Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Gehaltstarifvertrag

Ein Gehaltstarifvertrag ist, genau wie der Lohntarifvertrag, eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht. Im Manteltarifvertrag sind in der Regel allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis festgeschrieben, z.B. Regeln zu Urlaub, Krankheit und Kündigung. Der Gehaltstarifvertrag und der Lohntarifvertrag beinhalten die Höhe der Löhne und Gehälter für einen bestimmten Geltungsbereich und gelten in der Regel deutlich kürzer als ein Manteltarifvertrag. Bei Tariflöhnen handelt es sich um Mindestlöhne, die zwar über- aber nicht unterschritten werden dürfen. Um die Löhne und Gehälter festzulegen, werden in einem Arbeitsbewertungsverfahren je nach Anforderungsniveau bestimmte Lohn- bzw. Vergütungsgruppen gebildet und die Höhe des Entgelts für die jeweiligen Gruppen festgelegt. Kriterien für diese Gruppen sind u.a. Berufsjahre oder Betriebszugehörigkeit. Der einzelne Arbeitnehmer wird in eine dieser Einteilungen eingruppiert. Bei dieser Eingruppierung ist der Betriebsrat zu beteiligen.]]>