Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz soll die Kündigung eines Vertragsverhältnisses, z.B. eines Arbeitsvertrags, eines Dienstvertrags oder eines Mietvertrag, erschweren bzw. verhindern. Der Kündigungsschutz ist insbesondere im Arbeitsrecht relevant und dient dem Schutz des Arbeitnehmers. So muss eine Kündigung immer ausreichende Gründe beinhalten. Diese sind entweder auf die Person bezogen, auf ein bestimmtes Verhalten bezogen oder betriebsbedingt. Eine Kündigung darf keine unzumutbare Härte zur Folge haben und muss sich, geht es z.B. um eine Kündigung wegen eines Arbeitsnehmerverhaltens, immer auf eine vorher ausgesprochene Abmahnung stützen. Zudem unterliegen bestimmte Personengruppen einem besonderen Kündigungsschutz, z.B. Menschen mit Schwerbehinderungen. ]]>

Kündigung

Mit einer Kündigung versteht man die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Darlehnsvertrag). Für die Wirksamkeit einer Kündigung spielt es keine Rolle, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt. Jede Kündigung ist bedingungsfeindlich, das bedeutet, dass der Eintritt einer Kündigung nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann. Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formen und Fristen beachtet werden, so z.B. in der Regel die schriftliche Kündigungsform. Obwohl es Sonderformen von Kündigungen gibt, wird normalerweise zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei der außerordentlichen Kündigung wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Sie ist über das Schuldrecht geregelt, d.h. es muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen, dass das Vertragsverhältnis nicht weitergeführt werden kann. Handelt es sich bei diesem Grund um die Verletzung einer Vertragspflicht, darf die außerordentliche Kündigung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung erfolgen. Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine fristgerechte Kündigung. Die Zulässigkeiten einer ordentlichen Kündigung sind je nach vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich geregelt. Eine Sonderform der Kündigung ist die Änderungskündigung. Bei der Änderungskündigung wird das Dauerschuldverhältnis beendet und zugleich eine Fortführung des Vertrags unter veränderten Bedingungen vereinbart. Wird diese Änderung von einem der Vertragspartner abgelehnt, ist das Dauerschuldverhältnis aufgelöst. Daneben gibt es auch Teilkündigungen, die sich nur auf einen bestimmten Bereich eines bestehenden Vertrags beziehen.]]>

Kündigungsfrist

Unter einer Kündigungsfrist wird der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen dem Zugang einer Kündigung und der dadurch bewirkten Beendigung des Vertragsverhältnisses verstanden. Sehr häufig werden Kündigungsfristen mit einem zulässigen Kündigungstermin (z.B. zum Ende des Monats) im Vertrag geregelt. Häufig entscheidet die Länge des Vertragszeitraums über die Kündigungsfrist, so z.B. im Arbeitsverhältnis. Hier verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmendem Beschäftigungsverhältnis und werden im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Zum Schutz des schwächeren Mietpartners bestehen in Deutschland Mindestkündigungsfristen, die rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Mit einer außerordentlichen Kündigung werden die Kündigungsfristen aufgehoben.]]>