Vergütung

Mit Vergütung wird das Arbeitsentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezeichnet. Während dieser Begriff im öffentlichen Dienst verwendet wird, heißt Vergütung im Handelsrecht Provision, im Dienstvertragsrecht wird von Honorar und im Kunstbereich oft von Tantiemen gesprochen. Grundlage des Verdienstes im öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser hat den Bundesangestelltentarif (BAT) im Jahr 2005 abgelöst und bezeichnet eine Reihe von Tarifverträgen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Umgangssprachlich kann Vergütung allerdings auch als allgemeines Arbeitsentgelt verstanden werden. Bei der Höhe der Vergütung spielen die Branche, die Ausbildung des Arbeitnehmers, seine Qualifikationen und seine Berufserfahrung eine wesentliche Rolle. Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, darf die darin vereinbarte Vergütung nicht unter-, sondern lediglich überschritten werden. Alle Tarifabschlüsse werden im Tarifregister festgehalten und können eingesehen werden. Dadurch ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Tarifabschlüssen möglich. Die Vergütung bezieht sich zumeist auf das Bruttogehalt. Das bedeutet, dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und schließlich das Nettogehalt des Arbeitnehmers als tatsächlich zur Verfügung stehender Verdienst übrig bleibt.]]>

Nettolohn

Der Nettolohn stellt den Betrag dar, der nach diversen gesetzlichen Abzügen vom Bruttolohn bestehen bleibt. Um den Nettolohn zu erfassen, müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden. So müssen mit der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag steuerliche Abgaben geleistet werden. Daneben werden Sozialversicherungsabgaben Beiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsabgaben fallen bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich hoch aus. Für die Höhe der Lohnsteuer ist z.B. die Einteilung in die Lohnsteuerklasse entscheidend. Alle Abzüge werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die entsprechenden Stellen, z.B. das Finanzamt, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, weitergeleitet. Doch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen, sondern zum Teil sind auch Sachbezüge steuer- und abgabenpflichtig, z.B. Zuwendungen wie ein Firmenwagen oder Freiflüge. ]]>

Nettogehalt

Ein Nettogehalt ist das Gehalt, was einem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausgezahlt wird. Genau wie dem Nettolohn ein Bruttolohn vorausgeht, ergibt sich auch das Nettogehalt aus Abzügen vom Bruttogehalt. Vom Brutto werden Steuern abgezogen, das sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Weitere Abzüge entstehen aus den Sozialversicherungsabgaben, das sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Während der Arbeitnehmer die Steuerabgaben selber leistet, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben zumeist zu 50 Prozent mit. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auf der Gehaltsabrechnung sind sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag aufgeführt. Abzüge vom Bruttogehalt lassen sich u.a. durch einen Wechsel der Krankenkasse oder der Wahl einer anderen Steuerklasse erzielen. Allerdings wird auch vom Nettogehalt teilweise etwas abgezogen, z.B. vermögenswirksamen Leistungen. ]]>

Lohnrechner

Um den Nettolohn vom Bruttolohn zu trennen und auszurechnen, gibt es den Lohnrechner. Da es kompliziert ist, alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn bzw. Gehalt abzuziehen, hilft der Lohnrechner, herauszufinden, was letztlich an verfügbarem Gehalt und damit als Nettolohn übrig bleibt. In den Lohnrechner müssen folgende Angaben eingegeben werden: Höhe des Bruttolohns, Höhe der Krankenkassenbeiträge, Steuerklasse und evtl. auch Freibeträge. Außerdem muss angegeben werden, in welchem Bundesland der Verdienst erzielt wird. Daraus kann der Lohnrechner darstellen, wie hoch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Krankenkassenbeiträge und andere Sozialabgaben ausfallen. Lohnrechner sind insbesondere für Personen nützlich, die ihren Job wechseln oder ihre Lohnsteuerklasse. Sie können errechnen, wie hoch ihr Lohn, nach allen Abzügen, ausfallen wird. TIPP: Rechnen Sie Ihren Lohn mit unserem Lohnrechner aus! Wichtig ist, auf die Aktualität der Lohnrechner zu achten, sie sollten alle gültigen Steuergesetze berücksichtigen. ]]>

Beitragsbemessungsgrenze

Als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet man die jeweilige Gehaltsgrenze, bis zu der die Beiträge zur jeweiligen gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Sie ist also die Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung orientieren sich an der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Vom Bruttolohn werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, d.h. die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die Beiträge bleiben bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze konstant. Übersteigen die Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Teil der Einnahmen, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, nicht berücksichtigt.

Die Bundesregierung legt die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die jeweilige Sozialversicherung jährlich anhand der Verdienststeigerungen neu fest. Einkommensunterschiede zwischen den Alten und Neuen Bundesländern finden dabei Berücksichtigung.

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