Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung ist eine mit staatlicher Gewalt erzwungene Durchsetzung rechtlicher Ansprüche eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner. In Deutschland gibt es zwei Vollstreckungsarten. Die Einzelzwangsvollstreckung und die Gesamtvollstreckung. Die Gesamtvollstreckung dient dazu, die Ansprüche des Gläubigers aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Insolvenzverfahren zu decken. Bei der Einzelvollstreckung wird den Ansprüchen der Gläubiger durch einzelne Vermögensgegenstände nachgekommen. Die Durchführung einer Vollstreckung obliegt dem Vollstreckungsgericht, d.h. dem Amtsgericht, an welches sich der Gläubiger mit einem schriftlichen Antrag wendet. Dem Schuldner wird ein Vollstreckungstitel zugestellt, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist. Erst dann sind die Voraussetzungen einer Vollstreckung gegeben. Vollstreckt wird sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen. Die einzelnen Vollstreckungsarten unterscheiden sich voneinander, z.B. können bewegliche Sachen verpfändet oder versteigert werden. Auch Löhne, Kontoguthaben oder Lebensversicherungsansprüche des Schuldners können verpfändet werden, ebenso wie Grundstücke und Sozialleistungen. Die Erträge aus Verpfändung und Versteigerung werden zur Deckung der Gläubigerforderungen verwendet. Gegen die Vollstreckung kann der Schuldner rechtlich vorgehen in Form der Vollstreckungserinnerung, der sofortigen Beschwerden, der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und in Form der Vollstreckungsabwehrklage. Mit der Vollstreckungserinnerung wird auf formale Fehler im Vollstreckungsverfahren eingegangen, alle anderen Klagen beziehen sich auf Mängel im Gegenstand oder im Grund der Vollstreckung.]]>

Schuldenberatung

Schuldenberatung oder auch Schuldnerberatung bezeichnet Hilfe für Menschen mit Schulden. Sie ist Teil der Sozialberatung. Das Ziel der Schuldenberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse des Schuldners abzusichern. Langfristig wird eine umfassende Schuldenregulierung angestrebt. Im Fall der Verbraucherinsolvenz ist die Schuldenberatung Pflicht. Bevor die Privatinsolvenz gerichtlich beantragt werden kann, muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgenommen werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert und keine Schuldenregulierung vereinbart werden kann, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz beim Gericht stellen. Für diesen Antrag benötigt er einen Anwaltsbescheid oder eine Bescheinigung von einer Schuldenberatungsstelle. ]]>

Schuldenregulierung

Um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, wird vor einer gerichtlichen Bearbeitung der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen. Dieser außergerichtliche Versuch strebt eine Schuldenregulierung, d.h. eine Einigung mit dem Gläubiger über die Zahlung der Schulden an. Hilfe erhält der Schuldner dabei von der Schuldenberatung. Um eine Schuldenregulierung zu erreichen, werden vom Einkommen des Schuldners die laufenden Kosten abgezogen. Das zur Verfügung stehende Geld kann dann zur Abgleichung der Schulden verwendet werden. Wird der Plan zur Schuldenregulierung vom Gläubiger angenommen, kann der Schuldner darauf verzichten, beim Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.]]>

Schulden

Schulden bezeichnen die Verbindlichkeiten einer Privatperson, eines Unternehmens oder eines Staates. Eine Überschuldung tritt ein, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen des Schuldners. Ist eine Privatperson überschuldet, besteht die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz anzumelden. Um die Privatinsolvenz zu vermeiden, kann eine außergerichtliche Schuldenregulierung angestrebt werden. Für überschuldetet Privatpersonen bieten Anwälte oder Schuldnerberatungen Hilfen an. Ist ein Unternehmen überschuldet, meldet es in vielen Fällen ebenfalls Insolvenz an. Häufig hat dies Entlassungen, Betriebsschließungen oder Übernahmen zur Folge. ]]>

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist auch unter den Bezeichnungen Verbraucherinsolvenzverfahren, Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs bekannt. Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz und damit der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson (auch Selbständige und Kleingewerbetreibende sind in dieser Bezeichnung mit eingeschlossen). Eine Privatinsolvenz wird also von Personen beantragt, die überschuldet sind und die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr erfüllen können. Das Verfahren einer Privatinsolvenz besteht aus verschiedenen Schritten: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gläubiger angestrebt werden. Ist dieser erfolgreich, entfallen alle weiteren Verfahrensschritte. Ist er es nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht das Privatinsolvenzverfahren schriftlich beantragen. Vorzulegen sind dabei der Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Informationen zur Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über die Gläubiger, die Gläubiger-Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan. Jetzt prüft das Gericht, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfolgreich sein kann. Als nächster Schritt kommt dann das vereinfachte Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Meist zielt das Privatinsolvenzverfahren auf eine Restschuldbefreiung, die sechs Jahre nach der Privatinsolvenz eintritt. Trotz dieser Befreiung gilt der ehemalige Schuldner durch einen Schufa-Eintrag weiterhin als nicht kreditwürdig. Beratungsstellen für Privatinsolvenzverfahren sind neben Rechtsanwaltskanzleien auch durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände getragene Schuldnerberatungsstellen.]]>