Umschulung

Eine Umschulung ist eine Aus- oder Weiterbildung einer Person für eine Tätigkeit, die sich von der erlernten oder ausgeübten unterscheidet. Lässt sich jemand umschulen, zielt er oder sie darauf, mit neuer bzw. erweiterter Qualifikation, einen neuen Beruf auszuüben. Die Gründe für eine Umschulung können sehr unterschiedlich sein. Möglicherweise möchte derjenige, der eine Umschulung anstrebt, mehr verdienen, möglicherweise zwingen den Arbeitnehmer auch gesundheitliche Gründe zur Aufgabe des alten und zur Umschulung für einen neuen Beruf. Es kann auch sein, dass jemand in seinem alten Beruf keinen Arbeitsplatz mehr findet, weil die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu stark gesunken ist. Ebenso können neue technische Grundlagen dazu führen, dass sich ein Berufsfeld ändert und Weiterbildungen notwendig werden. Aus- und Weiterbildungen sind eine logische Folge der Arbeitsmarktentwicklung, da sich immer neue Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikationen der Arbeitnehmer stellen und ein veränderter Bedarf an Arbeitskräften entsteht. Umschulungen werden dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet und sind daher Teil von Erwachsenen- und Weiterbildung. Meist werden Umschulungen öffentlich finanziert, z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit, verschiedene Versicherungen oder auch den Arbeitgeber selbst. Ist jemand förderungswürdig, übernimmt der Leistungsträger, z.B. die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, alle anfallenden Kosten. Umgangssprachlich werden mit der Umschulung auch Lehrgänge und Fortbildungen gemeint, tatsächlich zielt eine Umschulung aber immer auf einen anerkannten Berufsabschluss. Daher endet eine Umschulung zumeist nach zwei oder drei Jahren mit Prüfungen vor der jeweiligen Kammer, z.B. der Industrie- und Handelskammer. Kann derjenige, der an einer Umschulung teilnimmt, während seiner neuen Ausbildung an Erfahrungen und Kenntnisse aus seinem alten Beruf anknüpfen, verkürzt sich die Ausbildungszeit unter Umständen. Entsprechend der angestrebten Berufe werden drei Arten von Umschulungen unterschieden: Die betriebliche Umschulung, die schulische Umschulung und die überbetriebliche Umschulung. Die betriebliche Umschulung ist dual. Während ein Teil der Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb absolviert wird, besteht der andere Teil aus Unterricht an einer Berufsschule. Die schulische Umschulung findet in der Berufsfachschule statt, die praktische Ausbildung erfolgt durch Praktika. Da Schulen keine Ausbildungsvergütung bezahlen und neben den Unterhaltskosten häufig auch Schulgeld gezahlt werden muss, werden schulische Umschulungen meist von der Agentur für Arbeit oder Versicherungen übernommen. Bei der betrieblichen Umschulung agiert der Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb. In diesen Berufsförderwerken erlernen die Umschüler ihren neuen Beruf in Übungswerkstätten oder Übungsfirmen.]]>

Sozialamt

Sozialamt ist ein umgangssprachlicher Begriff. Er bezieht sich auf die Behörde, die für die Sozialhilfe und andere soziale Angelegenheiten zuständig ist. Korrekt heißt das Sozialamt eigentlich „Amt für Jugend und Familie“ oder „Fachbereich für Soziales und Wohnen“, je nach Begrifflichkeiten der kommunalen Ämter. Das Sozialamt ist Sozialleistungsträger, genau wie andere Institutionen, die Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen. Dies sind neben dem Sozialamt z.B. Versorgungsämter, Krankenkassen, Pflegekassen oder die Bundesagentur für Arbeit. Die Leistungen des Sozialamts basieren auf dem Sozialgesetzbuch. Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch regelt z.B. die Sozialhilfe. ]]>

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit. Um Kündigungen zu vermeiden, kann ein Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Kurzarbeit zurückgreifen.

Dadurch kann das Unternehmen Personalkosten einsparen und so Engpässe in der Produktion auffangen. Bei Kurzarbeit arbeitet ein Arbeitnehmer über eine gewisse Zeit entweder weniger oder gar nicht. Ist die Arbeitszeit auf Null reduziert, muss die zur Verfügung stehende Zeit für Fortbildungen genutzt werden.

Zwar erhält der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt, allerdings nicht die volle Höhe. Während das Unternehmen kein oder nur ein geringeres Gehalt zahlt, erhält der Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur als Entgeltersatzleistung Kurzarbeitergeld. Dies beträgt 60 bis 67 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit auf sechs Monate begrenzt, in Ausnahmefällen kann sie auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Meldet ein Unternehmen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an, gewährt der Staat bis zu einer gewissen Höhe Ausgleichszahlungen. Um Kurzarbeit anmelden können, müssen u.a. die folgenden Bedingungen vorliegen: Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und nicht vermeidbar und der Arbeitsausfall liegt, einschließlich einer Stellungnahme des Betriebsrates, der Arbeitsagentur in schriftlicher Form vor. Auch arbeitsrechtlich unterliegt die Kurzarbeit bestimmten Voraussetzungen, so muss z.B. der Betriebsrat eines Unternehmens der Kurzarbeit zustimmen.

Sonderformen der Kurzarbeit sind zum einen das Transferkurzarbeitergeld, zum anderen das Saison-Kurzarbeitergeld. Im ersten Fall liegt eine betriebliche Restrukturierung vor, im zweiten Fall kann aufgrund von schlechter Witterung nicht gearbeitet werden, dies betrifft insbesondere das Baugewerbe.

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Bundesagentur für Arbeit – BA

Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA oder auch Arbeitsagentur genannt, ist Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mit Hauptsitz in Nürnberg. Finanziert wird das Verwaltungsorgan durch die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung.

Zu den bekanntesten Leistungen zählt die Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld des arbeitsuchenden Antragstellers. Zu den zentralen Zielen zählt darüber hinaus die Bemühung um eine Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sowie Beratung. Insbesondere die Berufsberatung für Jugendliche in den Berufsinformationszentren sowie die Arbeitsmarktberatung für Arbeitsuchende oder Wiedereinsteiger nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein.

In diesem Zusammenhang wird Unterstützung in Form von Ausbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Auch Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen mit finanzieller Unterstützung rechnen. Auch die Beobachtung und Analyse der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gehört zu ihren Aufgaben. So wird beispielsweise monatlich eine Statistik veröffentlicht, in der die Nachfrage von Arbeitskräften ausgewertet wird.

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Arbeitslosengeld

Durch die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 wird nun zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterschieden.

Mit Arbeitslosengeld I ist das Arbeitslosengeld gemeint, das auch vor der Umstrukturierung so bezeichnet wurde. Das Arbeitslosengeld soll dem Arbeitslosen als Lohnersatz dienen und ihm eine angemessene Lebensführung ermöglichen.

Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich einen festgeschriebenen Prozentsatz in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, kann das Arbeitslosengeld auch von diesen Steuern finanziert werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies einen monatlichen Abschlag von derzeit 2,8 % des Bruttogehalts.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird bei den Arbeitsagenturen gestellt. Um jedoch Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Arbeitslose muss sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos, bzw. arbeitssuchend melden. Zudem muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein, d.h. der Betroffene muss mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestellt gewesen sein.

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