Wertpapiere

Wertpapiere verbriefen, sehr allgemein gesprochen, eine Forderung oder eine Beteiligung. Um die Forderung oder die Beteiligung geltend machen zu können, muss jemand das verbriefte Privatrecht, meist in Form einer Urkunde, besitzen. Bekannteste Beispiele für Wertpapiere sind:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Pfandbriefe
  • Derivate
  • Anteilscheine
  • Indexfonds
  • Zertifikate
  • Schecks
Wertpapiere bestehen in ihrer geläufigsten Form aus dem Mantel und dem Bogen, der aus einzelnen Coupons besteht, gegen deren Abgabe bei einer Zahlstelle das geltende Recht, z.B. in Form von Zinszahlungen, geltend gemacht werden kann, sowie aus einem Erneuerungsschein, gegen dessen Vorlage bei der Zahlstelle der Inhaber z.B. neue Coupons ausgehändigt bekommt. Wertpapiere besitzen als Sicherheitskennnummer eine sechsstellige Wertpapierkennnummer, die WKN, die aus dem Ländercode, der Prüfziffer und der nationalen Kennziffer bestehen. In den meisten Fällen tragen Wertpapiere neben dieser deutschen Nummer auch eine zwölfstellige internationale Sicherheitsnummer, die International Securities Identification Number (ISIN).]]>

Umschulung

Eine Umschulung ist eine Aus- oder Weiterbildung einer Person für eine Tätigkeit, die sich von der erlernten oder ausgeübten unterscheidet. Lässt sich jemand umschulen, zielt er oder sie darauf, mit neuer bzw. erweiterter Qualifikation, einen neuen Beruf auszuüben. Die Gründe für eine Umschulung können sehr unterschiedlich sein. Möglicherweise möchte derjenige, der eine Umschulung anstrebt, mehr verdienen, möglicherweise zwingen den Arbeitnehmer auch gesundheitliche Gründe zur Aufgabe des alten und zur Umschulung für einen neuen Beruf. Es kann auch sein, dass jemand in seinem alten Beruf keinen Arbeitsplatz mehr findet, weil die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu stark gesunken ist. Ebenso können neue technische Grundlagen dazu führen, dass sich ein Berufsfeld ändert und Weiterbildungen notwendig werden. Aus- und Weiterbildungen sind eine logische Folge der Arbeitsmarktentwicklung, da sich immer neue Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikationen der Arbeitnehmer stellen und ein veränderter Bedarf an Arbeitskräften entsteht. Umschulungen werden dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet und sind daher Teil von Erwachsenen- und Weiterbildung. Meist werden Umschulungen öffentlich finanziert, z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit, verschiedene Versicherungen oder auch den Arbeitgeber selbst. Ist jemand förderungswürdig, übernimmt der Leistungsträger, z.B. die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, alle anfallenden Kosten. Umgangssprachlich werden mit der Umschulung auch Lehrgänge und Fortbildungen gemeint, tatsächlich zielt eine Umschulung aber immer auf einen anerkannten Berufsabschluss. Daher endet eine Umschulung zumeist nach zwei oder drei Jahren mit Prüfungen vor der jeweiligen Kammer, z.B. der Industrie- und Handelskammer. Kann derjenige, der an einer Umschulung teilnimmt, während seiner neuen Ausbildung an Erfahrungen und Kenntnisse aus seinem alten Beruf anknüpfen, verkürzt sich die Ausbildungszeit unter Umständen. Entsprechend der angestrebten Berufe werden drei Arten von Umschulungen unterschieden: Die betriebliche Umschulung, die schulische Umschulung und die überbetriebliche Umschulung. Die betriebliche Umschulung ist dual. Während ein Teil der Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb absolviert wird, besteht der andere Teil aus Unterricht an einer Berufsschule. Die schulische Umschulung findet in der Berufsfachschule statt, die praktische Ausbildung erfolgt durch Praktika. Da Schulen keine Ausbildungsvergütung bezahlen und neben den Unterhaltskosten häufig auch Schulgeld gezahlt werden muss, werden schulische Umschulungen meist von der Agentur für Arbeit oder Versicherungen übernommen. Bei der betrieblichen Umschulung agiert der Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb. In diesen Berufsförderwerken erlernen die Umschüler ihren neuen Beruf in Übungswerkstätten oder Übungsfirmen.]]>

Nettolohn

Der Nettolohn stellt den Betrag dar, der nach diversen gesetzlichen Abzügen vom Bruttolohn bestehen bleibt. Um den Nettolohn zu erfassen, müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden. So müssen mit der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag steuerliche Abgaben geleistet werden. Daneben werden Sozialversicherungsabgaben Beiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsabgaben fallen bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich hoch aus. Für die Höhe der Lohnsteuer ist z.B. die Einteilung in die Lohnsteuerklasse entscheidend. Alle Abzüge werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die entsprechenden Stellen, z.B. das Finanzamt, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, weitergeleitet. Doch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen, sondern zum Teil sind auch Sachbezüge steuer- und abgabenpflichtig, z.B. Zuwendungen wie ein Firmenwagen oder Freiflüge. ]]>

Netto

Netto steht für einen „gereinigten Wert“. Der nicht gereinigte Wert ist das Brutto. Beide Begriffe entstammen dem kaufmännischen Bereich. Zur Vervollständigung muss außerdem noch der Begriff Tara genannt werden. Tara ist der Sammelbegriff, er gilt beim Abzug (Brutto) und bei der Addition (Netto) auf einen Betrag. Ein Nettopreis ist ein Preis ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Werden zu dem Preis die Steuern addiert, handelt es sich um den Bruttopreis. Ein Nettogehalt oder Nettolohn ist das Entgelt, was nach dem Abzug von Sozialversicherungsabgaben, wie z.B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung und Steuern, z.B. der Lohnsteuer, übrig bleibt. Der Nettobetrag ist also der Betrag, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Begriff Netto wird auch in der Versicherungswirtschaft verwendet. Hier bezeichnet er den dem Versicherungsträger verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu zahlenden Schadensanteil. Dementsprechend bezeichnet Brutto den Zustand vor Abgabe von Haftungs- und Schadenteilen. Beide Begriffe werden auch bei der Verrechnung von Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen benutzt. Netto bezeichnet den Betrag nach der Verrechnung, brutto den Betrag vor der Verrechnung. Grundsätzlich gilt: Brutto kommt vor Netto. ]]>

Elster

Elster ist die Abkürzung für » Elektronische Steuererklärung. Dieses Projekt bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Unternehmen und Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Möglich sind die Übermittlung der Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Abgabe von Lohnsteuerbescheinigungen. Elster Download ]]>