Lohnrechner

Um den Nettolohn vom Bruttolohn zu trennen und auszurechnen, gibt es den Lohnrechner. Da es kompliziert ist, alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn bzw. Gehalt abzuziehen, hilft der Lohnrechner, herauszufinden, was letztlich an verfügbarem Gehalt und damit als Nettolohn übrig bleibt. In den Lohnrechner müssen folgende Angaben eingegeben werden: Höhe des Bruttolohns, Höhe der Krankenkassenbeiträge, Steuerklasse und evtl. auch Freibeträge. Außerdem muss angegeben werden, in welchem Bundesland der Verdienst erzielt wird. Daraus kann der Lohnrechner darstellen, wie hoch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Krankenkassenbeiträge und andere Sozialabgaben ausfallen. Lohnrechner sind insbesondere für Personen nützlich, die ihren Job wechseln oder ihre Lohnsteuerklasse. Sie können errechnen, wie hoch ihr Lohn, nach allen Abzügen, ausfallen wird. TIPP: Rechnen Sie Ihren Lohn mit unserem Lohnrechner aus! Wichtig ist, auf die Aktualität der Lohnrechner zu achten, sie sollten alle gültigen Steuergesetze berücksichtigen. ]]>

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung bezeichnet die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabwicklungen. Daneben führt die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens die Jahreslohnkonten, die Stammdaten des Personals, erledigt die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse, z.B. Lohnsteueranmeldungen oder Nachweise von Krankenkassenbeiträgen, erstellt Buchungsbelege für die Finanzabteilung des Unternehmens und erstellt bei kleineren Firmen auch die Arbeitsverträge. Die für die Lohnbuchhaltung zuständigen Mitarbeiter verfügen sowohl über Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht als auch im Lohnsteuerrecht. Insbesondere mittlere und größere Unternehmen führen die Lohnbuchhandlung nicht mehr selber und also intern durch, sondern beauftragen dafür externe Dienstleister. ]]>

Krankenkassen

Krankenkassen sind Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Krankenkassen zahlen einen großen Teil der durch eine Erkrankung entstehenden Kosten, also etwa Arztbesuche, Medikamente oder Therapien. Bei einer längeren Erkrankung zahlen die Krankenkassen zudem Krankengeld. In Deutschland wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen richten sich an der Höhe des Einkommens des Versicherten aus, in der Regel sind alle Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gesetzlich krankenversichert. Die Zahlungen der Krankenkassenbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. Gesetzliche Krankenversicherungen haben den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Sie haben sich meist historisch aus bestimmten Berufsständen entwickelt, so dass zwischen den folgenden Krankenkassen unterschieden wird: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft. Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, so dass sie ihre Beitragshöhen nach den notwendigen Ausgaben richten. Sie dürfen dabei keine Altersrückstellungen oder Rücklagen durch medizinischen Fortschritt machen. Privat krankenversichern können sich diejenigen Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. In der Regel sind die Leistungen privater Krankenkassen umfangreicher als die der gesetzlichen. Der Wechsel zwischen den Krankenkassen ist nicht unproblematisch, so kann jemand z.B. aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse nur zurückkehren, wenn der die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat und sein Gehalt unter der Grenze der Versicherungspflicht liegt. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflege-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.]]>

Brutto Netto Lohn

Der Lohn, den ein Arbeitnehmer vor Abzug aller Steuern und Sozialabgaben erhalten würde, ist der so genannte Bruttolohn.

Ob dieses Bruttogehalt am Monatsende immer gleich bleibt, ist häufig abhängig von dem ausgeübten Beruf. Denn in manchen Berufsfeldern werden beispielsweise Schicht- und Wochenendarbeit geleistet, so dass hier mit Zuschlägen zu rechnen ist. Darüber hinaus nehmen auch Sonderzahlungen Einfluss auf das Bruttogehalt.

Von diesem Bruttolohn werden nun die Lohnsteuern, Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträge und ggf. vermögenswirksame Leistungen direkt einbehalten, so dass der Arbeitnehmer anschließend das Nettogehalt ausgezahlt bekommt.

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Gesundheitsreform – Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Mit Beginn des Jahres 2009 sind zahlreiche gravierende Änderungen des Gesundheitssystems in Kraft getreten. Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nun unabhängig von der Krankenkasse einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% in den so genannten Gesundheitsfond ein.

Diesen Satz beschloss die Bundesregierung im Oktober 2008. Konkret bedeutet dies, dass die meisten Versicherten – also alle diejenigen, die bisher von einem günstigen Beitragssatz von unter 15,5% profitierten – nun spürbar mehr bezahlen müssen. Doch auch für die Arbeitgeber bedeutet diese Erhöhung eine Mehrbelastung. Bereits jetzt haben von über 200 Gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 61 Kassen ihre Beitragssätze erhöht, während gerade einmal 6 Krankenkassen ihre Beitragssätze senkten. Je nach Einkommen kann die Mehrbelastung des Nettoeinkommens im Jahr mehrere hundert Euro betragen.

Was ist der Gesundheitsfond?

Der Gesundheitsfond funktioniert als Finanzpool, in den die Krankenkassen ihre Beiträge (d.h. die Beiträge des Arbeitgebers sowie Arbeitnehmers) fließen lassen. Das sind insgesamt über 166 Milliarden Euro. Aus diesem Topf erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten monatlich einen einheitlichen Betrag, der je nach vorhandenen Risikofaktoren erhöht wird. Dazu zählt das Geschlecht, die Altersstruktur und die Berufsgruppe.

Somit gilt: Je größer die Krankenkasse und je kränker der Versicherte, desto mehr Geld erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen. Sollten die finanziellen Mittel, die eine Gesetzliche Krankenkasse aus dem Gesundheitsfond bezieht, dennoch nicht ausreichen um die Leistungen zu decken, so ist die Krankenkasse berechtigt, von dem Versicherten Zusatzbeträge von bis zu 36 Euro pro Monat einzufordern. Gleichzeitig gilt, wenn eine Krankenkasse besonderes wirtschaftlich haushält, soll eine entsprechende Prämie an die Versicherten ausgezahlt werden. In welcher Höhe eine solche Prämie liegen wird, ist derzeit nur sehr vage zu beantworten. 

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