Schuldenregulierung

Um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, wird vor einer gerichtlichen Bearbeitung der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen. Dieser außergerichtliche Versuch strebt eine Schuldenregulierung, d.h. eine Einigung mit dem Gläubiger über die Zahlung der Schulden an. Hilfe erhält der Schuldner dabei von der Schuldenberatung. Um eine Schuldenregulierung zu erreichen, werden vom Einkommen des Schuldners die laufenden Kosten abgezogen. Das zur Verfügung stehende Geld kann dann zur Abgleichung der Schulden verwendet werden. Wird der Plan zur Schuldenregulierung vom Gläubiger angenommen, kann der Schuldner darauf verzichten, beim Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.]]>

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