Steuerberater

Ein Steuerberater arbeitet zu betriebsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Die genauen Bestimmungen zum Beruf sind im Steuerberatungsgesetz aufgeführt. Eine Steuerberaterin arbeitet freiberuflich oder als Angestellte, ihre Tätigkeit unterliegt keiner Gewerbeordnung. Hauptbeschäftigungsfeld eines Steuerberaters ist die Beratung für eine optimale Steuergestaltung. Ein Steuerberater berät Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen, beide Gruppen gelten ihm als Mandanten. Auch Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und sind zentrale Aufgabengebiete eines Steuerberaters. Desweiteren kann er z.B. auch vormundschaftliche und treuhänderische Tätigkeiten ausüben oder in der Insolvenzverwaltung und Liquidation beschäftigt sein. In der Steuerberater-Gebührenverordnung ist die Vergütung von Steuerberatern geregelt. Um als Steuerberater zugelassen zu werden, ist entweder ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Berufsausbildung erforderlich. Doch nicht nur Fachwissen und persönliche Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit sind Voraussetzungen der Tätigkeit als Steuerberater, sondern auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist Bedingung für die Ausübung des Berufs, denn als Steuerberater muss man für wirtschaftliche Schäden am Mandanten aufkommen. Neben Steuerberatern sind auch u.a. Lohnbuchhalter, Lohnsteuerhilfevereine, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in der Steuerberatung tätig. Seit 2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben, sondern nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. ]]>

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie werden mit der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Sie erhöhen in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Da Sonderausgaben zu versteuern sind, erhöht sich durch das gestiegene Bruttoentgelt auch der Steuersatz des Arbeitnehmers. Mit der jährlich einzureichenden Einkommensteuererklärung können nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Arbeitnehmer selber einen Überblick darüber bekommen, ob die im Laufe des Jahres entrichteten Steuern zu hoch waren. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zurück. Natürlich können auch zu wenig Steuern gezahlt worden sein, dann sind Nachzahlungen des Steuerpflichtigen an das Finanzamt notwendig.]]>

Schulung Lohn und Gehalt

Die Verwaltung von Lohn und Gehalt in einem Unternehmen unterliegt der Lohnbuchhaltung. Lohnbuchhalter sind Experten für Kostenrechnungen, Reisekostenabrechnungen, Sozialabgaben, Buchhaltung und natürlich für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. In der Lohnbuchhaltung wird mit bestimmten Computerprogrammen gearbeitet, die, je nach Wissenstand der Lohnbuchhalter, Schulungen erforderlich machen. Wie jeder Bereich entwickelt sich auch die Lohnbuchhaltung weiter, so dass neue Programme und Anforderungen für die Mitarbeiter entstehen. Diese werden in Schulungen, oft in entsprechenden Schulungszentren, mit Änderungen und Neuerung, z.B. neuer Software, vertraut gemacht. Kosten für diese Weiterbildungen werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen.]]>

Personalrabatt

Durch den Personalrabatt werden Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen vergünstigt überlassen. Teilweise werden diese Rabatte auch Familienangehörigen gewährt. Ein Personalrabatt muss sich nicht immer in direkten Waren niederschlagen, sondern kann z.B. auch freies Essen in der Gastronomie oder freie Fahrten, etwa wenn jemand bei einem Verkehrsunternehmen angestellt ist, umfassen. Auch eine Nutzungsüberlassung gilt als Personalrabatt. Die Handhabung von Personalrabatten unterscheidet sich. Entweder zahlt der Arbeitnehmer direkt an der Kasse einen geringeren Kaufpreis, der Rabatt wird gegen Vorlage eines Belegs erstattet oder bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit dem Lohn bzw. Gehalt verrechnet. Der Arbeitgeber muss den Rabattbezug mit Tag und Ort im Lohnkonto festhalten. Bis zu einem Betrag von 1.224 Euro im Jahr sind die so erhaltenen Waren oder Dienstleistungen steuerfrei. Liegt der Rabattbetrag höher, gilt er als geldwerter Vorteil und wird entsprechend lohnsteuerpflichtig. Ein steuerlicher Vorteil gegenüber der Rabattregelung kann teilweise durch die Pauschalierung des Lohns erreicht werden, insbesondere bei höherem Einkommen.]]>

Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>