Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Sozialpläne

Betriebsschließungen, Unternehmenszusammenlegungen oder Sparkurse eines Unternehmens können massive wirtschaftliche Nachteile, sehr häufig sogar Kündigungen für die Arbeitnehmer bedeuten. Diese zu verhindern bzw. einen Ausgleich oder eine Minderung der betrieblichen Änderungen für die Mitarbeiterinnen zu erzielen, ist Zweck des Sozialplans. Sozialpläne enthalten z.B. Vereinbarungen zur Zahlung von Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Sozialpläne entstehen durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Nicht in jedem Fall ist die Zustimmung des Unternehmens erforderlich, ein Sozialplan kann auch erzwungen werden. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss eine gewisse Anzahl an Kündigungen vorliegen, der Betrieb muss mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und seit mindestens vier Jahren bestehen.]]>