Zinssatz

Der Zinssatz beschreibt in Prozentform den Preis für geliehenes Kapital. Der Zinssatz wird entweder pro Jahr (p.a.), pro Monat (p.m.) oder pro Quartal (p.qu.) berechnet. Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich zum Teil, da mit unterschiedlichen Jahreseinheiten gerechnet wird, z.B. entweder mit 360 oder 365 Tagen, mit pauschalen 30 oder den tatsächlichen Monatstagen. Auch die Arten der Zinssätze unterscheiden sich. Es gibt u.a. den Nominalzinssatz, den Effektivzinssatz und den Realzinssatz. Beim Realzinssatz wird der Zinssatz durch die Inflation bereinigt, beim Effektivzinssatz Auszahlungen, Nebenkosten und Zinszahlungen miteinbezogen, wohingegen beim Nominalzinssatz der Zinsbetrag mit dem reinen Zinssatz berechnet wird. Für Spareinlagen gelten in der Regel Eckzinssätze, für Grundzinssätze gelten Leitzinssätze. Zur Errechnung des Zinssatzes wird die allgemeine Zinsformel herangezogen. Hier wird zuerst das Kapital in Geldeinheiten (k) mit dem Zinssatz in Prozent (p) und der Verzinsungseinheit in Tagen (t) multipliziert. Als zweiter Schritt wird der Tageteiler als Bemessungsgrundlage (T) mit der Zahl 100 multipliziert. Der Zinssatz wird üblicherweise mit i angegeben und errechnet sich in einem dritten Schritt: Das erste Ergebnis wird durch das Ergebnis der Multiplikation von Tagteiler und 100 dividiert.]]>

Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, d.h. einer Versicherung, die den Todesfall einer Person wirtschaftlich absichert (in Einzelfällen zeigt eine Lebensversicherung auch bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit ihre Leistungen). Als private Vorsorge erfolgt mit der Kapitallebensversicherung neben der wirtschaftlichen Absicherung im Todesfall auch eine Vermögensbildung, da das eingezahlte Kapital zum Teil zur Kapitalbildung verwendet wird. In der Regel werden die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer frei gewählt. Bei der Kapitallebensversicherung kommt es nicht zu einer laufenden Auszahlung, sondern zu einer einmaligen Leistung durch die Zahlung eines vereinbarten Kapitals. Läuft eine Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre, sind die aus dem eingezahlten Kapital gewonnen Beträge steuerfrei. Dies allerdings nur, wenn die eingezahlten Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben im Rahmen von Versorgungsaufwendungen geltend gemacht werden können. ]]>

Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer. Sie erfolgt, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, dem Lohn steuerlich begünstigte Zuschüsse hinzuzurechnen. Bei einer Gehaltsumwandlung werden vom Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers gezahlt, z.B. zu den Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Desweiteren kann der Arbeitnehmer eine Umwandlung von seinem Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge verlangen. Grundlage dafür ist das Altersvermögensgesetz. Bei dieser Form der Gehaltsumwandlung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionskasse. Der Arbeitgeber zieht einen gewissen Betrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers und überweist diesem der Pensionskasse. Die Pensionskasse verwahrt das Geld auf einem Konto auf. Beim Eintritt in das Rentenalter erhält der Arbeitnehmer entweder eine einmalige Auszahlung oder erhält das Geld als monatliche Zusatzrente. Eine frühere Verfügung über das Geld ist ebenso wie eine Pfändung nicht möglich.]]>