Kurzfristige Beschäftigung

Als kurzfristig gilt eine Beschäftigung wenn sie nicht länger als 50 Tage in einem Kalenderjahr oder nicht länger als zwei Monate ausgeübt wird, d.h. also von vorneherein zeitlich begrenzt angelegt ist. Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen, auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, ausgeübt, werden sie ebenfalls unter diesen zeitlichen Konditionen zusammengerechnet. Liegt eine vertragliche Wiederholung des Arbeitsverhältnisses vor oder dauert die Beschäftigung länger als ein Jahr, wird sie nicht als kurzfristige Beschäftigung eingestuft – unabhängig davon, ob die zeitlichen Höchstgrenzen überschritten wurden oder nicht. Grundsätzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, allerdings müssen Umlagen gezahlt werden. Außerdem unterliegt das Einkommen durch eine kurzfristige Beschäftigung der Steuerpflicht. Dies geschieht entweder durch eine Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlen muss, oder über die Lohnsteuer. Liegt das Entgelt über 400 Euro, darf der Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgegangen werden. Berufsmäßig bedeutet, dass die Beschäftigung dem Lebensunterhalt dient. Dieser Fall liegt dann nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Auch Hausfrauen und -männer sowie Studenten und Schüler können einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. ]]>

Festgeld

Das Festgeld beschreibt eine Geldanlage, bei der die Höhe des Zinssatzes sowie die Dauer der Spareinlage im Voraus genau festgelegt werden. Deshalb ist das Festgeld auch unter der Bezeichnung Termingeld geläufig. Da die Geldanlage über den gesamten vereinbarten Zeitraum für den Anleger nicht zugänglich, sondern fest angelegt ist, spricht man von einer unflexiblen Geldanlage. Im Gegensatz dazu sind die Tagesgeld-Konten flexibel, da der Sparer auf die Geldanlage täglich zugreifen kann. Wer jedoch bereit ist, sein Geld länger zu parken, profitiert von einem deutlich höheren Zinssatz. Entscheidet sich der Anleger ein Festgeld-Konto zu eröffnen, sollte er die Angebote der einzelnen Banken gut vergleichen. Die Zinssätze sind zwar deutlich höher als bei Tagesgeldkonten, variieren aber zwischen den Anbietern sowie in Abhängigkeit von der allgemeinen Wirtschaftslage. Auch die Höhe der Anlage sowie die Laufzeit bestimmen die Konditionen. Zudem sollten die Laufzeiten genau geprüft werden. Möglich sind relativ kurze Laufzeiten über drei Monate bis hin zu mehreren Jahren. Gerade im Moment haben Angebote mit besonders langen Laufzeiten Hochkonjunktur, um die Privatanleger mit einem hohen Zinssatz zu locken. ]]>

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt im Falle einer Dienstunfähigkeit des Arbeitnehmers für die Berufsunfähigkeitsrente auf. Entsprechende Konditionen werden bei Vertragsabschluss geklärt.

Diese Form der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit essentiell sein, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente schon längst nicht mehr als hinreichend angesehen werden. Vielmehr geht man davon aus, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gemeinsam mit der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in etwa der Höhe des vorherigen Einkommens entspricht, so dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann.

In den meisten Fällen ist es lohnend, die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die Beiträge sind dann vergleichsweise niedrig, da erfahrungsgemäß keine Erkrankungen vorliegen. Da der Gesundheitszustand seitens der Versicherung individuell sehr genau geprüft wird, kann es auch sein, dass ein Vertrag bei beispielsweise chronischen Erkrankungen nicht zustande kommt.

Der Versicherte sollte darauf achten, dass der so genannte Abstrakte Verweis nicht in den Vertrag aufgenommen wird. So ist er davor geschützt, im Falle der Erkrankung in einen anderen Beruf verwiesen zu werden, der dem Arbeitnehmer trotz Erkrankung zugemutet wird.

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