Vorsorge

Vorsorge bedeutet, Vorbeugung und Vorbereitung für eine spätere Entwicklung vorzunehmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorsorgeprogramme, welche meist in Form von Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders verbreitet ist die Altersvorsorge. Mit ihr werden Maßnahmen getroffen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In der Regel dient dazu angespartes Vermögen oder die gesetzliche Vorsorge. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erteilt. Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber zum Teil durch staatliche Zuschüsse unterstützt, wie bei der Riester-Rente. Durch Immobilien oder Aktien kann man sich eine eigene, staatlich nicht geförderte Vorsorge einrichten und greift beim Eintritt in das Rentenalter dann auf diese Einnahmen bzw. dass damit gesparte Vermögen zurück. Auch andere Versicherungen dienen der Vorsorge, z.B. die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung. In diesen Fällen gibt es ebenfalls sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsmöglichkeiten. Mit einer Lebensversicherung geht man z.B. eine Vorsorge für den Todesfall ein und garantiert Hinterbliebenen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt. ]]>

Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

]]>

Risikolebensversicherung

Möchte jemand eine Lebensversicherung abschließen, hat er gegenüber dem Versicherungsträger Angaben über seinen Gesundheitszustand zu machen, um festzustellen, ob ein erhöhtes Todesfallrisiko, etwa durch eine bestimmte Krankheit, besteht. Möglicherweise ergibt sich daraus eine Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung tritt im Fall des Todes ein. Einige Versicherungen verzichten auf Angaben zum Gesundheitszustand. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dann deutlich höhere Versicherungsbeiträge zahlen, denn die Versicherung kann das Todesfallrisiko nicht einschätzen. Es ist wichtig, Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet wird. Stirbt ein Versicherter, werden der Versicherung die ärztlichen Unterlagen vorgelegt. Stellt sich heraus, dass der Verstorbene keine wahrheitsgemäßen Angaben über seinen Gesundheitszustandes gemacht hat, erhalten die Hinterbliebenen möglicherweise keine Leistungen.]]>

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen sind Lebensversicherungen. Sie versichern den Versicherungsnehmer allerdings nicht auf den Todesfall, sondern auf das (wirtschaftliche) Risiko eines langen Lebens. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden: Zum einen gibt es die Versicherung, bei der die Rente sofort bei Vertragsabschluss oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode geleistet wird. Zum anderen besteht die aufgeschobene Rentenversicherung, deren Zahlungen erst nach einer vereinbarten Zeit beginnen. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern über eine Direktzusage eine betriebliche Altersvorsorge oder, z.B. über Pensionskassen oder Pensionsfonds, andere Formen der Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen unterscheiden sich erheblich durch ihre Gebühren, so dass vor Versicherungsabschluss ein Vergleich unbedingt notwendig ist. ]]>

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Sie ist eine Versicherung für die wirtschaftliche Absicherung des biometrischen Risikos einer Person (Todesfall, schwere Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit). In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Lebensversicherung: Todesfallversicherung, Sterbegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erlebensfallversicherung, Aussteuerversicherung. Bei der Kapitalform wird zwischen Risikoversicherung und kapitalbildender Versicherung differenziert. Meistens werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen, d.h. die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Daneben kann die Versicherungsleistung als Anteilseinheit eines Fonds oder als Indexgebunden vereinbart werden. Lebensversicherungen können unterschiedlich staatlich gefördert werden, z.B. als Direktversicherung oder als vermögensbildende Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann als eine einmalige Auszahlung zu einem bestimmten Termin fällig werden, unabhängig davon, ob die Person noch lebt, sie kann nach einem vertraglich vereinbarten Ereignis ausgezahlt werden oder als laufende Auszahlung als Rente. Eine Lebensversicherung endet entweder durch den Tod des Versicherungsträgers, durch das Erreichen eines vereinbarten Alters oder durch Kündigung. ]]>