Vorsorge

Vorsorge bedeutet, Vorbeugung und Vorbereitung für eine spätere Entwicklung vorzunehmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorsorgeprogramme, welche meist in Form von Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders verbreitet ist die Altersvorsorge. Mit ihr werden Maßnahmen getroffen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In der Regel dient dazu angespartes Vermögen oder die gesetzliche Vorsorge. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erteilt. Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber zum Teil durch staatliche Zuschüsse unterstützt, wie bei der Riester-Rente. Durch Immobilien oder Aktien kann man sich eine eigene, staatlich nicht geförderte Vorsorge einrichten und greift beim Eintritt in das Rentenalter dann auf diese Einnahmen bzw. dass damit gesparte Vermögen zurück. Auch andere Versicherungen dienen der Vorsorge, z.B. die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung. In diesen Fällen gibt es ebenfalls sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsmöglichkeiten. Mit einer Lebensversicherung geht man z.B. eine Vorsorge für den Todesfall ein und garantiert Hinterbliebenen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt. ]]>

Vermögen

In wirtschaftlichen Zusammenhängen bedeutet Vermögen Eigentum und steht damit für die Gesamtheit aller Güter, die ein Mensch besitzt. Sowohl Bargeld als auch Aktien, Bankguthaben, Immobilien, Konsumgüter oder Patente gelten als Vermögen. Daher ist Vermögen nicht identisch mit Kapitel, denn über Kapital kann jemand, im Gegensatz zum Vermögen, nicht direkt verfügen, sondern investiert es mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Vermögen ist in diesem Sinne eine andere Bezeichnung für Reichtum. Die Steigerung des eigenen Vermögens ist das Ziel privater Finanzplanungen. Da private Vermögensbildung in einigen Ländern als Alternative zu Versicherungen gilt, wird sie zum Teil staatlich gefördert, z.B. durch Wohnungsbauprämien oder Zulagen zur Altersvorsorge. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können vermögend sein. Das Betriebsvermögen umfasst sowohl materielle Sachwerte wie Kassenbestände, Arbeitsgeräte oder Immobilien als auch geistiges Eigentum wie z.B. Markennamen oder Patente. Zählt man außerdem noch die Potenziale der Mitarbeiterinnen hinzu, kann man ebenfalls von einem Humanvermögen sprechen. Ursprünglich wurde Vermögen in Deutschland mit der Vermögenssteuer belastet. Seit 1997 ist diese Steuer nicht mehr zulässig.]]>

Unterhaltspflicht

Unterhaltszahlungen sichern den Lebensbedarf einer Person. Die Unterhaltspflicht kann sich einerseits durch gesetzliche Regelungen und andererseits durch vertragliche Vereinbarungen ergeben. In Deutschland besteht Unterhaltspflicht für Kinder, Ehegatten und Eltern. Der Kindesunterhalt beschreibt die Verpflichtung der Eltern, neben Fürsorge und Erziehung auch für den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sorgen. Dabei beschränkt sich die Unterhaltspflicht nicht nur auf Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und geht über Minderjährige hinaus, da sie auch eine angemessene Ausbildung und den Fall einer Einkommensschwäche miteinschließt. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt, wobei die Düsseldorfer Tabelle eine Orientierung bietet. Sie errechnet aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen und dem Alter des Kindes die angemessene Höhe des Unterhalts. Der Elternunterhalt regelt die Verpflichtung von Kindern, den Lebensbedarf ihrer Eltern im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten zu sichern. In der Regel stellt sich der Fall des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit der Eltern ein. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung sowohl bei Heimunterbringung als auch bei häuslicher Pflege einen Teil der Kosten, doch auch bei Hinzuziehung des Einkommens und Vermögens der Eltern, sind oft nicht alle Kosten gedeckt. Häufig wird die Differenz von Einkommen und Heimkosten von den Sozialämtern übernommen. Zugleich können die Sozialämter die Kinder in die Zahlungspflicht nehmen. Hier muss allerdings immer die Leistungsfähigkeit des Kindes gegeben sein. Dabei werden nicht nur der Selbstbehalt, sondern ebenfalls Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und (ehemaligen) Ehepartner berücksichtigt. Auch die Altersvorsorge der Kinder hat Vorrang vor dem Elternunterhalt Die Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten beruht auf dem Familienunterhalt. Er umfasst alles, was erforderlich ist, um die Kosten für die Haushaltsführung und die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners und der gemeinsamen Kindern zu decken. Beide Ehepartner haben zum Unterhalt beizutragen, die kann sowohl in der Form der Haushaltsführung als auch in Leistungen durch Lohn und Gehalt des arbeitenden Ehepartners geschehen. Die Unterhaltspflicht umfasst sowohl Barzahlungen als auch Naturalunterhalt, wozu die folgenden Leistungen zählen:

  • Taschengeld
  • Nahrungsmittel und Bekleidung
  • Unterkunft
  • Freizeitgestaltung
  • Unterricht und Erziehung
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Staatliche Förderungen Riester-Rente

Die Riester-Rente ist staatlich gefördert. Es handelt sich bei ihr um eine vom Staat durch Zulagen geförderte Form der freiwilligen privaten Altersvorsorge. Zur staatlichen Förderung sind die folgenden Personengruppen berechtigt:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Landwirte, die rentenpflichtversichert sind
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende für die ersten drei Jahre des Kindes
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz IV
  • Bezieher von Krankengeld
  • Personen, die nicht erwerbsmäßig in der Pflege beschäftigt sind (z.B. Pflege einer Angehörigen)
  • Erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Vorruheständler, die pflichtversichert waren
  • Ehepartner von Riester-Renten-Berechtigten
  • Beamte, Richterinnen und Soldaten, wenn diese von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Formen: Der Altersvorsorgenzulage und des Sonderausgabenabzugs. Zu beachten ist, dass staatliche Förderung nur dann gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer seine Altersvorsorge bei einem zertifizierten Versicherungsträger abgeschlossen hat. Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. ]]>

Sozialhilfesatz

Der Regelsatz der Sozialhilfe wird regelmäßig neu berechnet und beträgt sei Juli 2009 genau 359 Euro und entspricht so dem Betrag von Arbeitslosengeld II. Für Familien wird Sozialhilfe gestaffelt gezahlt und erhöht sich mit jedem weiteren Familienmitglied. Rechnungsgrundalge für den individuellen Sozialhilfesatz ist das Einkommen und Vermögen eines jeden Einzelnen. Auch wenn Empfänger von Sozialhilfe in der Regel nicht (mehr) in einem Arbeitsverhältnis stehen, wird ihnen Einkommen angerechnet, da auch Renten, Kindegeld oder Krankengeld als Einkommen zählen. Hinzu kommt, dass die unter die Sozialhilfe fallenden Personen einer Tätigkeit nachgehen können, die drei Stunden pro Tag nicht überschreitet. Als Vermögen gelten nicht nur Wertgegenstände und Erbstücke, sondern z.B. auch Arbeitsgeräte, welche für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung notwendig sind, angemessener Hausrat, staatlich geförderte Altersvorsorge, z.B. die Riester-Rente, Gegenstände für wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten sowie ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück. Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt decken und leistet daher Zahlungen für Miete, Kleidung oder Heizkosten. Da zudem ein soziokulturelles Existenzminimum für die Leistungsempfänger aufrecht erhalten werden soll, gibt es auch Zahlungen zur Teilnahme am kulturellen Leben.]]>