Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Weiterbildung

Weiterbildung- und Erwachsenbildung sind Bestandteile der Erziehungswissenschaft, die sowohl Theorien als auch praktische Konzepte für das Lernen von und mit Erwachsenen entwickelt. Weiterbildung zielt auf die Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen eines Erwachsenen. Bei der Weiterbildung unterscheidet man zwischen der beruflichen Weiterbildung, der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie dem informellen und lebenslangen Lernen. Immer bedeutender wird auch die Weiterbildung über das Internet, das so genannte e-Learning. Die Formen der Weiterbildung unterscheiden sich. Weiterbildung kann in Seminaren, innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens, computergestützt oder selbstständig stattfinden. Institutionen der bzw. Träger von Weiterbildung sind z.B. Volkshochschulen, Abendschulen, Akademien, Bildungszentren, private oder betriebliche Bildungseinrichtungen oder gewerkschaftliche oder kirchliche Institutionen. In einigen Fällen werden die Kosten für eine Weiterbildung übernommen. Handelt es sich z.B. um interne Weiterbildungen oder Fortbildungen in einem Unternehmen oder Betrieb, zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten. Auch externe Weiterbildungen werden häufig vom Arbeitgeber erstattet und sind dann steuerfrei. Bekommt ein Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen dem Finanzamt eine Aufstellung aller Kosten sowie eine Begründung für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen. Fehlt eine detailliert Einzelaufzählung der Kosten, kommt die Werbungskostenpauschale zum Einsatz. Auskünfte über Weiterbildung, Informationen über das Angebot, die Bildungswege und die Fördermöglichkeiten geben kommunale Beratungsstellen, die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammern.]]>

Vermögen

In wirtschaftlichen Zusammenhängen bedeutet Vermögen Eigentum und steht damit für die Gesamtheit aller Güter, die ein Mensch besitzt. Sowohl Bargeld als auch Aktien, Bankguthaben, Immobilien, Konsumgüter oder Patente gelten als Vermögen. Daher ist Vermögen nicht identisch mit Kapitel, denn über Kapital kann jemand, im Gegensatz zum Vermögen, nicht direkt verfügen, sondern investiert es mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Vermögen ist in diesem Sinne eine andere Bezeichnung für Reichtum. Die Steigerung des eigenen Vermögens ist das Ziel privater Finanzplanungen. Da private Vermögensbildung in einigen Ländern als Alternative zu Versicherungen gilt, wird sie zum Teil staatlich gefördert, z.B. durch Wohnungsbauprämien oder Zulagen zur Altersvorsorge. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können vermögend sein. Das Betriebsvermögen umfasst sowohl materielle Sachwerte wie Kassenbestände, Arbeitsgeräte oder Immobilien als auch geistiges Eigentum wie z.B. Markennamen oder Patente. Zählt man außerdem noch die Potenziale der Mitarbeiterinnen hinzu, kann man ebenfalls von einem Humanvermögen sprechen. Ursprünglich wurde Vermögen in Deutschland mit der Vermögenssteuer belastet. Seit 1997 ist diese Steuer nicht mehr zulässig.]]>

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die korrekte Bezeichnung für den umgangssprachlichen Begriff Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Waren oder Dienstleistungen und gehört zu den Verbrauchersteuern. Weil die Umsatzsteuer durch den Austausch von Leistungen ausgelöst wird, ist die Umsatzsteuer zugleich auch eine Verkehrssteuer. Da diejenigen, die zur Steuer verpflichtet sind, nicht identisch sind mit denjenigen, die die Steuer zu entrichten haben, gilt die Umsatzsteuer als indirekte Steuer. Bei der Berechnung der Zahllast der Mehrwertsteuer wird der Nettoumsatz berücksichtigt. Zurzeit gilt in Deutschland eine Umsatzsteuer von 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt sieben Prozent. Im internationalen Vergleich unterscheidet sich die Höhe der Umsatzsteuer erheblich. In Europa beispielsweise liegt die niedrigste Umsatzsteuer bei 15 Prozent (z.B. in Luxemburg) und der maximale Steuersatz liegt bei 25 Prozent (z.B. in Ungarn, Dänemark und Schweden). Setzen Unternehmen die mit der Umsatzsteuer belasteten Waren und Leistungen für unternehmerische Zwecke ein, können sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Dadurch erstattet das Finanzamt dem Unternehmen die Umsatzsteuer zurück und der Unternehmensgewinn wird nicht mit der Umsatzsteuer belastet. Gleichzeitig müssen die Unternehmen allerdings eine Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen oder Güter erheben und die von den Verbrauchern einbehaltenen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Für die Steuerzahlungen muss ebenso wie für den Vorsteuerabzug eine jährliche, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Auch die Vorsteuer muss zeitlich entsprechend gezahlt werden. Selbstständige unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer muss in allen Rechnungen von Gewerbetreibenden angegeben werden. Es gibt zahlreiche Vor- und Nachteile der Mehrwertsteuer. Positiv ist, dass der Stadt durch sie relativ schnell und ohne großen Bürokratie-Aufwand Geld erhält. Andererseits richtet sich die Umsatzsteuer ausschließlich nach den Gütern und nicht nach den Verbrauchern. So kann, anders als z.B. mit der Einkommensteuer, kein sozialer Ausgleich geschaffen werden.]]>

Teilzeitarbeit

Arbeitet ein Arbeitnehmer Teilzeit, erbringt er seine Leistungen in einer kürzeren Arbeitszeit als vollbeschäftigte Kollegen. Wie die Teilzeitarbeit geregelt ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Es können z.B. flexible Arbeitszeiten vereinbart sein, die nicht die volle Arbeitszeit ausmachen, es kann sein, dass an allen Tagen in den Wochen mit einer verkürzten Arbeitszeit gearbeitet wird oder dass nur an wenigen Tagen in der Woche, dann aber mit Normalumfang, gearbeitet wird. Bei Teilzeitarbeit treten die Progressionsstufen der Steuer in Kraft. Wer z.B. seine Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert, muss höchstens 10 Prozent Abzüge von seinem Lohn bzw. Gehalt in Kauf nehmen. Gesetzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn er mindestens sechs Monate in seinem Betrieb abgestellt ist und keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen. In Deutschland wird Teilzeitarbeit zu einem überwiegenden Anteil von Frauen in Anspruch genommen. Teilzeitarbeit bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Vorteile der Teilzeitarbeit sind u.a. dass dem Arbeitnehmer Zeit für andere Beschäftigungen bleibt, z.B. der Familienbetreuung, Ehrenämtern oder Freizeit, dass Arbeitnehmer möglicherweise durch die längeren Erholungsphasen auch mehr Leistung erbringen, dass Stellenabbau vermieden werden kann und der Arbeitgeber seine Mitarbeiter flexibler einteilen kann. Darüber hinaus ist Teilzeitarbeit für, aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) voll einsatzfähige Mitarbeiter die Möglichkeit, noch im Arbeitsverhältnis zu verbleiben. Ein großer Nachteil der Teilzeitarbeit sind die Einbußen bei Lohn und Gehalt, denn natürlich verdient der Arbeitnehmer weniger als bei einer Vollbeschäftigung. Zudem ist die Aussicht, eine Führungsposition mit Teilzeit zu erhalten, recht gering. Es gibt kaum Unternehmen, an deren Spitze zwei teilzeitbeschäftigte Personen stehen. Für den Betrieb bedeutet Teilzeit in der Regel eine Erhöhung der Lohnnebenkosten und nicht selten einen deutlich höheren Organisations- und Koordinierungsaufwand.]]>