Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>

Gehaltserhöhung

Einer Gehaltserhöhung geht in vielen Fällen eine Gehaltsverhandlung voraus. Oft ergeben sie sich, nachdem der Arbeitnehmer bereits einige Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, seine Erfahrungen und Arbeitsleistungen also gestiegen sind. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber um ein Gespräch über mögliche Gehaltserhöhung bitten. Ein solches Gespräch sollte gut vorbereitet werden. Zum einen kann sich der Arbeitnehmer mit Hilfe von Gehaltschecks (Gehaltsvergleich) im Internet einen Überblick darüber verschaffen, was in vergleichbaren Positionen gezahlt wird. Zum anderen sollte der Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Arbeitgeber zunächst einmal eine Gehaltserhöhung ablehnt und dazu möglicherweise Kritik an der Arbeit anbringt. Auch darauf kann sich der Arbeitnehmer vorbereiten, indem er seine Leistungen und Erfolge der vergangenen Monate anbringt. Gelten in einem Unternehmen Tarifvereinbarungen, sind Verhandlungen über Gehaltserhöhungen nicht möglich. Dies trifft insbesondere größere Firmen. Handelt es sich dagegen um ein kleineres Unternehmen, können Gehaltsverhandlungen direkt mit dem Arbeitgeber geführt werden.]]>