Pension

Mit Pension ist die Altersversorgung, d.h. die Rente, von Beamten, Richtern, Soldaten, Kirchenbeamten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gemeint. Anspruch auf eine Pension ist in zwei Fällen gegeben: Der Beamte kann vor dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahre nachweisen oder der Eintritt in den Ruhestand erfolgt aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Endet ein Beamtenverhältnis durch Entlassung, wird der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedes volle Dienstjahr steigert den Anstieg der Pension. Nach 40 Dienstjahren liegt der Höchstversorgungssatz bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten erhalten als Witwen- bzw. Waisenrente einen bestimmten Anteil der Pension. Für Witwen bzw. Witwer liegt er bei 60 Prozent (für nach 1961 Geborene bei 55 Prozent), für Vollwaisen bei 20 Prozent und für Halbwaisen bei 12 Prozent. In beiden Fällen endet die Zahlung in der Regel mit dem 27. Lebensjahr. Die Pension gilt als Arbeitslohn. Daher entfallen auf sie Lohnsteuern. Die Steuerlast kann um einen Versorgungsfreibetrag von maximal 3.072 Euro pro Kalenderjahr gemindert werden. ]]>

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt im Falle einer Dienstunfähigkeit des Arbeitnehmers für die Berufsunfähigkeitsrente auf. Entsprechende Konditionen werden bei Vertragsabschluss geklärt.

Diese Form der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit essentiell sein, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente schon längst nicht mehr als hinreichend angesehen werden. Vielmehr geht man davon aus, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gemeinsam mit der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in etwa der Höhe des vorherigen Einkommens entspricht, so dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann.

In den meisten Fällen ist es lohnend, die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die Beiträge sind dann vergleichsweise niedrig, da erfahrungsgemäß keine Erkrankungen vorliegen. Da der Gesundheitszustand seitens der Versicherung individuell sehr genau geprüft wird, kann es auch sein, dass ein Vertrag bei beispielsweise chronischen Erkrankungen nicht zustande kommt.

Der Versicherte sollte darauf achten, dass der so genannte Abstrakte Verweis nicht in den Vertrag aufgenommen wird. So ist er davor geschützt, im Falle der Erkrankung in einen anderen Beruf verwiesen zu werden, der dem Arbeitnehmer trotz Erkrankung zugemutet wird.

]]>

Berufsunfähigkeitsrente

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern. Dadurch ergeben sich monatliche Abzüge vom Bruttolohn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bedingt durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung kommt die jeweilige Berufsgenossenschaft für die Berufsunfähigkeitsrente auf, wenn eine Rehabilitation ausgeschlossen ist.

Der Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, da nur Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden, Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Für alle Arbeitnehmer, die nach 1961 geborgen wurden, besteht dagegen der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die jedoch als unzureichend angesehen wird. Um seinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten, sollte in jedem Fall frühzeitig eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit auszuschließen.

]]>