Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung. Grundlage dieser Versicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Fälle von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Die folgenden Personengruppen fallen unter die gesetzliche Plicht-Unfallversicherung:

  • Beschäftigte
  • Landwirte
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blutspender und Organspender
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler
  • Studenten
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen. Die freiwillig unfallversicherten sind:
  • Selbstständige oder Freiberufler
  • Unternehmer
  • Mitarbeitenden Ehepartner
Gesetzliche Unfallversicherungen kommen für Berufskrankheiten, wenn diese in der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind, für Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle, also auch Unfälle, die auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort geschehen, auf. Im Gegensatz dazu bieten private Unfallversicherungen einen Schutz für Unfälle in der Freizeit. Beiden Versicherungsarten liegt eine Definition von Unfällen zugrunde, die Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse beschreiben, die zu Schäden am Körper oder zum Tod der Person führen. Allerdings gibt es keine einheitliche Formel, so dass nicht jeder Unfall automatisch unter die Versicherungspflicht fällt und nach Einzelfällen entschieden wird. Auch bei Berufskrankheiten sind Einzelfallentscheidungen möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen in der Regel aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen, z.B. Reha-Maßnahmen, aus Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, was Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente einschließt. Je nach Versicherungsart sind sowohl bei den privaten als auch den gesetzlichen Unfallversicherungen u.a. auch Bergungskosten, Soforthilfe bei schweren Verletzungen oder kosmetische Operationen in den Leistungen mit eingeschlossen. Neben Geldleistungen werden auch Sachleistungen wie z.B. häusliche Krankenpflege oder bestimmte Heil- und Hilfsmittel für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherungsnehmers sowie der Gefahrenklasse und werden vom Arbeitgeber getragen. Die öffentlichen Unfallversicherungen für Kinder, Schüler und Studenten werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert.]]>

Private Krankenversicherung – PKV

In Deutschland gibt es neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch private Krankenversicherungen (PKV). Private Krankenversicherungen sind entweder Vollversicherungen, Teilversicherungen oder Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherung kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Privat krankenversichern können sich die Personen, für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, das sind Beamte, Selbständige, Freiberufler und Personen, deren Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet (mehr als 4000 Euro pro Monat). Private Krankenversicherungen machen den Abschluss einer Versicherung abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf, tariflichen Leistungen und dem Einkommen des potenziellen Versicherungsnehmers. Private Krankenversicherungen übernehmen mehr Leistungen als gesetzliche Krankenversicherungen. Man kann als Versicherungsnehmer zudem, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Werden Leistungen der privaten Krankenversicherung für einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen, können Beiträge zurückerstattet werden. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen sind die privaten Krankenversicherungen keine Familienversicherungen, so dass für Kinder extra Beiträge zu zahlen sind. Der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer unter 55 Jahre als ist und sein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. ]]>

Job

Job bezeichnet die produktive Beschäftigung einer Person, die darauf zielt, Geld zu erwerben. Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf einen Arbeitsplatz oder eine Stellung als auch auf eine berufliche Tätigkeit. Eine Person betätigt sich in der Regel als Arbeitnehmer, wenn sie einen Job hat. Allerdings üben auch Selbstständige und Freiberufler einen Job aus. Die Art des Jobs ist sehr unterschiedlich: Es gibt Vollzeitjobs und Teilzeitjobs, Nebenjobs und Ferienjobs, man kann aber auch Zeitarbeit und Leiharbeit nachgehen. Aus diesem Grund haben Menschen ganz unterschiedlichen Alters Jobs: Jugendliche erwirtschaften sich erstes Geld oft durch Ferienjobs, Erwachsene üben bis ins Rentenalter oder darüber hinaus Voll- oder Teilzeitarbeit aus. Geht jemand über einen langen Zeitraum einer bestimmten Tätigkeit nach, wird der Job zum Beruf. ]]>

Honorar

Der Begriff Honorar bezeichnet die Vergütung für freiberufliche Tätigkeiten. Honorare sind also nicht-regelmäßige Einkommen, die, zumeist nach Rechungsausstellung, nach Leistungsempfang gezahlt werden. Als Tätigkeitsentgelt ist das Honorar nicht zu verwechseln mit dem Lohn, der einem Arbeitnehmer für seine Arbeit gezahlt wird, dem Gehalt, das ein Angestellten erhält, mit der Besoldung für Beamte, mit Provisionen, die Handelsvertreter erhalten, mit leistungsorientierten Vergütungen oder einer Aufwandsentschädigung, welche häufig von Steuern und Sozialversicherungsabgaben frei ist. Vor Arbeitsbeginn wird zumeist ein Honorarvertrag festgehalten, der als Arbeitsgrundlage sowohl hinsichtlich der Honorarhöhe als auch des Zeitaufwandes des Honorarempfängers dient. Die Höhe des Honorars unterliegt dabei keinen tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen, sondern wird zwischen den Beteiligten frei ausgehandelt. Eine Ausnahme bilden hier allerdings staatliche Regelungen in den Honorarordnungen von z.B. Architekten oder Ingenieuren. Anders als beim Lohn oder Gehalt muss der Empfänger des Honorars Steuern selbstständig an die entsprechenden Stellen abführen, d.h. sie werden nicht automatisch einbehalten. Der Begriff Honorarausfall bezeichnet die Vergütung eines Freiberuflers, der seine Leistung zwar erbracht hat, die allerdings nicht verwendet wird bzw. den Fall, dass der Auftraggeber nur bestimmte Leistungen des Honorarempfängers in Anspruch genommen hat. Zumeist beträgt das Auswahlhonorar 50 Prozent des ursprünglich vereinbarten Honorars. Gegen einen Honorarausfall kann eine Honorarausfallversicherung schützen, die entgangenen Gewinne und Betriebskosten sicherstellt – z.B. im Krankheitsfall des Honorarempfängers. Zu den mit Honoraren bezahlten Freiberuflern zählen die folgenden Berufsgruppen: (Zahn-)Ärzte, Psychologen, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen und Tierärzte, Rechtsanwälte und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Buchprüfer, Architekten, Ingenieuren, Journalisten, Dolmetscher, Schriftsteller, Künstler und Schauspieler (in diesem Bereich wird Honorar auch als „Gage“ bezeichnet). ]]>

Freiberufler

Menschen, die sogenannte freie Berufe ausüben, bezeichnet man als Freiberufler. Als Freiberufliche Tätigkeiten gelten solche, die juristisch nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keine Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist er kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) und kann zu einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

Häufig gibt es keine klare Trennlinie, so dass die Bereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können. So ist oftmals der Einzelfall genau zu prüfen. Kennzeichnend ist, dass eine besondere berufliche, wissenschaftliche oder im weitesten Sinne schöpferische Qualifikation Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ sagt somit etwas über die Art des ausgeübten Berufes aus und weniger über das Beschäftigungsverhältnis. Wenngleich die Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis ausgeführt wird, kann ein Freiberufler auch als weisungsgebundener Arbeitnehmer tätig sein und seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bundesweit sind etwa 1 Million Menschen freiberuflich tätig, etwa 90% von ihnen arbeiten auf selbstständiger Basis. Sie sind dann – wie alle Selbstständigen – nicht sozialversicherungspflichtig. ]]>