Krankenkassen

Krankenkassen sind Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Krankenkassen zahlen einen großen Teil der durch eine Erkrankung entstehenden Kosten, also etwa Arztbesuche, Medikamente oder Therapien. Bei einer längeren Erkrankung zahlen die Krankenkassen zudem Krankengeld. In Deutschland wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen richten sich an der Höhe des Einkommens des Versicherten aus, in der Regel sind alle Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gesetzlich krankenversichert. Die Zahlungen der Krankenkassenbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. Gesetzliche Krankenversicherungen haben den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Sie haben sich meist historisch aus bestimmten Berufsständen entwickelt, so dass zwischen den folgenden Krankenkassen unterschieden wird: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft. Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, so dass sie ihre Beitragshöhen nach den notwendigen Ausgaben richten. Sie dürfen dabei keine Altersrückstellungen oder Rücklagen durch medizinischen Fortschritt machen. Privat krankenversichern können sich diejenigen Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. In der Regel sind die Leistungen privater Krankenkassen umfangreicher als die der gesetzlichen. Der Wechsel zwischen den Krankenkassen ist nicht unproblematisch, so kann jemand z.B. aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse nur zurückkehren, wenn der die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat und sein Gehalt unter der Grenze der Versicherungspflicht liegt. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflege-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.]]>

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Durch die Rentenzahlung im Alter soll die finanzielle Absicherung der ehemals abhängig beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet werden. Das System beruht auf dem so genannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass der Versicherte zu Zeiten der Erwerbstätigkeit Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, von denen die gegenwärtigen Renten der aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen finanziert werden. Nach diesem Prinzip soll die Rente der derzeitigen Erwerbstätigen bezahlt werden. Anspruch auf Rente ergibt sich aus den persönlichen Voraussetzungen, d.h. das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze (Altersrente) oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Erwerbsminderungsrente), sowie versicherungsrechtliche Voraussetzungen, d.h. geregelte Wartezeiten. Allerdings sinkt das Vertrauen in dieses System auf Grund des demografischen Wandels, der kürzeren Lebensarbeitszeit sowie höherer Lebenserwartung. Zudem sind die Folgen der Globalisierung und der Finanzkrise auch unmittelbar in Deutschland spürbar. Konkret bedeutet dies, dass das Rentenniveau seit Jahren kontinuierlich sinkt. Insgesamt gilt somit die Rente als sicher, doch bezüglich der Rentenhöhe herrscht Ungewissheit. Viele, insbesondere die jungen Arbeitnehmer fürchten sich deshalb vor der Altersarmut. Um einen Ausgleich zu schaffen, wurden 2002 von der Bundesregierung Rentenprogramme eingeführt, dessen Anleger von einer staatlichen Förderung profitieren.]]>