Pension

Mit Pension ist die Altersversorgung, d.h. die Rente, von Beamten, Richtern, Soldaten, Kirchenbeamten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gemeint. Anspruch auf eine Pension ist in zwei Fällen gegeben: Der Beamte kann vor dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahre nachweisen oder der Eintritt in den Ruhestand erfolgt aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Endet ein Beamtenverhältnis durch Entlassung, wird der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedes volle Dienstjahr steigert den Anstieg der Pension. Nach 40 Dienstjahren liegt der Höchstversorgungssatz bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten erhalten als Witwen- bzw. Waisenrente einen bestimmten Anteil der Pension. Für Witwen bzw. Witwer liegt er bei 60 Prozent (für nach 1961 Geborene bei 55 Prozent), für Vollwaisen bei 20 Prozent und für Halbwaisen bei 12 Prozent. In beiden Fällen endet die Zahlung in der Regel mit dem 27. Lebensjahr. Die Pension gilt als Arbeitslohn. Daher entfallen auf sie Lohnsteuern. Die Steuerlast kann um einen Versorgungsfreibetrag von maximal 3.072 Euro pro Kalenderjahr gemindert werden. ]]>

Arbeitsverhältnis

Unter dem Arbeitsverhältnis wird die rechtliche und soziale Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verstanden.

Diese privatrechtliche Beziehung ist in dem Arbeitsvertrag detailliert festgeschrieben. Der Arbeitsvertrag basiert auf der Grundlage von Gesetzen, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung dem weisungsbefugten Arbeitgeber zur Verfügung und versichert, die im Arbeitsvertrag definierte Leistung verantwortungsvoll und zuverlässig zu erbringen. Im Gegenzug erhält er vom Arbeitgeber die festgelegte Vergütung.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen. Neben dem Normalarbeitsverhältnis bestehen die Formen der Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder befristete Beschäftigungsverhältnisse. Ausgenommen vom Arbeitsrecht sind dagegen beispielsweise Beamtenverhältnisse sowie Honorarverträge.

]]>