Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Ortsüblicher Lohn

Ein ortsüblicher Lohn beschreibt das Arbeitsentgelt, was in einer bestimmten Region und in einer bestimmten Branche gezahlt wird und also als vergleichbar gilt. Mit einem ortüblichen Lohn wird in der Regel ein gewisses Lohnniveau gehalten. Damit unterscheidet er sich vom Niedriglohn, der trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers zu decken und heute z.B. im Friseurhandwerk und im Taxigewerbe verbreitet ist. Außerdem steht der dem Lohndumping entgegen, welches von Arbeitgebern gezielt zur Kosteneinsparung praktiziert wird.]]>