Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer bezeichnet die anfallende Steuer auf ein Erbe, also einen Vermögenserwerb von Todes wegen. Die Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Zu beachten ist, dass nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes versteuert wird, sondern bei dem tatsächlichen Erwerb des jeweiligen Erben anknüpft. Somit bestehen für verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Steuerfreibeträge. Seid dem 01.01.2009 traten zahlreiche Reformen der Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen von der Erbschaftssteuer sind das Barvermögen, Wertpapiere sowie vermietete Immobilien. Steuerfrei sind dagegen bis zu einem jeweils festgelegten Betrag Hausrat, Wäsche, Kleidung und bewegte Gegenstände. So werden die Freibeträge für nahe Angehörige angehoben. Hier profitieren insbesondere die Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den Reformen. Nach dem neuen Recht bleibt das selbstgenutzte Familienheim für den Ehepartner und die Kinder steuerfrei, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten werden. ]]>

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