkt der Auszahlung. Werden Löhne und Gehälter nicht pünktlich ausgezahlt oder nicht in der vollen Höhe, gerät der Arbeitgeber in den so genannten Verzug. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Lohnverzugs Verzugszinsen vom Arbeitgeber verlangen. Sind im Arbeitsvertrag keine anderen Vereinbarungen festgehalten, haben die Verzugszinsen eine Höhe von fünf Prozent des Basiszinssatzes. Erstreckt sich der Lohnverzug über einen Zeitraum von mehreren Monaten, kann der Arbeitnehmer, nach vorheriger Ankündigung, seine Arbeitsleistung niederlegen und von seinem Zurückbehaltungsrecht, in diesem Fall der Zurückhaltung von Arbeitsleistung, Gebrauch machen.

 

Der Anspruch auf Lohn bleibt auch beim Arbeitsausfall erhalten. Ist der Arbeitgeber mit mindestens zwei Monatsgehältern im Rückstand, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach Abmahnung fristlos kündigen. Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber zu durch die Kündigung entstandenem Schadensersatz verpflichtet. Um Nachteile zu vermeiden, sollte der Arbeitnehmer vor einer Kündigung rechtliche Beratung einholen. Zudem muss beachtet werden, dass der Arbeitnehmer nicht erst mit der Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis besteht, aber kein Lohn gezahlt wird, kann der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten. Um die Situation nachzuweisen, müssen dem Amt Kontoauszüge und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden.

 

Gründe warum Ihr Gehalt nicht gezahlt wurde

Die Gründe, warum ein Arbeitgeber mit Lohn- und Gehaltszahlungen in den Rückstand gerät, sind vielfältig. Sehr häufig verweist der säumige Arbeitgeber auf wirtschaftliche Probleme des Unternehmens und schlägt dem Arbeitnehmer vor, den Lohn bzw. das Gehalt zu stunden, auf die noch fälligen Zahlungen gänzlich zu verzichten oder eine vorrübergehende Reduzierung des Arbeitsentgelts in Kauf zu nehmen, um eine drohende Insolvenz des Unternehmens abzuwenden. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise in den Monaten Juli und August für einen Bruttolohn von 1.000 Euro gearbeitet, allerdings kein Geld bekommen, kann er sich rückwirkend auf eine Lohnreduzierung auf 700 Euro einigen und so eine Insolvenz des Unternehmens abwenden helfen. Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge beziehen sich für die Monate Juli und August allerdings auf den ursprünglichen Lohn von 1.000 Euro.

 

Was Sie als Arbeitnehmer tun können

Wie der Arbeitnehmer auf Lohnausfall reagiert, liegt im persönlichen Ermessen. Generell hat der Arbeitnehmer bei Lohnverzug oder -unterschlagung neben Kündigung und Zurückbehaltungsrecht auch die Möglichkeit, die entsprechenden Vorschläge des Arbeitgebers zu akzeptieren. Dabei gilt grundsätzlich, dass Vereinbarungen bezüglich des Lohnverzugs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich festgehalten werden sollten. Entscheidet sich der Mitarbeiter zu einer Stundung, sollte er diese dem Arbeitgeber nicht generell, sondern begrenzt gewähren. Gilt die Stundung beispielsweise für einen Monat, befindet sich der Arbeitgeber für diesen Monat nicht mehr im Zahlungsvollzug. Diese Regelung gibt dem Betrieb zudem einen zeitlichen Vorsprung und er kann versuchen, im vereinbarten Zeitraum wieder zahlungsfähig zu werden.

Dem Arbeitnehmer bleiben mit dieser Regelung alle Ansprüche erhalten. Ein Lohnverzicht hat dagegen nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer. Schließt sich beispielsweise an das Arbeitsverhältnis Arbeitslosigkeit an, ergibt sich die Bemessungsgrenze aus der aktuellen Höhe von Lohn bzw. Gehalt und fällt somit niedriger aus, weil der Arbeitnehmer ja durch Lohnverzicht oder -reduzierung weniger verdient hat. Gleiches gilt für Insolvenzgeld: Geht das Unternehmen tatsächlich insolvent, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses bezieht sich auf die Lohnhöhe, die drei Monate vor der Insolvenz galt und verringert sich bei Lohnverzicht oder -reduzierung entsprechend.

 

Verzug und Unterschlagung von Lohn / Gehalt

Bei Verzug und Unterschlagung von Lohn und Gehalt kann der Arbeitnehmer auch jederzeit vor das Arbeitsgericht ziehen und sein Brutto- oder Nettoentgelt einklagen. In diesem Fall muss die im Arbeitsvertrag festgehaltene Ausschlussfrist eingehalten werden. Diese liegt in der Regel bei sechs Monaten, so dass der Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeit seinem Arbeitgeber und evtl. dem Arbeitsgericht den Lohnverzug angezeigt haben muss. Da sich die Anzeige beim Arbeitsgericht mit der Antragsstelle des Gerichts regeln lässt, braucht der Arbeitnehmer hierfür keine Hilfe durch einen Anwalt. Auch wenn ein Prozess vor dem Arbeitsgericht zustande kommt, muss keiner der Konfliktparteien mit einem Anwalt auftreten. Wird doch ein Anwalt eingeschaltet, zahlt der Arbeitnehmer die Kosten für den Rechtsbeistand selbst, da diese Kosten nicht unter die Schäden fallen, die dem Arbeitnehmer durch den Lohnverzug entstehen. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied, erhält er in der Regel eine kostenlose Rechtsvertretung, hat er eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, trägt diese die Anwaltskosten.

 

Das Verfahren beim Arbeitsgericht sieht in der Regel so aus, dass einige Woche nach Einreichung der Klage beide Konfliktparteien vor Gericht erscheinen müssen. Mit diesem Termin wird ein Vergleich angestrebt, d.h. der Richter versucht, eine friedliche Regelung ohne Urteil zu finden. Kann der Streitfall durch einen Vergleich gelöst werden, fallen keine Gerichtskosten an. Kommt keine Einigung zustande, folgt als nächster Schritt der Kammertermin, bei welchen der Richter mit Hilfe zweier ehrenamtlichen Richter ein Urteil fällt. Spricht das Gericht dem Arbeitnehmer Recht zu, erhält dieser einen vollstreckbaren Titel, der ihn dazu berechtigt, mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers oder der Gewerkschaft den ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber, etwa durch eine Pfändung, einzutreiben. In der Regel dauern Gerichtsverfahren einige Wochen oder sogar Monate. Können Arbeitnehmer diese Zeit finanziell nicht überbrücken, können sie durch Lohnnotbedarf neben der gewöhnlichen Klage auch ein Eilverfahren beantragen.

]]>

Parteien zu den Themen Arbeit, Lohn, Soziales und Familie

Am 27. September ist Bundestagswahl. Die heiße Phase des Wahlkampfs ist angelaufen. Mit Zusagen von mehr Geld für Familien, Steuerentlastungen, neuen Arbeitsplätzen und einer besseren Krankenversicherung kämpfen die Parteien um die Gunst der WählerInnen. Doch was genau versprechen die Wahlprogramme, wie wollen CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke die BürgerInnen überzeugen? Hier werden die zentralen Punkte zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien vorgestellt.

SPD zu Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien

Die SPD strebt in möglichst vielen Branchen einen tariflichen Mindestlohn an, dessen unterste Grenze 7,50 Euro bilden. Neben dieser Lohnuntergrenze setzt sich die SPD auch für „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ ein und nimmt hier insbesondere Zeitarbeitsfirmen ins Visier. Nach einer Einarbeitungszeit sollen auch LeiharbeiterInnen den im Unternehmen üblichen Lohn erhalten. Die Veränderung bei Mini-Jobs betrifft ihren Umfang: Sie sollen auf 15 Stunden pro Woche begrenzt werden. PraktikantInnen sollen, anders als bisher, rechtlich abgesichert sein. Zur Unterstützung von Arbeitslosen soll die Bundesagentur für Arbeit ausgebaut und durch mehr Personal aufgestockt werden. Einer ihrer Schwerpunktfunktionen soll die Hilfe bei Existenzgründungen sein. Für Familien mit Kindern gilt das Konzept „Bonus für Arbeit“, damit Kinder nicht das Abrutschen in Hartz IV begünstigen. Die Arbeitslosenversicherung soll als Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Bei drohender oder eingetretener Arbeitslosigkeit konzentriert sich die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit regionalen Netzwerken auf Weiterbildung, einschließlich kostenloser Qualifizierungsüberprüfung. Das Schonvermögen, was ein Bezieher von Arbeitslosengeld II behalten darf, soll aufgehoben, Vermögen zur privaten Altersvorsoge soll dagegen nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Bei der Förderung von Familien will die SPD schon ab dem 01. Januar 2010 den jetzt gültigen Kinderfreibetrag von 3.864 Euro pro Kind um 200 Euro erhöhen. Damit auch einkommensschwache Familien den Freibetrag nutzen können, soll der Kinderfreibetrag in einen Grundfreibetrag geändert werden, so dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfällt. Verfügen Verheiratete über ein Einkommen von mehr als 250.00 Euro (für Nicht-Verheiratete gilt ein Einkommen von 125.00 Euro) sollen sie in Zukunft mit einem Steuersatz von 47 Prozent belastet werden. Diese auch als Reichensteuer diskutierte Änderung soll Einnahmen schaffen, die in die Bildung fließen. Daneben will die SPD den Eingangssteuersatz auf zehn Prozent senken und eine Börsenumsatzsteuer einführen. Alle Arbeitnehmer die per Postkarte an das Finanzamt auf ihre Steuererklärung verzichten, bekommen einen Bonus von 300 Euro gezahlt. Für die Bereiche der Sozialversicherung will die SPD eine Bürgerversicherung einführen. Die Bürgerversicherung soll alle Berufsgruppen und Einkommensarten umfassen. Die Krankenversicherung soll zu gleichen Teilen von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber getragen, der Sonderbeitrag für Arbeitgeber wieder abgeschafft werden. Bei den Renten halten die Sozialdemokraten zwar an der Altersgrenze von 67 Jahren fest, allerdings soll ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente möglich sein. Weitere Parteien zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien: SPD CDU/CSU Die Grünen FDP Die LINKE

CDU/CSU zu Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien

CDU/CSU sind gegen einen Mindestlohn und für ein Mindesteinkommen. Das Mindesteinkommen soll als eine Kombination aus Gehalt und staatlichen Leistungen sichergestellt werden. Zwar sollen Mini-Jobs erhalten, Dumpinglöhne allerdings verboten werden. Beim Arbeitslosengeld I treten CDU/CSU für eine Entfristung der bisherigen drei Jahre ein. Hinsichtlich einer Grundsicherung für Arbeitssuchende legen die Parteien ihren Schwerpunkt auf Qualifizierung und Vermittlung. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten, bei der Grundsicherung hinzuzuverdienen, erleichtert und dadurch ein Anreiz zur Arbeit geschaffen werden. Im Zusammenhang mit Hartz IV soll nicht nur das Schonvermögen deutlich erhöht, sondern auch selbst genutzte Immobilien unter einen stärkeren Schutz gestellt werden. Damit die Wege aus der Arbeitslosigkeit noch effektiver unterstützt werden können, soll es eine Verbesserung der Bundesagentur für Arbeit geben. Hierzu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen angestrebt. Diese neue Organisationsstruktur greift auf genaue Orts- und Strukturkenntnisse zurück und soll insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten. Zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit wollen CDU/CSU bundesweit auf ein Pilotprojekt zurückgreifen, bei welchem besonders schwer zu vermittelnde Arbeitssuchende und Langzeitarbeitslose mit „Bürgerarbeit“ beschäftigt werden. Beim Thema Familie wollen CDU/CSU das Kindergeld ab dem dritten Kind anheben und einen erhöhten Grundfreibetrag von 8.004 Euro für Kinder und Eltern einführen. Damit Familien mit Kindern finanziell gesichert sind, sollen die Bedingungen für den Kinderzuschlag verbessert werden. Im Bereich Soziales wollen CDU/CSU an der bisherigen Gesundheitsversorgung festhalten und lediglich kleine Korrekturen, etwa bei den Ärztehonoraren oder beim Finanzausgleich der Krankenkassen vornehmen. Beim Thema Steuerentlastung nennen CDU/CSU keine konkreten Daten, wollen aber den Eingangssteuersatz um zwei Prozentpunkte auf zwölf Prozent senken und einen Höchststeuersatz nicht schon bei einem Einkommen von 52.000 Euro, sondern erst bei 60.000 Euro einführen. Weitere Parteien zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien: SPD CDU/CSU Die Grünen FDP Die LINKE

Die Grünen zu Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien

Die Grünen wollen, genau wie die SPD, einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro einführen. Mini-Jobs sollen abgeschafft und LeiharbeiterInnen schon von Beginn ihrer Tätigkeit wie die festangestellten MitarbeiterInnen bezahlt werden. Für PraktikantInnen fordern die Grünen gesetzliche Mindeststandards, wie z.B. einen Praktikumsvertrag, eine zeitliche Begrenzung und eine Bezahlung von mindestens 300 Euro. Die Grundsicherung soll auf 420 Euro angehoben und an Lebenshaltungskosten sowie besondere Notsituationen angepasst werden. Die Anrechnung des Partnereinkommens soll wegfallen, die Kindergrundsicherung 330 Euro betragen. Damit auch bei Arbeitslosigkeit nennenswerte Rentenansprüche erworben werden können, wird eine Erhöhung der Renteneinzahlungen für Langzeitarbeitslose angestrebt. Um Altersarmut zu verhindern, haben die Grünen zudem das Konzept einer zum Teil aus Steuern finanzierten und solidarisch getragenen Garantierente entwickelt. Das Schonvermögen soll sehr viel höher als aktuell ausfallen und bei der Anrechnung von Arbeitslosengeld II keine Berücksichtigung finden. Nebenverdienste sollen bis zu einer Höhe von 400 Euro bei den Beziehern der Grundsicherung verbleiben. Die Bundesagentur für Arbeit bleibt erhalten, allerdings soll die Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der kommunalen Träger neu organisiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit soll die Hälfte aller Weiterbildungsangebote für Geringqualifizierte reservieren und sie zu 50 Prozent zu einem anerkannten Abschluss führen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen sozial abgestuft werden, bis zu einem Einkommen von 2.000 Euro sollen sie langsam und stufenlos ansteigen. Bei der Krankenversicherung streben die Grünen eine Bürgerversicherung an, die alle Einkommensarten berücksichtigt und wollen zudem die Praxisgebühr von zehn Euro abschaffen. Der allgemeine Spitzensteuersatz soll 45 Prozent betragen, mit einer Vermögensabgabe sollen Besserverdienende zeitlich befristet einen Beitrag zur Abwendung der Wirtschaftskrise leisten. Familien mit geringem Einkommen sollen einen erhöhten Kinderzuschlag und ein auf maximal 350 Euro erhöhtes Kindergeld erhalten. Für den Übergang in die Rente favorisieren die Grünen einen flexiblen Übergang. Bereits ab dem 60. Lebensjahr soll eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente möglich sein, damit Beschäftigte bis zur Regelaltersgrenze mit weniger Stunden arbeiten können. Weitere Parteien zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien: SPD CDU/CSU Die Grünen FDP Die LINKE

FDP zu Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien

Die FDP ist gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Stattdessen will sie, wenn Lohn und Gehalt zum Lebensunterhalt nicht ausreichen, auf ein Bürgergeld zurückgreifen, welches ein Mindesteinkommen garantiert. Das Bürgergeld soll sowohl das Arbeitslosengeld II als auch Leistungen für Wohnen und Heizen, den Kinderzuschlag, das Wohngeld, das Sozialgeld, die Sozialhilfe und die Grundsicherung sowie ggf. Unterstützungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung zusammenfassen. Somit wird Hartz IV abgeschafft. Das Bürgergeld wird pauschal gewährt und vom Finanzamt berechnet, verwaltet und ausgegeben. Ein Anspruch auf Bürgergeld ergibt sich aus Bedürftigkeit und, bei Erwerbsfähigkeit, der Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung. Für einen Alleinstehenden ohne Kind soll der Betrag des Bürgergelds im Durchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Kinder erhalten einen eigenen Bürgergeldanspruch. Bei der Anrechnung bleibt Vermögen von bis zu 250 Euro pro Lebensjahr anrechnungsfrei. Wird eine zumutbare Arbeit abgelehnt, wird das Bürgergeld gekürzt. Mini-Jobs sollen von den bisherigen 400 Euro auf 600 Euro angehoben werden. Erst bei einem Einkommen von mehr als 1.000 Euro sind die Sozialabgaben im vollen Umfang zu leisten. Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen werden bei einem Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoeinkommens nicht angerechnet. Das Schonvermögen für die betriebliche und private Altersvorsorge soll mit 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht werden. Die Bundesagentur für Arbeit soll aufgelöst werden. An ihre Stelle tritt ein neues Modell, was aus drei Komponenten besteht: Der Versicherungsagentur, die für das Auszahlen von Arbeitslosengeld zuständig ist, der kleinen Arbeitsmarktagentur, die sich um überregionale Belange kümmert und den kommunalen Jobcentern. Gemäß der neuen Struktur von Versicherungsagenturen können die Versicherten entsprechend der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zwischen verschieden Tarifen wählen, so dass die bisherige Anpassung der Bezugsdauer an die vorherige Beschäftigung aufgehoben ist. Die FDP will ein neues, dreigeteiltes Steuersystem von zehn, 25 und 35 Prozent, der Grundfreibetrag soll für alle erhöht werden. Beim Rentenerhalt will die FDP alle Neben- und Zuverdienstgrenzen abschaffen. Für Nebenverdienste soll außerdem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung aufgehoben werden. Im Gesundheitswesen tritt die FDP für die Abschaffung des Gesundheitsfonds ein, alle Krankenkassen sollen wieder eigene Beiträge erheben. Bei der Familienpolitik setzen die Liberalen auf eine Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag soll für Kinder und Erwachsene gelten. Außerdem will die FDP die Steuerklasse V abschaffen, um die steuerliche Benachteiligung von Frauen nach der Elternzeit aufzuheben. Weitere Parteien zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien: SPD CDU/CSU Die Grünen FDP Die LINKE

Die Linke zu Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien

Die Linke setzt sich für einen Mindestlohn von zehn Euro ein. Der tariflich vereinbarte Branchenlohn soll allgemein gültig werden. Da die Linke den Grundsatz vertreten, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss, wollen sie eine Anpassung von Gehältern von Leiharbeitern und Festangestellten ein. Langfristig soll Leiharbeit abgeschafft werden. PraktikantInnen sollen eine Mindestbezahlung von 300 Euro erhalten. Ein-Euro-Jobs sollen in tariflich gebundene Vollzeitjobs umgewandelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit soll bestehen bleiben und insbesondere die Altersteilzeit weiter fördern, die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld ausweiten und die Weiterbildungsangebote ausbauen. Der Zugang zur Erwerbsminderungsgrenze soll erleichtert werden. Hartz IV soll durch eine Mindestsicherung ersetzt werden. Alle, die nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, haben Anspruch auf die Mindestsicherung. Ihre Höhe soll eine Expertenkommission bestimmen. Bis zur Einführung der Mindestsicherung soll die Grundsicherung auf 500 Euro angehoben werden. Für Kinder und Jugendliche gelten, je nach Alter, Sätze von 276 Euro, 332 Euro und 358 Euro. Im Zusammenhang mit der Grundsicherung wird das Schonvermögen auf 20.000 Euro pro Person und die Altersvorsorge auf 700 Euro pro Lebensjahr angehoben. Die Rente mit 67 Jahren wird abgeschafft. Der Spitzensteuersatz soll ab einem Einkommen von 70.25 Euro auf 53 Prozent angehoben werden und Privatvermögen, das mehr als eine Million Euro umfasst, mit fünf Prozent besteuert werden. Neben der Einführung einer Börsenumsatzsteuer wird der Grundfreibetrag auf 9.300 Euro angehoben. Die Linke will das Ehegattensplitting abschaffen und Familien mit Kindern durch eine Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro finanziell fördern. In die gesetzliche Krankenversicherung sollen alle mit einbezogen werden, in die Rentenversicherung auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Die Linke spricht sich gegen die Praxisgebühr von zehn Euro aus. Weitere Parteien zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien: SPD CDU/CSU Die Grünen FDP Die LINKE ]]>

Gehaltserhöhung in der Rezession

Oftmals werden die Leistungen vom Arbeitgeber nicht angemessen honoriert. Falls Sie eine Gehaltserhöhung verlangen möchten, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten, denn gerade bei finanziellen Angelegenheiten, können tückische Momente auftauchen.

Im Gespräch wird Sie der Arbeitgeber immer nach den Gründen für ihre Forderungen fragen, mehr Geld wird in der Regel nur bei außergewöhnlichen Leistungen gezahlt. Sie sollten sich daher im Vorhinein fragen, welcher Job denn eigentlich von Ihnen erwartet wird. Denn das Gehalt wird nur erhöht, wenn Sie im Betrieb eine wichtige Position innehaben. Stellen Sie dar, wie wichtig ihre Leistungen für den Erfolg des Unternehmens sind und wie sich durch Ihr Wirken, Umsatz und Gewinn gesteigert haben. Auch Anreize für die Zukunft, können dem Chef eine positive Grundhaltung zum Thema Gehalt vermitteln.

Gute Leistungen helfen

Gute Ansätze für ein Gespräch sind Leistungen, die über den normalen Job hinausgehen. Insbesondere Fortbildungen und die Veröffentlichung von Fachartikeln, können ein gutes Einkommen rechtfertigen. Fachartikel stellen das Unternehmen in der Öffentlichkeit immer in einem guten Licht dar. Vor dem Gespräch sollten Sie sich auf die bevorstehende Verhandlung konzentrieren und sich alle Ihre Argumente zurechtlegen. Wenn Sie verbal fit sind, kann der Arbeitgeber schnell überzeugt werden und das Einkommen erhöhen. Bevor Sie im Gespräch jedoch zu hohe Anforderungen stellen, sollten Sie sich vorher informieren, welches Einkommen Personen mit gleichem Bildungsstandard erhalten. Heutzutage kann eine Gehaltserhöhung zumeist nur mit außergewöhnlichen Leistungen gerechtfertigt werden. Der Schlüssel zum Erfolg besteht in den meisten Fällen in einer guten Bildung. Eine Möglichkeit der Fortbildung ist die Kurzarbeit, denn die Arbeit in vielen verschiedenen Unternehmen, vermittelt neue Arbeitsumfelder und auch neues Wissen. Durch die vielen verschiedenen Aufgaben, können Sie in ihrem Job als Allrounder ausgebildet werden. Bedenken Sie immer, dass eine hohe Qualifizierung auch ein höheres Gehalt rechtfertigt. Dennoch sollten Sie bei der Aufnahme von Kurzarbeit daran denken, dass Sie auch anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, denn es werden auch für Sie nicht sehr viel versprechende Angebote vorliegen.

Gehaltserhöhung in der Rezession

Als sehr kritisch wird die Forderung nach einer Gehaltserhöhung in der Rezession betrachtet, denn wenn es Ihrem Chef finanziell schlecht geht, wird er Ihnen auch kein Geld auszahlen. Eine Rezession liegt immer dann vor, wenn in der Wirtschaft ein Abschwung verzeichnet wird und wenn die Wirtschaft innerhalb von zwei Quartalen kein Wachstum verzeichnen kann. Anzeichen sind stets der Abbau von Überstunden, viel Kurzarbeit und ein Rückgang der Nachfrage. Falls keine dieser Anzeichen vorliegen, können Sie beruhigt mit einer Forderung vor ihren Chef treten. Falls eine Rezession vorliegt und es grade in ihrem Unternehmen zum Abbau von Stellen oder Überstunden kommt, sollten Sie die Forderung für einen gewissen Zeitraum zurückstellen. Warten Sie einfach einige Wochen oder Monate ab, wenn die Auftragslage gut ist, können Sie dann wieder ein Gespräch suchen. Denken Sie im Gespräch jedoch stets daran, dass Sie sich rhetorisch gut vermitteln müssen und mit guten Argumenten aufwarten. Eine exzellente Vorbereitung ist für den Erfolg eines solchen Gespräches ausschlaggebend.]]>

Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit? kurzarbeitKurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit.

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Kurzlohn, bzw. konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit gewährt. Dies ist der Fall, wenn sich die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit vorübergehend auf Grund der wirtschaftlichen Lage oder einem unabwendbaren Ereignis unvermeidbar verkürzt. Kurzlohn wird nur dann gezahlt, wenn für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer über einen Monat hinweg mehr als 10% der Arbeitszeit ausfallen und sie somit von einem Entgeldausfall von mehr als 10% des Bruttolohns betroffen sind. Mit Inkrafttreten der Rechtverordnung vom 26.11.2008 wurde die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit Gehalt) für das laufende Jahr 2009 auf Grund der Finanzkrise von den regulären 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Setzt also ein Betrieb im Jahr 2009 Kurzarbeit an, kann die maximale 18 monatige Regelungsfrist voll ausgeschöpft werden. Die Höhe des Kurzarbeiter Gehaltes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen sowie dem Familienstand. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60%, Arbeitnehmer mit Kindern 67% der Nettoentgelddifferenz.]]>

Wie wichtig ist das Thema Gehalt bei der Partnersuche?

Kaum jemand würde es öffentlich zugeben, aber heimlich schaut jeder darauf: Das Geld. Das eigene Gehalt spielt eine mindestens ebenso wichtige Rolle, wie das Gehalt des Partners. Wer auf der Suche nach einem neuen Partner ist, wird sicher nicht sofort auf die Höhe des Einkommens zu sprechen kommen, doch hintergründig beschäftigt man sich durchaus damit. So ist eine der ersten Fragen bei der Partnersuche, was der andere denn so beruflich macht. Daraus kann man bereits schließen, wie hoch das Gehalt in etwa ausfallen wird. Warum die Menschen so neugierig sind, wenn es um das Gehalt des Partners geht, ist nicht ganz klar zu belegen, denn eigentlich scheint jeder unabhängig sein zu wollen und kein Geld vom Partner annehmen zu wollen. Nur innerlich scheint es da schon etwas anders auszusehen. Das Thema Gehalt bei der Partnersuche ist übrigens nicht nur für Frauen interessant. Bei ihnen könnte man sogar noch davon ausgehen, dass das Gehalt des Partners wichtig ist, um abschätzen zu können, ob er eine Familie ernähren kann. Aber auch die Herren der Schöpfung achten zunehmend auf das Einkommen der Partnerin. Sie wollen daran vermutlich erkennen, ob sie finanziell auf eigenen Füßen steht oder eher abhängig von anderen ist. Genaue Erkenntnisse über diese Fragen liegen derzeit aber noch nicht vor.

Spezielle Partnerbörsen nutzen

Da aber bei der Partnersuche nun immer weniger Menschen im alltäglichen Leben auf den neuen Partner treffen, nehmen Partnerbörsen im Internet eine zunehmend wichtigere Bedeutung ein. Hierbei haben sich einige Partnerbörsen bereits sehr stark spezialisiert. Sie sprechen vor allem Singles an, die in bestimmten Branchen tätig sind, bestimmte Hobbys verfolgen oder eben ein bestimmtes Gehalt aufweisen. Diese spezialisierten Partnerbörsen sind natürlich nicht kostenfrei, wie die allgemein gültigen Partnerbörsen, bieten dafür aber eine gezieltere Auswahl an Singles. So ist in den letzten Jahren auch eine steigende Zahl von Mitgliedern bei den spezialisierten Partnerbörsen zu verzeichnen. Grund dafür ist laut Expertenmeinung die hohe Bedeutung des Einkommens bei der Partnerwahl. Denn auf kostenpflichtigen Partnerbörsen werden sich nur Singles anmelden, die ein entsprechendes Einkommen vorweisen können und demzufolge auch ernsthaft an einer Partnerschaft interessiert sind. Ebenfalls entscheidend für viele ist dieser zweite Punkt. Während bei den allgemein gehaltenen Partnerbörsen viele Fake Accounts zu finden sind, hinter denen kein echtes Interesse an einer tiefgründigen Partnerschaft steht, sind es bei spezialisierten Partnerbörsen nur ernsthaft interessierte Singles. Zudem kann man davon ausgehen, dass diese Singles wohl situiert sind, was eine Gemeinsamkeit bedeuten kann. ]]>