Tarifregister

Im Tarifregister werden alle in Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge gesammelt. Das Register wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei den entsprechenden Ministerien der Bundesländer geführt. Auch die Gewerkschaften dokumentieren die Tarifverträge. Das zentrale Tarifregister der Gewerkschaften wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf geführt. Im Tarifregister werden das Datum des Tarifabschlusses und die Art des Tarifvertrags gespeichert. Auch Änderungen und Aufhebungen der Tarifverträge werden registriert. Handelt es sich um Zeittarifverträge wird direkt Beginn und Ende des Vertrags festgehalten. Die Rechtswirksamkeit des Tarifregisters ist nicht davon abhängig, ob er in einem Register eingetragen ist, da das Tarifregister der Dokumentation gilt. Tarifregister sind öffentlich, d.h. Einsichten sind jeder Person nach Anmeldung möglich. ]]>

Kündigung

Mit einer Kündigung versteht man die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Darlehnsvertrag). Für die Wirksamkeit einer Kündigung spielt es keine Rolle, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt. Jede Kündigung ist bedingungsfeindlich, das bedeutet, dass der Eintritt einer Kündigung nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann. Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formen und Fristen beachtet werden, so z.B. in der Regel die schriftliche Kündigungsform. Obwohl es Sonderformen von Kündigungen gibt, wird normalerweise zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei der außerordentlichen Kündigung wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Sie ist über das Schuldrecht geregelt, d.h. es muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen, dass das Vertragsverhältnis nicht weitergeführt werden kann. Handelt es sich bei diesem Grund um die Verletzung einer Vertragspflicht, darf die außerordentliche Kündigung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung erfolgen. Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine fristgerechte Kündigung. Die Zulässigkeiten einer ordentlichen Kündigung sind je nach vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich geregelt. Eine Sonderform der Kündigung ist die Änderungskündigung. Bei der Änderungskündigung wird das Dauerschuldverhältnis beendet und zugleich eine Fortführung des Vertrags unter veränderten Bedingungen vereinbart. Wird diese Änderung von einem der Vertragspartner abgelehnt, ist das Dauerschuldverhältnis aufgelöst. Daneben gibt es auch Teilkündigungen, die sich nur auf einen bestimmten Bereich eines bestehenden Vertrags beziehen.]]>

Kündigungsfrist

Unter einer Kündigungsfrist wird der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen dem Zugang einer Kündigung und der dadurch bewirkten Beendigung des Vertragsverhältnisses verstanden. Sehr häufig werden Kündigungsfristen mit einem zulässigen Kündigungstermin (z.B. zum Ende des Monats) im Vertrag geregelt. Häufig entscheidet die Länge des Vertragszeitraums über die Kündigungsfrist, so z.B. im Arbeitsverhältnis. Hier verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmendem Beschäftigungsverhältnis und werden im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Zum Schutz des schwächeren Mietpartners bestehen in Deutschland Mindestkündigungsfristen, die rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Mit einer außerordentlichen Kündigung werden die Kündigungsfristen aufgehoben.]]>

Bonitätsprüfung

Insbesondere bei der Vergabe von Krediten oder Verträgen mit einer langen Laufzeit ist es für den Kreditgeber wichtig, die Bonität, d.h. die Kreditwürdigkeit eines Kunden, genau zu prüfen. So sollen Zahlungsrisiken verhindert werden.

Entsprechende Informationen kann der Kreditgeber selbst bei der Schufa einholen. Dies setzt die Einverständniserklärung des Antragsstellers voraus. Zudem besteht für den Kreditgeber die Möglichkeit, das Angebot einer Rating-Agentur zu nutzen, die die Bonitätsprüfung vornimmt.

Die Schufa erteilt Auskunft über alle Daten, die bei der Bonitätsprüfung von Belang sind. Dazu zählen neben Name, Adresse, Bankverbindung auch die Kontrolle aller Kredite, die der Antragssteller bisher aufgenommen hat. Vermerkt ist ebenso, ob es hierbei zu Zahlungsunregelmäßigkeiten gekommen ist. Ein solcher Vermerk wirkt sich negativ auf die Bonität des Antragstellers aus, so dass dem Anliegen ggf. nicht entsprochen wird.

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Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist bei dem Arbeitgeber beschäftigt und erhält für seine geleistete Arbeit einen entsprechenden Lohn.

Dieses Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit zur Zufriedenheit des Arbeitgebers verantwortungsvoll nachzukommen.

Arbeitnehmer können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Praktikanten sowie geringfügig Beschäftigte sein.

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