Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifvertragsparteien, den Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften, geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten sowie Inhalte, Beschäftigungskonditionen des Arbeitsverhältnisses, u.a. die Höhe von Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch und die Laufzeit des Vertrags. In Deutschland gilt die Tarifautonomie, das bedeutet, dass Tarifverträge von den Parteien allein ausgehandelt werden dürfen. Es gibt verschiedenen Arten von Tarifverträgen. Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen festgehalten, z.B. über Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen. Mit den Vergütungstarifverträgen wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgehalten, daher heißen sie oft auch Lohn- und Gehaltstarifverträge. Werden Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht ebenfalls in diesem Vertrag festgeschrieben, sind sie Inhalt von separaten Verträgen. Außerdem gibt es den Flächentarifvertrag. Er gilt in der Regel für ein Bundesland, also ein regional begrenztes Gebiet. Tarifverträge basieren auf dem Tarifrecht. Dabei wird davon ausgegangen, dass Verhandlungen zwischen gleichstarken Partnern stattfinden, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind also gleichgestellt und erhalten beide den gleichen Schutz. Dies unterscheidet Tarifverträge von z.B. betrieblichen Bündnissen, die von einem Kräfteungleichgewicht ausgehen und den Arbeitnehmer unter besonderen Schutz stellen. Das Tarifrecht ermöglicht zudem eine schnelle und flexible Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ohne starke Einmischung des Staates. Ist ein Tarifvertrag abgeschlossen, gilt er unmittelbar und zwingend. Das bedeutet, dass die Geltung des Vertrags nicht auch noch vertraglich festgehalten werden muss und dass alle (vorherigen) Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind. Abweichungen von den Tarifnormen sind nur gültig, wenn dies durch eine Öffnungsklausel festgeschrieben ist. Eigentlich gilt der Tarifvertrag nur für Mitglieder der Tarifparteien, d.h. den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass der Vertrag auch für die Mitarbeiter gilt, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind. Durch diese Gleichstellung will der Arbeitgeber verhindern, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize für den Eintritt in eine Gewerkschaft zu schaffen. Tritt eine Vertragsseite aus dem Tarifvertrag aus, wird dieser nicht sofort ungültig, sondern erst, wenn eine der Parteien den Vertrag kündigt. Allerdings gelten die Arbeitsbedingungen, die am Ende des Tarifvertrags gegolten haben, auch nach der Kündigung weiter, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ende des Tarifvertrags erlischt außerdem die Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen sind wieder erlaubt. Diese sind in der Laufzeit des Tarifvertrags nicht zulässig, die Arbeitgeber dürfen keinen Gebrauch von der Aussperrung machen, die Gewerkschaften dürfen nicht streiken. Alle Tarifverträge werden im Tarifregister dokumentiert. Diese sind öffentlich von jedermann einsehbar.]]>

Tarifgehalt

Das Tarifgehalt wird im Tarifvertrag, einem zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Arbeitsvertrag, festgelegt. In der Regel wird dabei zwischen zwei Tarifverträgen unterschieden. Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, zu Zusatzleistungen, zu Arbeitszeitausgleich und zu Kündigungsfristen festgehalten. Der Gehaltstarifvertrag ist spezieller und regelt die Vergütung der Mitarbeiter. Im Gehaltstarifvertrag werden die Mitarbeiter nach einzelnen Lohngruppen, entsprechend ihrer Leistungen, zugeteilt. Bei der Errechnung des Gehalts spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle z.B. die Anzahl der Dienstjahre des Einzelnen, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Berufserfahrung. So können Löhne und Gehälter innerhalb eines Betriebes auch für die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten variieren. Ist der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend, gilt das vereinbarte Tarifgehalt als Mindestarbeitsentgelt. Nach unten darf der Arbeitgeber nicht abweichen, Überschreitungen sind allerdings zulässig. Der Austritt aus einem Tarifvertrag kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern durch Kündigung vollzogen werden. ]]>

Tagesgeld

Tagesgeld ist Guthaben auf einem Tagesgeldkonto, was in der Regel als Sparkonto fungiert. Der Kontoinhaber kann täglich über das Geld verfügen und muss, anders als bei einem Sparbuch, keine Kündigungsfristen einhalten. In der Regel ist das Konto nicht vorgesehen für den Zahlungsverkehr, so dass keine Überweisungen oder Lastschriften vorgenommen werden können. Da es sich nicht um Festgeld handelt, werden keine Laufzeiten festgelegt. Ähnlich wie bei einem Girokonto wird ein bestimmter Geldbetrag auf das Tagesgeldkonto eingezahlt, der durch Zinsen Gewinne abwirft. Die Zinsen sind deutlich höher als bei einem Girokonto und fallen entweder ab dem ersten eingezahlten Euro oder einem bestimmten Kontobetrag an. Da die Banken das Tagesgeldkonto in der Regel durch einen Sicherungsfonds schützen, gilt das Tagesgeldkonto als sichere Geldanlage. Gleichzeitig ist die Rendite geringer als z.B. bei Aktien oder Fonds. Die Verzinsung des Tagesgeldkontos ist, wie der Name nahelegt, immer an den Tag gebunden. So könnte das Kreditinstitut theoretisch jeden Tag die Zinsen ändern. Die Praxis sieht jedoch so aus, dass Banken darauf zielen, Zinskonditionen für ihre Kunden möglichst konstant zu halten. Außerdem ist das Konto jederzeit kündbar, so dass Kunden, würde die Bank den Zinssatz stetig verschlechtern, ihr Konto auflösen und ein neues Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank mit besseren Zinsbedingungen eröffnen würden. Für die Zinsen müssen, wie in anderen Fällen auch, Zinsertragssteuern gezahlt werden. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, müssen keine Zinsertragssteuern gezahlt werden.]]>

Leiharbeit

Bei der Leiharbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird von dieser an ein Unternehmen entsandt. Als Verleiher agiert die Zeitarbeitsfirma, als Entleiher das Unternehmen und als ausführende Arbeitskraft der Arbeitnehmer. Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Beschäftigten wird ein normaler Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitgeber und -nehmer abgeschlossen. Zwar gelten gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Rechte des Arbeitnehmers gegenüber der Zeitarbeitsfirma, seine Leistung erbringt der Arbeitnehmer allerdings im Unternehmen. Dieses trägt auch einen Teil des Arbeitsschutzes und kann zwar keine Ahndungen, aber verpflichtende Weisungen gegenüber dem Arbeitsnehmer aussprechen. Unternehmen greifen zumeist dann auf Leiharbeiter zurück, wenn sie bei guter Auftragslage keine eigene Personalaufstockung vornehmen können oder wollen. Sie vermeiden dadurch im Vorhinein Kündigungen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Zudem spart das Unternehmen Kosten, die der Personalabteilung bei der Aussuche und Einstellung neuer Mitarbeiter entstehen würden. Darüber hinaus wird noch aus einem anderen Grund gespart: Bei Leiharbeit ist das Unternehmen nicht verpflichtet, sich bei der Entlohnung an den eigenen Tarif zu halten, sondern nur an den mit der Zeitarbeitsfirma vereinbarten Preis. Auch Kündigungsfristen müssen bei Leiharbeitern nicht eingehalten werden. Der Vorteil der Leiharbeit für Arbeitnehmer liegt darin, dass man in verschiedenen Unternehmen Berufs- und Arbeitserfahrungen sammeln kann. Nicht selten ermöglicht Leiharbeit auch das Ende von Arbeitslosigkeit. In Deutschland ist Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. ]]>