Mindesteinkommen

Ein Mindesteinkommen, bzw. der synonym gebrauchte Mindestlohn, ist ein gesetzlich festgelegtes kleinstes zulässiges Arbeitsentgelt.

Es kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn beziehen und wird gesetzlich durch eine Festschreibung im Tarifvertrag bzw. das Verbot von Lohnwucher geregelt. Neben nationalen Mindesteinkommen gibt es auch regionale Vereinbarungen und branchenspezifische. So gilt für das Baugewerbe beispielsweise eine Entgeltuntergrenze von 9 Euro, für Briefdienstleister eine Untergrenze von 8,00 Euro. Einen allgemeinen und für alle Arbeitsverhältnisse zutreffenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Ausgehandelt werden entsprechende Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Mindesteinkommen sind umstritten. Auf der einen Seite argumentieren die Befürworter, dass so insbesondere Beschäftigte im Niedriglohnsektor eine verbesserte Einkommenssituation erhalten, auf der anderen Seite stehen die Gegner und befürchten, Vereinbarungen über Mindesteinkommen gefährden Arbeitsplätzen.

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Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, welches die Daten (z.B. Lohnsteuerklasse) enthält, die dem Arbeitgeber zur Errechnung der Lohnsteuer des Arbeitnehmers dienen. Zum Jahresanfang oder mit Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorlegen. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der geringfügig Beschäftigten, diese müssen keine Lohnsteuerkarte abgeben. Die Lohnsteuerkarte enthält eine Reihe von Informationen, u.a. die Steuerklasse des Arbeitnehmers, sein zuständiges Finanzamt, mögliche Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge und die Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen. Nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Ende des Arbeitsverhältnisses, trägt der Arbeitgeber das steuerpflichtige Bruttogehalt, die abgeführte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer ein. Gesonderte Regeln gelten für spezielle Arbeitnehmergruppen, z.B. ausländische EU-Einpendler. Liegt dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vor, hat er Steuern nach der Steuerklasse 6 einzubehalten. Muss der Arbeitnehmer keine Einkommensteuer abführen, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vernichten. Im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer seinem ehemaligen Arbeitnehmer auszuhändigen. Ausgestellt wird die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer unentgeltlich durch seine Wohnortgemeinde. Wird eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragt, entfallen auf diese allerdings Gebühren. ]]>

Leiharbeit

Bei der Leiharbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird von dieser an ein Unternehmen entsandt. Als Verleiher agiert die Zeitarbeitsfirma, als Entleiher das Unternehmen und als ausführende Arbeitskraft der Arbeitnehmer. Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Beschäftigten wird ein normaler Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitgeber und -nehmer abgeschlossen. Zwar gelten gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Rechte des Arbeitnehmers gegenüber der Zeitarbeitsfirma, seine Leistung erbringt der Arbeitnehmer allerdings im Unternehmen. Dieses trägt auch einen Teil des Arbeitsschutzes und kann zwar keine Ahndungen, aber verpflichtende Weisungen gegenüber dem Arbeitsnehmer aussprechen. Unternehmen greifen zumeist dann auf Leiharbeiter zurück, wenn sie bei guter Auftragslage keine eigene Personalaufstockung vornehmen können oder wollen. Sie vermeiden dadurch im Vorhinein Kündigungen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Zudem spart das Unternehmen Kosten, die der Personalabteilung bei der Aussuche und Einstellung neuer Mitarbeiter entstehen würden. Darüber hinaus wird noch aus einem anderen Grund gespart: Bei Leiharbeit ist das Unternehmen nicht verpflichtet, sich bei der Entlohnung an den eigenen Tarif zu halten, sondern nur an den mit der Zeitarbeitsfirma vereinbarten Preis. Auch Kündigungsfristen müssen bei Leiharbeitern nicht eingehalten werden. Der Vorteil der Leiharbeit für Arbeitnehmer liegt darin, dass man in verschiedenen Unternehmen Berufs- und Arbeitserfahrungen sammeln kann. Nicht selten ermöglicht Leiharbeit auch das Ende von Arbeitslosigkeit. In Deutschland ist Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. ]]>

Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist bei dem Arbeitgeber beschäftigt und erhält für seine geleistete Arbeit einen entsprechenden Lohn.

Dieses Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit zur Zufriedenheit des Arbeitgebers verantwortungsvoll nachzukommen.

Arbeitnehmer können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Praktikanten sowie geringfügig Beschäftigte sein.

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