Steuererklärung

Mit der Steuererklärung legen Privatpersonen und Unternehmen die Informationen offen, die dem Finanzamt zur Erhebung der Steuerlast notwendig sind. Sie muss entweder in Form des amtlich vorgegebenen Formulars oder in elektronischer Form, mit dem Programm ELSTER, an das Finanzamt übermittelt werden. Wichtigste Beispiele für Steuererklärungen sind die Einkommenssteuererklärung von Arbeitnehmern, die Umsatzsteuererklärung von Unternehmen oder die Körperschaftssteuererklärung bei juristischen Personen. In der Regel ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung vorzulegen. Es gilt entweder die Pflichtveranlagung oder die Antragsveranlagung. Trifft die Pflichtveranlagung auf einen Arbeitnehmer zu, muss er eine Steuererklärung vorlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Ehepartner die Lohnsteuerklassenkombination drei/fünf gewählt haben oder wenn jemand im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten hat. Außerdem muss eine Steuererklärung auf Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden. Die Antragsveranlagung tritt in Kraft, wenn jemand, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abgibt. Aufgrund des Aufwandes, der mit der Erstellung einer solchen Erklärung verbunden ist, sind viele Menschen froh, wenn sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Doch der Aufwand kann sich in vielen Fällen lohnen: Oftmals erstattet das Finanzamt Steuern, da im Jahr zu viele Abgaben geleistet wurden. Hilfe bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und anderen steuerlichen Fragen geben Steuerberater. Eine Steuererklärung muss dem Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Lässt eine Privatperson oder ein Unternehmen die Steuererklärung extern, in der Regel von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, vornehmen, verlängert sich die Frist bis zum Jahresende. ]]>

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit. Um Kündigungen zu vermeiden, kann ein Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Kurzarbeit zurückgreifen.

Dadurch kann das Unternehmen Personalkosten einsparen und so Engpässe in der Produktion auffangen. Bei Kurzarbeit arbeitet ein Arbeitnehmer über eine gewisse Zeit entweder weniger oder gar nicht. Ist die Arbeitszeit auf Null reduziert, muss die zur Verfügung stehende Zeit für Fortbildungen genutzt werden.

Zwar erhält der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt, allerdings nicht die volle Höhe. Während das Unternehmen kein oder nur ein geringeres Gehalt zahlt, erhält der Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur als Entgeltersatzleistung Kurzarbeitergeld. Dies beträgt 60 bis 67 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit auf sechs Monate begrenzt, in Ausnahmefällen kann sie auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Meldet ein Unternehmen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an, gewährt der Staat bis zu einer gewissen Höhe Ausgleichszahlungen. Um Kurzarbeit anmelden können, müssen u.a. die folgenden Bedingungen vorliegen: Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und nicht vermeidbar und der Arbeitsausfall liegt, einschließlich einer Stellungnahme des Betriebsrates, der Arbeitsagentur in schriftlicher Form vor. Auch arbeitsrechtlich unterliegt die Kurzarbeit bestimmten Voraussetzungen, so muss z.B. der Betriebsrat eines Unternehmens der Kurzarbeit zustimmen.

Sonderformen der Kurzarbeit sind zum einen das Transferkurzarbeitergeld, zum anderen das Saison-Kurzarbeitergeld. Im ersten Fall liegt eine betriebliche Restrukturierung vor, im zweiten Fall kann aufgrund von schlechter Witterung nicht gearbeitet werden, dies betrifft insbesondere das Baugewerbe.

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Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit? kurzarbeitKurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit.

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Kurzlohn, bzw. konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit gewährt. Dies ist der Fall, wenn sich die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit vorübergehend auf Grund der wirtschaftlichen Lage oder einem unabwendbaren Ereignis unvermeidbar verkürzt. Kurzlohn wird nur dann gezahlt, wenn für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer über einen Monat hinweg mehr als 10% der Arbeitszeit ausfallen und sie somit von einem Entgeldausfall von mehr als 10% des Bruttolohns betroffen sind. Mit Inkrafttreten der Rechtverordnung vom 26.11.2008 wurde die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit Gehalt) für das laufende Jahr 2009 auf Grund der Finanzkrise von den regulären 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Setzt also ein Betrieb im Jahr 2009 Kurzarbeit an, kann die maximale 18 monatige Regelungsfrist voll ausgeschöpft werden. Die Höhe des Kurzarbeiter Gehaltes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen sowie dem Familienstand. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60%, Arbeitnehmer mit Kindern 67% der Nettoentgelddifferenz.]]>