Unterhalt Einkommen

Das Recht auf Unterhalt sowie die Höhe des Unterhalts ergibt sich u.a. aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsempfänger. Da es in den meisten Fällen um en Unterhalt geschiedener Ehepartner und gemeinsamer Kinder geht, soll dieser Fall auch hier beschrieben werden. Alle Regelungen des Unterhalts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Das Unterhaltsmaß gründet sich aus den ehelichen Verhältnissen, der Bedarf wird aus dem vormaligen ehelichen Gesamteinkommen errechnet. Dabei werden alle Einkünfte berücksichtigt, z.B. Lohn und Gehalt, Bafög oder Zinsen aus Kapitalerträgen. Auch vermögenswerte Vorteile, z.B. die Nutzung eines eignen Hauses oder einer Eigentumswohnung, fließen in die Berechnungen mit ein. Beim ehelichen Gesamteinkommen wird auch der nicht reale Wert der Haushaltsführung sowie der nicht reale Wert der Kindererziehung miteinbezogen. Dieser als Differenz- oder Surrogationsmethode bezeichnete Wert, ergibt sich aus dem Einkommen, was der Ehepartner, der den Haushalt führt und die Kinder erzieht, durch die Aufnahme einer Erwerbsarbeit verdienen könnte. Bei der Unterhaltsberechnung sind alle Steuern, sonstige Abzüge, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, weitere dienstliche Aufwendungen, Zinsen für ein ehebedingtes Darlehen sowie Ausgaben für die Daseinsvorsorge vom Einkommen absetzbar. Bei der Steuererklärung gelten Unterhaltszahlungen als besondere Belastungen. Bis zu einem Betrag von 7.680 Euro können die Zahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Ist der unterhaltsbegünstigte ehemalige Ehepartner damit einverstanden, dass die Unterhaltszahlung als Sonderausgabe abgezogen wird, können Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 13.805 Euro steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall muss der begünstigte Partner ebenfalls uneingeschränkt steuerpflichtig sein und die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben. Lebt der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner im Ausland, unterliegen Unterhaltzahlungen nicht der Einkommensteuer.]]>

Taschengeld

Um Kindern und Jugendlichen schrittweise den Umgang mit Geld zu lehren, bekommen sie von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Regel wöchentlich oder monatlich ein Taschengeld ausgezahlt. Die Höhe variiert, je nach finanziellen Mitteln der Familie und den Erziehungsüberzeugungen der Erwachsenen. Es gibt keine gesetzliche Vereinbarung oder Verpflichtung zur Zahlung von Taschengeld. Jugendämtern geben mit entsprechenden Tabellen Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes in einem bestimmten Alter heraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren als eingeschränkt geschäftsfähig („Taschengeld-Paragraf“). Das bedeutet, sie können Verträge abschließen, die dem Umfang ihres Taschengeldes entsprechen. Junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr absolvieren, bekommen während ihres Dienstes ebenfalls ein Taschengeld. Zwar darf der Freiwilligendienst keinen Gewinn für die Person abwerfen, dennoch steht den jungen Frauen und Männern neben einer unentgeltlichen Unterkunft, Verpflegung und evtl. notwendiger Arbeitskleidung auch ein angemessenes Taschengeld zu. Auch bedürftigen Strafgefangenen wird in Deutschland ein Taschengeld gewährt. Der Taschengeldsatz beträgt 14 Prozent des Arbeitsverdienstes, das waren 2008 z.B. 1,50 pro Tag. Anspruch auf Taschengeld haben nur die Strafgefangenen, die ohne eigenes Verschulden von einer Beschäftigung mit Entgelt oder einer Berufsausbildungsbeihilfe ausgeschlossen sind.]]>

Kündigungsfrist

Unter einer Kündigungsfrist wird der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen dem Zugang einer Kündigung und der dadurch bewirkten Beendigung des Vertragsverhältnisses verstanden. Sehr häufig werden Kündigungsfristen mit einem zulässigen Kündigungstermin (z.B. zum Ende des Monats) im Vertrag geregelt. Häufig entscheidet die Länge des Vertragszeitraums über die Kündigungsfrist, so z.B. im Arbeitsverhältnis. Hier verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmendem Beschäftigungsverhältnis und werden im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Zum Schutz des schwächeren Mietpartners bestehen in Deutschland Mindestkündigungsfristen, die rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Mit einer außerordentlichen Kündigung werden die Kündigungsfristen aufgehoben.]]>

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der zum Tragen kommt, wenn ein Versicherter einem anderen einen Schaden zufügt. Jede Person, die einen Schaden versursacht, muss dafür haften. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Da die Schadenshaftung in unbegrenzter Höhe ausfallen und lebenslang gültig sein kann, schützt die Haftpflichtversicherung insbesondere vor finanziellen Risiken. In der Regel sind die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig, aufgrund der durch sie garantierten finanziellen Absicherung aber sehr zu empfehlen. Privathaftpflichtversicherungen decken die Haftpflicht-Risiken einer Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens ab, so etwa die heruntergefallene Vase bei der Umzugshilfe für einen Freund. Die Haftpflichtversicherung hat dabei durchaus einen sozialen Zweck. Zwar dient sie in erster Linie dem Versicherten, die an ihn gestellten finanziellen Verpflichtungen einzulösen, zugleich nützt sie aber auch dem häufig schuldlos Geschädigten seine berechtigte Entschädigung zu erhalten. Da nicht alle Bundesbürger privathaftpflichtversichert sind, besteht das Risiko, durch einen Nicht-Haftpflichtversicherten geschädigt zu werden und folglich bei einer Entschädigung leer auszugehen. Aus diesem Grund gibt es Versicherungen, die – gegen einen zusätzlichen Beitrag – ihren Versicherungsnehmer ebenfalls für den Fall versichern, dass er oder sie durch eine Person ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung des Versicherten selbst die Zahlung von Schadenskosten. Gleichzeitig ergänzt die Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung indem sie bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz übernimmt. Neben diesen privaten und also freiwilligen Haftpflichtversicherungen gibt es auch die zwingenden Haftpflichtversicherungen. Diese gelten für die Bereiche, welche durch den Gesetzgeber als besonders gefahrenvoll eingeschätzt werden. So müssen beispielweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, andernfalls wird ihr Fahrzeug gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung etwa dann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, bei welchen das Opfer lebenslange Schäden davonträgt. Weitere risikoträchtige Tätigkeiten werden von den folgenden Gruppen ausgeübt, so dass sich diese ebenfalls zwingend haftpflichtversichern lassen müssen: Ärzte und Aktive anderer Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Auch Schausteller, Bewachungsunternehmen und Makler müssen sich als Gewerbetreibende haftpflichtversichern. Darüber hinaus gilt die Versicherungspflicht für Jäger, weil der Gebrauch von Schusswaffen eine besondere Gefahr darstellt. Dagegen besteht keine Versicherungspflicht für Tierhalter. Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind Risiken, für die es keine besondere Haftung gibt. Dabei handelt es sich z.B. um Ansprüche zwischen Familienangehörigen, um vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder um Umweltschäden. Die Haftpflichtversicherung wird entweder für ein Jahr oder gleich für mehrere Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich regelmäßig, wird sie nicht fristgerecht gekündigt. Bei einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall kann sie, unabhängig von der Laufzeit, sowohl vom Versicherungsnehmer als auch Versicherungsträger gekündigt werden. Erhöht der Versicherungsträger seine Beiträge, hat der Versicherungsnehmer das Recht einer außerordentlichen Kündigung. ]]>