Umfrage Gehalt

Umfragen werden zu unterschiedlichsten Themen durchgeführt, u.a. auch zum Thema Gehaltszufriedenheit. Hierbei wird die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit ihrem Verdienst bzw. Lohn untersucht. Dabei zeigt sich, dass ein Großteil der Arbeitnehmer mit dem Verdienst zufrieden ist. Vollste Zufriedenheit zeigen allerdings in der Regel nur sehr wenige Personen. Auch die Anzahl derjenigen, die mit ihrem Gehalt gar nicht zufrieden sind, ist gering. Allerdings spiegeln Umfragen nur einen kleinen Ausschnitt der Meinungen von Arbeitnehmern zum eigenen Gehalt und Lohn wider und geben keine Auskunft über die Gesamtsituation. Zudem werden in Umfragen nur selten die Gründe für die Zufriedenheit oder die Unzufriedenheit mit den Verdiensten aufgenommen. Es macht z.B. einen großen Unterschied, ob jemand nach einem Mindestlohn bezahlt wird und daher mit seinem Gehalt nicht zufrieden ist oder ob die Gründe dieser Unzufriedenheit darin liegen, dass der Nettolohn eigentlich ausreicht, aber nicht an die steigenden Preise und Lebenshaltungskosten angepasst ist. ]]>

Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Mindestlohn

Mindestlohn ist eine andere Bezeichnung für Mindesteinkommen. Es handelt sich hierbei um ein in der Höhe festgelegtes, geringstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Da es in Deutschland keinen für alle Branchen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wird dieser zwischen den Tarifpartnern spezifisch vereinbart und in einem verbindlichen Tarifvertrag festgeschrieben. Die Regelungen können sich dabei auf den Stunden- oder den Monatslohn beziehen und werden häufig regional vereinbart.

Nicht für alle Arbeitsbereich gelten Mindestlöhne. Zum Teil sind sie wieder außer Kraft getreten, wie z.B. für Maler- und Lackiererhandwerk, zum Teil sind sie noch nicht zustande gekommen, z.B. in der Pflegebranche. Dagegen existieren etwa im Bauhauptgewerbe Mindestlöhne von 9,00 Euro bis 12, 85 Euro und im Elektrohandwerk Mindestlöhne von 8,05 Euro bis 9,55 Euro.
Der Mindestlohn ist Gegenstand von Debatten: Die Kritiker führen an, dass durch entsprechende Vereinbarungen Arbeitsplätze abgebaut werden, Befürworter verweisen darauf, dass nur durch Mindestlöhne im Niedriglohnsektor ein gewisses Lohnniveau gehalten werden kann.

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Mindesteinkommen

Ein Mindesteinkommen, bzw. der synonym gebrauchte Mindestlohn, ist ein gesetzlich festgelegtes kleinstes zulässiges Arbeitsentgelt.

Es kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn beziehen und wird gesetzlich durch eine Festschreibung im Tarifvertrag bzw. das Verbot von Lohnwucher geregelt. Neben nationalen Mindesteinkommen gibt es auch regionale Vereinbarungen und branchenspezifische. So gilt für das Baugewerbe beispielsweise eine Entgeltuntergrenze von 9 Euro, für Briefdienstleister eine Untergrenze von 8,00 Euro. Einen allgemeinen und für alle Arbeitsverhältnisse zutreffenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Ausgehandelt werden entsprechende Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Mindesteinkommen sind umstritten. Auf der einen Seite argumentieren die Befürworter, dass so insbesondere Beschäftigte im Niedriglohnsektor eine verbesserte Einkommenssituation erhalten, auf der anderen Seite stehen die Gegner und befürchten, Vereinbarungen über Mindesteinkommen gefährden Arbeitsplätzen.

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Gehaltstarifvertrag

Ein Gehaltstarifvertrag ist, genau wie der Lohntarifvertrag, eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht. Im Manteltarifvertrag sind in der Regel allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis festgeschrieben, z.B. Regeln zu Urlaub, Krankheit und Kündigung. Der Gehaltstarifvertrag und der Lohntarifvertrag beinhalten die Höhe der Löhne und Gehälter für einen bestimmten Geltungsbereich und gelten in der Regel deutlich kürzer als ein Manteltarifvertrag. Bei Tariflöhnen handelt es sich um Mindestlöhne, die zwar über- aber nicht unterschritten werden dürfen. Um die Löhne und Gehälter festzulegen, werden in einem Arbeitsbewertungsverfahren je nach Anforderungsniveau bestimmte Lohn- bzw. Vergütungsgruppen gebildet und die Höhe des Entgelts für die jeweiligen Gruppen festgelegt. Kriterien für diese Gruppen sind u.a. Berufsjahre oder Betriebszugehörigkeit. Der einzelne Arbeitnehmer wird in eine dieser Einteilungen eingruppiert. Bei dieser Eingruppierung ist der Betriebsrat zu beteiligen.]]>