> Bundesagentur für Arbeit. Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) wurde die Arbeitsagentur umbenannt zur BA – Bundesagentur für Arbeit.]]>
Arbeitsagentur
> Bundesagentur für Arbeit. Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) wurde die Arbeitsagentur umbenannt zur BA – Bundesagentur für Arbeit.]]>
Was ist Kurzarbeit? Kurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit.