Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Durch die Rentenzahlung im Alter soll die finanzielle Absicherung der ehemals abhängig beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet werden. Das System beruht auf dem so genannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass der Versicherte zu Zeiten der Erwerbstätigkeit Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, von denen die gegenwärtigen Renten der aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen finanziert werden. Nach diesem Prinzip soll die Rente der derzeitigen Erwerbstätigen bezahlt werden. Anspruch auf Rente ergibt sich aus den persönlichen Voraussetzungen, d.h. das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze (Altersrente) oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Erwerbsminderungsrente), sowie versicherungsrechtliche Voraussetzungen, d.h. geregelte Wartezeiten. Allerdings sinkt das Vertrauen in dieses System auf Grund des demografischen Wandels, der kürzeren Lebensarbeitszeit sowie höherer Lebenserwartung. Zudem sind die Folgen der Globalisierung und der Finanzkrise auch unmittelbar in Deutschland spürbar. Konkret bedeutet dies, dass das Rentenniveau seit Jahren kontinuierlich sinkt. Insgesamt gilt somit die Rente als sicher, doch bezüglich der Rentenhöhe herrscht Ungewissheit. Viele, insbesondere die jungen Arbeitnehmer fürchten sich deshalb vor der Altersarmut. Um einen Ausgleich zu schaffen, wurden 2002 von der Bundesregierung Rentenprogramme eingeführt, dessen Anleger von einer staatlichen Förderung profitieren.]]>

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt im Falle einer Dienstunfähigkeit des Arbeitnehmers für die Berufsunfähigkeitsrente auf. Entsprechende Konditionen werden bei Vertragsabschluss geklärt.

Diese Form der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit essentiell sein, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente schon längst nicht mehr als hinreichend angesehen werden. Vielmehr geht man davon aus, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gemeinsam mit der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in etwa der Höhe des vorherigen Einkommens entspricht, so dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann.

In den meisten Fällen ist es lohnend, die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die Beiträge sind dann vergleichsweise niedrig, da erfahrungsgemäß keine Erkrankungen vorliegen. Da der Gesundheitszustand seitens der Versicherung individuell sehr genau geprüft wird, kann es auch sein, dass ein Vertrag bei beispielsweise chronischen Erkrankungen nicht zustande kommt.

Der Versicherte sollte darauf achten, dass der so genannte Abstrakte Verweis nicht in den Vertrag aufgenommen wird. So ist er davor geschützt, im Falle der Erkrankung in einen anderen Beruf verwiesen zu werden, der dem Arbeitnehmer trotz Erkrankung zugemutet wird.

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Berufsunfähigkeitsrente

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern. Dadurch ergeben sich monatliche Abzüge vom Bruttolohn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bedingt durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung kommt die jeweilige Berufsgenossenschaft für die Berufsunfähigkeitsrente auf, wenn eine Rehabilitation ausgeschlossen ist.

Der Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, da nur Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden, Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Für alle Arbeitnehmer, die nach 1961 geborgen wurden, besteht dagegen der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die jedoch als unzureichend angesehen wird. Um seinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten, sollte in jedem Fall frühzeitig eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit auszuschließen.

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