Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>

Nettolohn ausrechnen

Der Nettolohn kann durch entsprechende Gehaltsrechner bzw. Lohnrechner errechnet werden. Ausgehend vom Bruttolohn wird errechnet, was nach Abzug von Steuern, z.B. Lohnsteuer und Kirchensteuer, und den Sozialversicherungsabgaben, z.B. Krankenkassenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge, vom Lohn bzw. Gehalt und also als Netto übrig bleibt. Um den Nettolohn ausrechnen zu können, muss der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerklasse wissen, da diese über die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer entscheidet. Außerdem muss bekannt sein, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, da diese sich zwischen den Bundesländern unterscheidet. Um die Sozialversicherungsabgaben bei der eigenen Rechnung korrekt berücksichtigen zu können, muss auch die Höhe der zu leistenden Versicherungsbeiträge bekannt sein, z.B. Kranken- und Pflegeversicherung. Zahlt der Arbeitnehmer außerdem private Versicherungen, u.a. vermögenswirksame Leistungen oder in eine Pensionskasse ein, müssen auch diese Beiträge in den Lohnrechner eingegeben werden. Erst dann kann der Nettolohn richtig ausgerechnet werden und der Arbeitnehmer weiß, wie hoch sein Arbeitsentgelt nach allen Abzügen ausfällt. Um den Nettolohn auszurechnen, finden Sie bei uns kostenlose einen Netto- und Gehaltsrechner. ]]>

Nettolohn

Der Nettolohn stellt den Betrag dar, der nach diversen gesetzlichen Abzügen vom Bruttolohn bestehen bleibt. Um den Nettolohn zu erfassen, müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden. So müssen mit der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag steuerliche Abgaben geleistet werden. Daneben werden Sozialversicherungsabgaben Beiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsabgaben fallen bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich hoch aus. Für die Höhe der Lohnsteuer ist z.B. die Einteilung in die Lohnsteuerklasse entscheidend. Alle Abzüge werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die entsprechenden Stellen, z.B. das Finanzamt, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, weitergeleitet. Doch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen, sondern zum Teil sind auch Sachbezüge steuer- und abgabenpflichtig, z.B. Zuwendungen wie ein Firmenwagen oder Freiflüge. ]]>

Netto

Netto steht für einen „gereinigten Wert“. Der nicht gereinigte Wert ist das Brutto. Beide Begriffe entstammen dem kaufmännischen Bereich. Zur Vervollständigung muss außerdem noch der Begriff Tara genannt werden. Tara ist der Sammelbegriff, er gilt beim Abzug (Brutto) und bei der Addition (Netto) auf einen Betrag. Ein Nettopreis ist ein Preis ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Werden zu dem Preis die Steuern addiert, handelt es sich um den Bruttopreis. Ein Nettogehalt oder Nettolohn ist das Entgelt, was nach dem Abzug von Sozialversicherungsabgaben, wie z.B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung und Steuern, z.B. der Lohnsteuer, übrig bleibt. Der Nettobetrag ist also der Betrag, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Begriff Netto wird auch in der Versicherungswirtschaft verwendet. Hier bezeichnet er den dem Versicherungsträger verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu zahlenden Schadensanteil. Dementsprechend bezeichnet Brutto den Zustand vor Abgabe von Haftungs- und Schadenteilen. Beide Begriffe werden auch bei der Verrechnung von Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen benutzt. Netto bezeichnet den Betrag nach der Verrechnung, brutto den Betrag vor der Verrechnung. Grundsätzlich gilt: Brutto kommt vor Netto. ]]>

Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt bezeichnen das Entgelt, welches einem Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis von seinem Arbeitgeber ausgezahlt wird. Währen Lohn das Entgelt eines Arbeiters beschreibt, heißt das Entgelt eines Angestellten Gehalt. Häufig wird allerdings nicht klar zwischen beiden Begriffen unterschieden, sondern sie werden synonym verwendet oder es wird lediglich von Entgelt gesprochen. So beziehen sich z.B. auch Begriffe wie Lohnfortzahlungen oder Lohnkosten sowohl auf Lohn als auch auf Gehalt. Löhne und Gehälter sind im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Sie richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, nach der Qualifikation eines Arbeitnehmers, den Arbeitsbedingungen und der Situation auf dem Markt. Es wird in beiden Fällen zwischen Brutto und Netto unterschieden. Während Bruttolohn bzw. Bruttogehalt das Entgelt meint, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde, beschreiben Nettogehalt und Nettolohn den Betrag, der nach Abzug von Versicherungsbeiträgen (z.B. Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung) und Steuern (z.B. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) übrig bleibt. ]]>