Steuerrechner

Das deutsche Steuerrecht ist umfassend, es gibt die Einkommensteuer, die Erbschaftssteuer, die Körperschaftssteuer, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Gewerbesteuer und andere Steuerarten. Die Mehrheit der Arbeitnehmer muss regelmäßig eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt geben. Bei ihrer Erstellung können Steuerberater zur Hilfe gezogen werden. Um Informationen über Steuerabgaben zu erhalten, helfen auch Steuerrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen. Entsprechende Internetseiten können über Suchmaschinen gefunden werden. Um z.B. die Einkommensteuer zu errechnen, kann eine Arbeitnehmerin die genannten Steuerrechner zu Rate ziehen. Dazu müssen verschiedene Angaben in den online zur Verfügung stehenden Rechner (Lohn- & Gehaltsrechner) eingegeben werden, u.a. die Höhe des Bruttoentgelts, Angaben über sonstige Einkünfte, eine evtl. Kirchenzugehörigkeit, die Anzahl der Kinder und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Je nach Steuerrechner werden auch andere Informationen abgefragt. Nicht nur bei der Errechnung der Einkommenssteuer, sondern auch bei der Errechnung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, bei der Errechnung Gewerbesteuer und bei Errechnung der Erbschaftssteuer sind Steuerrechner beliebt. Entsprechenden Funktionen finden sich auch in diesen Fällen kostenlos im Internet. ]]>

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Freibetrag

Zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage kann der Freibetrag eingesetzt werden, d.h. dass ein Teil des Brutto-Betrags steuerfrei bleibt. Anstatt sich also die zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück zu holen, ist es möglich, vorab weniger Lohnsteuer zu zahlen, indem man sich den Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Wird der Freibetrag überschritten, müssen nicht die gesamten Einnahmen, sondern lediglich die den Freibetrag übersteigenden Einnahmen versteuert werden. Es gibt verschiedene Arten des Freibetrags, die sich auf die Einkommenssteuer, die Erbschaftssteuer, die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer beziehen. Der Steuerzahler muss den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zusammen mit der Lohnsteuerkarte auch zukommen lassen. Das Formular ist bundesweit einheitlich und steht auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamtes zum kostenlosen Download bereit. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, damit der Freibetrag noch im kommenden Jahr angerechnet werden kann. ]]>

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer bezeichnet die anfallende Steuer auf ein Erbe, also einen Vermögenserwerb von Todes wegen. Die Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Zu beachten ist, dass nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes versteuert wird, sondern bei dem tatsächlichen Erwerb des jeweiligen Erben anknüpft. Somit bestehen für verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Steuerfreibeträge. Seid dem 01.01.2009 traten zahlreiche Reformen der Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen von der Erbschaftssteuer sind das Barvermögen, Wertpapiere sowie vermietete Immobilien. Steuerfrei sind dagegen bis zu einem jeweils festgelegten Betrag Hausrat, Wäsche, Kleidung und bewegte Gegenstände. So werden die Freibeträge für nahe Angehörige angehoben. Hier profitieren insbesondere die Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den Reformen. Nach dem neuen Recht bleibt das selbstgenutzte Familienheim für den Ehepartner und die Kinder steuerfrei, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten werden. ]]>

Lohnsteuertabelle

Welche Lohnsteuertabellen gibt es? Wozu dient eine Lohnsteuertabelle?

Es gibt zwei verschiedene Lohnsteuertabellen diese enthalten alle Daten bezüglich der Abzüge wie z.B. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc. vom Lohn oder Gehalt.

Es wird unterschieden zwischen:

  • der allgemeinen Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und
  • der besonderen Tabelle für alle übrigen Arbeitnehmer.

Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich in der Höhe des Freibetrags. Dies ist der Betrag, der die Steuerberechnungsgrundlage mindert. Es muss demnach nur der Teil versteuert werden, der diesen Teil übersteigt.

  • Freibeträge diesen der sozialen Gerechtigkeit oder zur Vereinfachung der Berechnung
  • Die wichtigsten Freibeträge sind:
    – Einkommenssteuer
    – Erbschaftssteuer
    – Freibeträge bei anderen Steuerarten
    – Freibeträge, Freigrenzen und Werbungskostenpauschalen

Kostenlose Lohnsteuertabelle zum Download als Software finden sie hier. Bücher und Ratgeber zum Lohnsteuerrecht und Lohnsteuer für die verschiedenen Jahre.

Definition Lohnsteuertabelle

Lohnsteuertabellen geben darüber Auskunft, wie hoch der Lohn für den Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausfällt. Es werden also vom Bruttolohn alle notwendigen Abzüge vorgenommen, so dass der Nettolohn sichtbar wird.

Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. In diesem Sinne werden zunächst alle sich aus der Steuerklasse zusammengesetzten Pauschalen abgezogen und dann die Freibeträge. Anschließend wird die Einkommensteuer ermittelt. Vom Lohn werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (allgemeine Tabelle) und nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, z.B. Beamte (besondere Tabelle). Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt alle sechs Lohnsteuerklassen, die jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bedeuten.

Als Folge der individuellen Steuerberechnung und maschineller Lohnsteuerberechnung nach stufenlosem Formeltarif, gibt es seit 2003 keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr. Mittlerweile finden sich zahlreiche elektronische Versionen von Lohnsteuertabellen, die auch als Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner bezeichnet werden.

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