Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Personalrabatt

Durch den Personalrabatt werden Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen vergünstigt überlassen. Teilweise werden diese Rabatte auch Familienangehörigen gewährt. Ein Personalrabatt muss sich nicht immer in direkten Waren niederschlagen, sondern kann z.B. auch freies Essen in der Gastronomie oder freie Fahrten, etwa wenn jemand bei einem Verkehrsunternehmen angestellt ist, umfassen. Auch eine Nutzungsüberlassung gilt als Personalrabatt. Die Handhabung von Personalrabatten unterscheidet sich. Entweder zahlt der Arbeitnehmer direkt an der Kasse einen geringeren Kaufpreis, der Rabatt wird gegen Vorlage eines Belegs erstattet oder bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit dem Lohn bzw. Gehalt verrechnet. Der Arbeitgeber muss den Rabattbezug mit Tag und Ort im Lohnkonto festhalten. Bis zu einem Betrag von 1.224 Euro im Jahr sind die so erhaltenen Waren oder Dienstleistungen steuerfrei. Liegt der Rabattbetrag höher, gilt er als geldwerter Vorteil und wird entsprechend lohnsteuerpflichtig. Ein steuerlicher Vorteil gegenüber der Rabattregelung kann teilweise durch die Pauschalierung des Lohns erreicht werden, insbesondere bei höherem Einkommen.]]>