Sozialhilfesatz

Der Regelsatz der Sozialhilfe wird regelmäßig neu berechnet und beträgt sei Juli 2009 genau 359 Euro und entspricht so dem Betrag von Arbeitslosengeld II. Für Familien wird Sozialhilfe gestaffelt gezahlt und erhöht sich mit jedem weiteren Familienmitglied. Rechnungsgrundalge für den individuellen Sozialhilfesatz ist das Einkommen und Vermögen eines jeden Einzelnen. Auch wenn Empfänger von Sozialhilfe in der Regel nicht (mehr) in einem Arbeitsverhältnis stehen, wird ihnen Einkommen angerechnet, da auch Renten, Kindegeld oder Krankengeld als Einkommen zählen. Hinzu kommt, dass die unter die Sozialhilfe fallenden Personen einer Tätigkeit nachgehen können, die drei Stunden pro Tag nicht überschreitet. Als Vermögen gelten nicht nur Wertgegenstände und Erbstücke, sondern z.B. auch Arbeitsgeräte, welche für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung notwendig sind, angemessener Hausrat, staatlich geförderte Altersvorsorge, z.B. die Riester-Rente, Gegenstände für wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten sowie ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück. Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt decken und leistet daher Zahlungen für Miete, Kleidung oder Heizkosten. Da zudem ein soziokulturelles Existenzminimum für die Leistungsempfänger aufrecht erhalten werden soll, gibt es auch Zahlungen zur Teilnahme am kulturellen Leben.]]>

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raum und Vandalismus. Im Schadensfall sind nahezu alle sich im Haushalt befindlichen Dinge des Versicherungsnehmers versichert, also etwa Möbel, Elektronik, Kleidung oder Nahrungsmittel. Auch Gartenmöbel, Fahrräder oder Gegenstände, die sich im Auto befinden, sind, je nach abgeschlossener Hausratversicherung, in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Außerdem können Aufräumarbeiten, Schutzkosten oder Hotelkosten im Schadensfall von der Versicherung übernommen werden. Der Ort der Versicherung ist die Wohnung oder das Haus des Versicherungsnehmers. Durch eine Erweiterung des Versicherungsortes um eine Außenversicherung kann allerdings auch der persönliche Hausrat, der sich vorrübergehend nicht im eigentlichen Versicherungsort, sondern z.B. in einer Ferienwohnung befindet, in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Die Prämie der Versicherung errechnet sich über die Höhe der Versicherungssumme (diese wird zumeist durch eine Faustformel über die Wohnfläche ermittelt), die individuellen Einschlüsse und der Lage der versicherten Räume.]]>

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer bezeichnet die anfallende Steuer auf ein Erbe, also einen Vermögenserwerb von Todes wegen. Die Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Zu beachten ist, dass nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes versteuert wird, sondern bei dem tatsächlichen Erwerb des jeweiligen Erben anknüpft. Somit bestehen für verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Steuerfreibeträge. Seid dem 01.01.2009 traten zahlreiche Reformen der Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen von der Erbschaftssteuer sind das Barvermögen, Wertpapiere sowie vermietete Immobilien. Steuerfrei sind dagegen bis zu einem jeweils festgelegten Betrag Hausrat, Wäsche, Kleidung und bewegte Gegenstände. So werden die Freibeträge für nahe Angehörige angehoben. Hier profitieren insbesondere die Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den Reformen. Nach dem neuen Recht bleibt das selbstgenutzte Familienheim für den Ehepartner und die Kinder steuerfrei, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten werden. ]]>