Zeitarbeit

Zeitarbeit bedeutet Arbeitnehmerüberlassung, d.h. ein Arbeitnehmer, der Zeitarbeiter, wird über seinen Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, einem Dritten, dem Entleiher, überlassen. Zeitarbeit ist auch unter den Begriffen Leiharbeit oder Personalleasing bekannt. Gesetzlich ist Zeitarbeit in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen. Zeitarbeit darf in allen Branchen, mit Ausnahme des Baugewerbes, angewendet werden. Bei der Zeitarbeit unterliegt der Zeitarbeiter arbeits- und tarifvertraglich sowie gesetzlich der Zeitarbeitsfirma. Zwischen beiden Parteien besteht also ein üblicher Arbeitsvertrag. Auch die Bezahlung verläuft über die Zeitarbeitsfirma. Allerdings stellt der Zeitarbeiter seine Arbeitskraft nicht der Zeitarbeitsfirma, sondern einem Dritten Unternehmen zur Verfügung. Dieses Unternehmen agiert als Kunde der Zeitarbeitsfirma. Zumeist greifen Firmen und Betriebe aus Kostengründen auf Zeitarbeiter zurück, oft wollen sie für eine Produktionshochphase keinen zusätzlichen und festen Mitarbeiter suchen und einstellen. Zudem müssen die Entleiherfirmen die Zeitarbeit nicht nach Tariflöhnen, sondern lediglich nach den Vereinbarungen, die mit der Zeitarbeitsfirma getroffen wurden, bezahlen. Diese sind in der Regel deutlich niedriger als das Gehalt fester Mitarbeiterinnen. Zwar gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche Tariflöhne, doch auch sie garantieren kein hohes Arbeitsentgelt, so dass das Lohnniveau von Zeitarbeitern vergleichsweise niedrig ausfällt. Zeitarbeit ist durchaus umstritten. Gegner argumentieren auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen können Zeitarbeiter durch ihre Position bzw. die zeitlich befristete Beschäftigung nicht ausreichend in das Leihunternehmen integriert werden. Zum anderen ist das Arbeitsentgelt sehr niedrig und das allgemeine Lohnniveau sinkt deutlich. Einige Beobachter bemängeln zudem, dass keine regulären Arbeitsplätze in den Unternehmen geschaffen werden, sondern lediglich zeitlich befristete.]]>

Leiharbeit

Bei der Leiharbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird von dieser an ein Unternehmen entsandt. Als Verleiher agiert die Zeitarbeitsfirma, als Entleiher das Unternehmen und als ausführende Arbeitskraft der Arbeitnehmer. Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Beschäftigten wird ein normaler Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitgeber und -nehmer abgeschlossen. Zwar gelten gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Rechte des Arbeitnehmers gegenüber der Zeitarbeitsfirma, seine Leistung erbringt der Arbeitnehmer allerdings im Unternehmen. Dieses trägt auch einen Teil des Arbeitsschutzes und kann zwar keine Ahndungen, aber verpflichtende Weisungen gegenüber dem Arbeitsnehmer aussprechen. Unternehmen greifen zumeist dann auf Leiharbeiter zurück, wenn sie bei guter Auftragslage keine eigene Personalaufstockung vornehmen können oder wollen. Sie vermeiden dadurch im Vorhinein Kündigungen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Zudem spart das Unternehmen Kosten, die der Personalabteilung bei der Aussuche und Einstellung neuer Mitarbeiter entstehen würden. Darüber hinaus wird noch aus einem anderen Grund gespart: Bei Leiharbeit ist das Unternehmen nicht verpflichtet, sich bei der Entlohnung an den eigenen Tarif zu halten, sondern nur an den mit der Zeitarbeitsfirma vereinbarten Preis. Auch Kündigungsfristen müssen bei Leiharbeitern nicht eingehalten werden. Der Vorteil der Leiharbeit für Arbeitnehmer liegt darin, dass man in verschiedenen Unternehmen Berufs- und Arbeitserfahrungen sammeln kann. Nicht selten ermöglicht Leiharbeit auch das Ende von Arbeitslosigkeit. In Deutschland ist Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. ]]>

Job

Job bezeichnet die produktive Beschäftigung einer Person, die darauf zielt, Geld zu erwerben. Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf einen Arbeitsplatz oder eine Stellung als auch auf eine berufliche Tätigkeit. Eine Person betätigt sich in der Regel als Arbeitnehmer, wenn sie einen Job hat. Allerdings üben auch Selbstständige und Freiberufler einen Job aus. Die Art des Jobs ist sehr unterschiedlich: Es gibt Vollzeitjobs und Teilzeitjobs, Nebenjobs und Ferienjobs, man kann aber auch Zeitarbeit und Leiharbeit nachgehen. Aus diesem Grund haben Menschen ganz unterschiedlichen Alters Jobs: Jugendliche erwirtschaften sich erstes Geld oft durch Ferienjobs, Erwachsene üben bis ins Rentenalter oder darüber hinaus Voll- oder Teilzeitarbeit aus. Geht jemand über einen langen Zeitraum einer bestimmten Tätigkeit nach, wird der Job zum Beruf. ]]>

Arbeitsverhältnis

Unter dem Arbeitsverhältnis wird die rechtliche und soziale Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verstanden.

Diese privatrechtliche Beziehung ist in dem Arbeitsvertrag detailliert festgeschrieben. Der Arbeitsvertrag basiert auf der Grundlage von Gesetzen, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung dem weisungsbefugten Arbeitgeber zur Verfügung und versichert, die im Arbeitsvertrag definierte Leistung verantwortungsvoll und zuverlässig zu erbringen. Im Gegenzug erhält er vom Arbeitgeber die festgelegte Vergütung.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen. Neben dem Normalarbeitsverhältnis bestehen die Formen der Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder befristete Beschäftigungsverhältnisse. Ausgenommen vom Arbeitsrecht sind dagegen beispielsweise Beamtenverhältnisse sowie Honorarverträge.

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L – Leiharbeit, Liquidität, Lohn, Lohnbuchhaltung, Lohnfortzahlung, Lohnnebenkosten – Gehalts-Lexikon

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