Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung. Grundlage dieser Versicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Fälle von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Die folgenden Personengruppen fallen unter die gesetzliche Plicht-Unfallversicherung:

  • Beschäftigte
  • Landwirte
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blutspender und Organspender
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler
  • Studenten
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen. Die freiwillig unfallversicherten sind:
  • Selbstständige oder Freiberufler
  • Unternehmer
  • Mitarbeitenden Ehepartner
Gesetzliche Unfallversicherungen kommen für Berufskrankheiten, wenn diese in der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind, für Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle, also auch Unfälle, die auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort geschehen, auf. Im Gegensatz dazu bieten private Unfallversicherungen einen Schutz für Unfälle in der Freizeit. Beiden Versicherungsarten liegt eine Definition von Unfällen zugrunde, die Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse beschreiben, die zu Schäden am Körper oder zum Tod der Person führen. Allerdings gibt es keine einheitliche Formel, so dass nicht jeder Unfall automatisch unter die Versicherungspflicht fällt und nach Einzelfällen entschieden wird. Auch bei Berufskrankheiten sind Einzelfallentscheidungen möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen in der Regel aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen, z.B. Reha-Maßnahmen, aus Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, was Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente einschließt. Je nach Versicherungsart sind sowohl bei den privaten als auch den gesetzlichen Unfallversicherungen u.a. auch Bergungskosten, Soforthilfe bei schweren Verletzungen oder kosmetische Operationen in den Leistungen mit eingeschlossen. Neben Geldleistungen werden auch Sachleistungen wie z.B. häusliche Krankenpflege oder bestimmte Heil- und Hilfsmittel für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherungsnehmers sowie der Gefahrenklasse und werden vom Arbeitgeber getragen. Die öffentlichen Unfallversicherungen für Kinder, Schüler und Studenten werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert.]]>

Teilzeitarbeit

Arbeitet ein Arbeitnehmer Teilzeit, erbringt er seine Leistungen in einer kürzeren Arbeitszeit als vollbeschäftigte Kollegen. Wie die Teilzeitarbeit geregelt ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Es können z.B. flexible Arbeitszeiten vereinbart sein, die nicht die volle Arbeitszeit ausmachen, es kann sein, dass an allen Tagen in den Wochen mit einer verkürzten Arbeitszeit gearbeitet wird oder dass nur an wenigen Tagen in der Woche, dann aber mit Normalumfang, gearbeitet wird. Bei Teilzeitarbeit treten die Progressionsstufen der Steuer in Kraft. Wer z.B. seine Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert, muss höchstens 10 Prozent Abzüge von seinem Lohn bzw. Gehalt in Kauf nehmen. Gesetzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn er mindestens sechs Monate in seinem Betrieb abgestellt ist und keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen. In Deutschland wird Teilzeitarbeit zu einem überwiegenden Anteil von Frauen in Anspruch genommen. Teilzeitarbeit bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Vorteile der Teilzeitarbeit sind u.a. dass dem Arbeitnehmer Zeit für andere Beschäftigungen bleibt, z.B. der Familienbetreuung, Ehrenämtern oder Freizeit, dass Arbeitnehmer möglicherweise durch die längeren Erholungsphasen auch mehr Leistung erbringen, dass Stellenabbau vermieden werden kann und der Arbeitgeber seine Mitarbeiter flexibler einteilen kann. Darüber hinaus ist Teilzeitarbeit für, aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) voll einsatzfähige Mitarbeiter die Möglichkeit, noch im Arbeitsverhältnis zu verbleiben. Ein großer Nachteil der Teilzeitarbeit sind die Einbußen bei Lohn und Gehalt, denn natürlich verdient der Arbeitnehmer weniger als bei einer Vollbeschäftigung. Zudem ist die Aussicht, eine Führungsposition mit Teilzeit zu erhalten, recht gering. Es gibt kaum Unternehmen, an deren Spitze zwei teilzeitbeschäftigte Personen stehen. Für den Betrieb bedeutet Teilzeit in der Regel eine Erhöhung der Lohnnebenkosten und nicht selten einen deutlich höheren Organisations- und Koordinierungsaufwand.]]>

Spaß und Arbeit schließen sich für die meisten nicht aus

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Financial Times Deutschland gaben vier von fünf Befragten an, dass ihnen die Arbeit Freude bereite. Insgesamt liegt die Anzahl jener Arbeitnehmer, die keine oder kaum Freude an ihrer Arbeit empfinden bei 7% und somit auf einem recht geringem Niveau. Erstaunlich ist dieses Ergebnis hinsichtlich der Tatsache, dass immerhin fast jeder Zweite seine Arbeit als sehr stressig empfindet. Dies ist wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die vollbeschäftigten Arbeitnehmer unter Berücksichtung der Fahrtzeit etwa 9,5 Stunden bei der Arbeit verbringen und somit lediglich 2 Stunden pro Tag für die persönliche Freizeitgestaltung bleiben. Um sich zu entspannen, geben 60% an, zu lesen oder Musik zu hören. Auch das Abschalten vor dem Fernseher wird allgemein der sportlichen Betätigung vorgezogen. Auch die Überstunden sind von Bedeutung, wenn es um die Zufriedenheit im Beruf geht. Es lässt sich zusammenfassen, dass Vollbeschäftigte knapp 6 Stunden pro Woche an Überstunden aufbringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um einen Durchschnittswert handelt. So sei auf die extremen Positionen verwiesen; Selbstständige arbeiten bis zu 9 Stunden länger, während Beamte mit 2,7 Überstunden die Woche eher zu der Gruppe mit einem geringeren Anteil an Mehrarbeit zu zählen sind. Auffällig ist, dass die Überstunden bei jedem Fünften weder durch Lohn, noch durch das bekannte „Abfeiern“ ausgeglichen werden. Doch unabhängig von der Anzahl der Überstunden gibt jeder dritte Befragte an, dass der Stress nicht im Büro gelassen wird, sondern auch in das Privatleben hinein getragen wird. Quelle: http://www.ftd.de]]>