Teilzeitarbeit

Arbeitet ein Arbeitnehmer Teilzeit, erbringt er seine Leistungen in einer kürzeren Arbeitszeit als vollbeschäftigte Kollegen. Wie die Teilzeitarbeit geregelt ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Es können z.B. flexible Arbeitszeiten vereinbart sein, die nicht die volle Arbeitszeit ausmachen, es kann sein, dass an allen Tagen in den Wochen mit einer verkürzten Arbeitszeit gearbeitet wird oder dass nur an wenigen Tagen in der Woche, dann aber mit Normalumfang, gearbeitet wird. Bei Teilzeitarbeit treten die Progressionsstufen der Steuer in Kraft. Wer z.B. seine Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert, muss höchstens 10 Prozent Abzüge von seinem Lohn bzw. Gehalt in Kauf nehmen. Gesetzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn er mindestens sechs Monate in seinem Betrieb abgestellt ist und keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen. In Deutschland wird Teilzeitarbeit zu einem überwiegenden Anteil von Frauen in Anspruch genommen. Teilzeitarbeit bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Vorteile der Teilzeitarbeit sind u.a. dass dem Arbeitnehmer Zeit für andere Beschäftigungen bleibt, z.B. der Familienbetreuung, Ehrenämtern oder Freizeit, dass Arbeitnehmer möglicherweise durch die längeren Erholungsphasen auch mehr Leistung erbringen, dass Stellenabbau vermieden werden kann und der Arbeitgeber seine Mitarbeiter flexibler einteilen kann. Darüber hinaus ist Teilzeitarbeit für, aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) voll einsatzfähige Mitarbeiter die Möglichkeit, noch im Arbeitsverhältnis zu verbleiben. Ein großer Nachteil der Teilzeitarbeit sind die Einbußen bei Lohn und Gehalt, denn natürlich verdient der Arbeitnehmer weniger als bei einer Vollbeschäftigung. Zudem ist die Aussicht, eine Führungsposition mit Teilzeit zu erhalten, recht gering. Es gibt kaum Unternehmen, an deren Spitze zwei teilzeitbeschäftigte Personen stehen. Für den Betrieb bedeutet Teilzeit in der Regel eine Erhöhung der Lohnnebenkosten und nicht selten einen deutlich höheren Organisations- und Koordinierungsaufwand.]]>

Das Ehrenamt

Ein Ehrenamt ist ein Amt, das öffentlich und freiwillig ist und nicht auf eine entgeltliche Bezahlung ausgerichtet ist. Daher wird es auch als ehrenvoll bezeichnet, wenn Sie in einem solchen Amt tätig sind. Es gibt viele verschiedene Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen und Initiativen in Deutschland, welche ehrenamtlich tätig sind. Eine ehrenamtliche Tätigkeit dient dem Wohle der Gemeinschaft und dem Zweck der Solidarität. Obwohl die ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist, werden jedoch die entstandenen Aufwendungen ersetzt. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Regel freiwillig, wobei in bestimmten Zeiten aufgrund von Mangel an Mitgliedern auch die ehrenamtliche Tätigkeit verpflichtend sein kann – Verpflichtung per Gesetz.

» Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?
» Welche weiteren Bezeichnungen gibt es für das Ehrenamt?
» Wie viel darf man verdienen im Ehrenamt?
» Gibt es steuerliche Vorteile durchs Ehrenamt (Freibetrag, Aufwandsentschädigung)?
» Vorteile und Nachteile der ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die ausgeführt werden können. Sie können beispielsweise als Schöffe vor Gericht, als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr oder auch als Mitarbeiter in einem Betriebsrat ehrenamtlich tätig sein. Hier ein kleiner Überblick über die ehrenamtlichen Tätigkeiten:

Welche weiteren Bezeichnungen gibt es für das Ehrenamt?

Es gibt viele weitere Bezeichnungen für das Ehrenamt. Das Ehrenamt wird auch als freiwillige Arbeit (freiwilliges Engagement) bezeichnet. Oftmals wird das Ehrenamt auch als Arbeit bezeichnet, die dem Wohle der Gemeinschaft (Gemeinwohl bzw. gemeinnützige Arbeit) dient. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird immer eine Arbeit, die nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist verstanden.

Wie viel darf man verdienen im Ehrenamt?

In einem Ehrenamt dürfen Sie in der Regel nicht davon ausgehen, dass Sie für Ihre Arbeit entgeltlich bezahlt werden. Lediglich die Aufwendungen (Ersatz der Auslagen), die Ihnen entstehen, werden Ihnen zurückgezahlt. Ein Ehrenamt lebt oftmals auch von Geldspenden und sonstigen Spenden jeder Art.

Gibt es steuerliche Vorteile durchs Ehrenamt (Freibetrag, Aufwandsentschädigung)?

Durch die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann es zu steuerlichen Vorteilen für Sie kommen. Neuerdings ist es möglich, dass durch das ehrenamtliche Engagement der Steuerfreibetrag angehoben werden kann. Der Staat kann Ihnen daher einen zusätzlichen Freibetrag von 500 € zubilligen bzw. genehmigen. Dies hängt jedoch von der Art der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Außerdem ist es auch noch davon abhängig, ob Sie nicht schon von anderen Vereinbarungen und Regelungen profitieren.

Vorteile und Nachteile der ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Einer der größten Vorteile der ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine Weiterentwicklung auf seelischer und beruflicher Ebene. Diese Weiterentwicklung ist durch das Besuchen von Seminaren und Einrichtungen jeglicher Art gegeben. Außerdem ist es heutzutage sehr hilfsreich ehrenamtlich tätig zu sein, da dies oftmals auf dem weiteren beruflichen Weg helfen kann. Viele Arbeitgeber schätzen die ehrenamtliche Tätigkeit in Deutschland sehr und vergeben deshalb bzw. bevorzugen deshalb öfters Menschen, die ehrenamtlich tätig sind oder auch waren. Denn für viele Menschen kündet eine ehrenamtliche Tätigkeit von Mut, Selbstbewusstsein und Hilfsbereitschaft bzw. Aufopferung. Diese Werte sind auch für die Unternehmer und für Unternehmen von großer Bedeutung und Wichtigkeit. Daher verschafft eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit den Bewerbern oftmals einen dicken Pluspunkt bei seiner Bewerbung. Dies kann natürlich auch für Sie von Nutzen sein, falls Sie auf Arbeitssuche sind. Wenn Sie zurzeit arbeitslos sind, dann lohnt sich auf jeden Fall auch die Ausführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, da dies immer noch besser ist als eine Lücke im Lebenslauf. Vor allem aber wird ein Nutzen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit erzielt, wenn Sie eine größeren Freibetrag benötigen. Dieser Freibetrag kann immerhin auf 500 € erhöht werden, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren.

Einziger Nachteil der gegen eine ehrenamtliche Tätigkeit spricht ist nach wie vor der, dass die geleistete Arbeit nicht gegen ein entsprechendes Entgelt bezahlt wird. Sie werden zwar nicht entgeltlich bezahlt für die geleistete Arbeit, jedoch werden Ihre Auslagen und aufgebrachten Aufwendungen zurückerstattet.]]>

Übungsleiterfreibetrag – 175 Euro steuerfrei

Der so genannte Übungsleiterfreibetrag soll der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen – doch was heißt das?

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitsloser – bis zu 175 Euro monatlich dürfen steuerfrei dazu verdient werden, und zwar ohne dass Leistungen der Arbeitsagentur – weder ALG I, noch ALG II – gekürzt werden.

Diese Neuregelung des Einkommenssteuergesetzes bezieht sich auf die so genannten Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement, dass bis zu 2100 Euro jährlich, sprich 175 Euro monatlich, zu den steuerfreien Einnahmen zählt. Diese bleiben auch neben einem 400-Euro-Job sozialversicherungsfrei. Vor in Kraft treten dieser Regelung 2007 lag die Grenze bei 1848 Euro jährlich, also lediglich 154 Euro monatlich.In diesen Aufgabenbereich fallen beispielsweise erzieherische und vergleichbare Tätigkeiten, nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten sowie die Pflege kranker und behinderter Menschen.

Da insbesondere Übungsleiter und Trainer in Vereinen von der Neuregelung profitieren, etabliert sich der Begriff Übungsleiterfreibetrag. Aber auch Musiker in Gemeinden und Kirchen, pädagogische Kräfte in Jugendzentren und unterstützende Kräfte in Wohlfahrtsverbänden können von der Erhöhung des Freibetrags profitieren.

Als ehrenamtlich werden somit jene Tätigkeiten verstanden, die im öffentlichen Bereich verortet werden und nicht im Dienst von gewinnorientierten Unternehmen stehen. Diese Institutionen sind von der Körperschaftsteuer befreit, wie beispielsweise Schulen, Volkshochschulen, Behörden, Sparkassen usw.

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