Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifvertragsparteien, den Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften, geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten sowie Inhalte, Beschäftigungskonditionen des Arbeitsverhältnisses, u.a. die Höhe von Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch und die Laufzeit des Vertrags. In Deutschland gilt die Tarifautonomie, das bedeutet, dass Tarifverträge von den Parteien allein ausgehandelt werden dürfen. Es gibt verschiedenen Arten von Tarifverträgen. Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen festgehalten, z.B. über Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen. Mit den Vergütungstarifverträgen wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgehalten, daher heißen sie oft auch Lohn- und Gehaltstarifverträge. Werden Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht ebenfalls in diesem Vertrag festgeschrieben, sind sie Inhalt von separaten Verträgen. Außerdem gibt es den Flächentarifvertrag. Er gilt in der Regel für ein Bundesland, also ein regional begrenztes Gebiet. Tarifverträge basieren auf dem Tarifrecht. Dabei wird davon ausgegangen, dass Verhandlungen zwischen gleichstarken Partnern stattfinden, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind also gleichgestellt und erhalten beide den gleichen Schutz. Dies unterscheidet Tarifverträge von z.B. betrieblichen Bündnissen, die von einem Kräfteungleichgewicht ausgehen und den Arbeitnehmer unter besonderen Schutz stellen. Das Tarifrecht ermöglicht zudem eine schnelle und flexible Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ohne starke Einmischung des Staates. Ist ein Tarifvertrag abgeschlossen, gilt er unmittelbar und zwingend. Das bedeutet, dass die Geltung des Vertrags nicht auch noch vertraglich festgehalten werden muss und dass alle (vorherigen) Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind. Abweichungen von den Tarifnormen sind nur gültig, wenn dies durch eine Öffnungsklausel festgeschrieben ist. Eigentlich gilt der Tarifvertrag nur für Mitglieder der Tarifparteien, d.h. den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass der Vertrag auch für die Mitarbeiter gilt, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind. Durch diese Gleichstellung will der Arbeitgeber verhindern, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize für den Eintritt in eine Gewerkschaft zu schaffen. Tritt eine Vertragsseite aus dem Tarifvertrag aus, wird dieser nicht sofort ungültig, sondern erst, wenn eine der Parteien den Vertrag kündigt. Allerdings gelten die Arbeitsbedingungen, die am Ende des Tarifvertrags gegolten haben, auch nach der Kündigung weiter, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ende des Tarifvertrags erlischt außerdem die Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen sind wieder erlaubt. Diese sind in der Laufzeit des Tarifvertrags nicht zulässig, die Arbeitgeber dürfen keinen Gebrauch von der Aussperrung machen, die Gewerkschaften dürfen nicht streiken. Alle Tarifverträge werden im Tarifregister dokumentiert. Diese sind öffentlich von jedermann einsehbar.]]>

Sozialpläne

Betriebsschließungen, Unternehmenszusammenlegungen oder Sparkurse eines Unternehmens können massive wirtschaftliche Nachteile, sehr häufig sogar Kündigungen für die Arbeitnehmer bedeuten. Diese zu verhindern bzw. einen Ausgleich oder eine Minderung der betrieblichen Änderungen für die Mitarbeiterinnen zu erzielen, ist Zweck des Sozialplans. Sozialpläne enthalten z.B. Vereinbarungen zur Zahlung von Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Sozialpläne entstehen durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Nicht in jedem Fall ist die Zustimmung des Unternehmens erforderlich, ein Sozialplan kann auch erzwungen werden. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss eine gewisse Anzahl an Kündigungen vorliegen, der Betrieb muss mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und seit mindestens vier Jahren bestehen.]]>

Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ist Teil des Insolvenzverfahrens. Daher setzt die Abwicklung bzw. die Überwindung einer Insolvenz mittels eines Insolvenzplans die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Der Insolvenzplan ist ein Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und beinhaltet eine Übersicht über das aktuelle Vermögen des Schuldners, die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse und eine Krisenursachen-Analyse. Mittels des Insolvenzplans ist das Gericht über alle durchgeführten und geplanten Maßnahmen informiert, so z.B. ob im Zuge der Sanierung eines Unternehmens Personal entlassen wurde, wie die Verhandlungen mit Lieferanten verlaufen, ob Produkte aufgegeben werden und wie die generelle Absatz- und Umsetzentwicklung seit der Insolvenzantragsstellung aussieht. Der Insolvenzplan gilt als Kernstück der Insolvenzrechtsreform, da den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zur Bewältigung der Insolvenz ermöglicht wird. Ziel des Insolvenzplans ist es entweder, das Unternehmen zu erhalten bzw. zu sanieren und so die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen. Es kann aber auch darum gehen, dass Unternehmen zu liquidieren oder es an einen Dritten zu übertragen, wobei der dabei erzielte Kaufpreis unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Der Insolvenzplan wird durch drei Schritte wirksam: Erstens stimmen die Gläubiger dem Plan zu. Jede Gruppe stimmberechtigter Gläubiger gibt gesondert ihre Stimme zum Insolvenzplan ab. Der Plan gilt als von den Gläubigern angenommen, wenn in jeder Gruppe die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und die Mehrheit der Gläubiger nach Kapital dem Plan zustimmt. Die Zustimmung kann auch durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden, wenn dadurch die Gläubiger nicht schlechter oder besser gestellt werden als ohne den Insolvenzplan. Zweitens muss der Schuldner dem Plan zustimmen. Dies geschieht, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens beim Abstimmungstermin wiederspricht. Sein Widerspruch ist ungültig, wenn er durch den Plan nicht schlechter gestellt wird und kein Gläubiger Werte erhält, die seinen Anspruch übersteigen. Als drittes und letztes braucht der Plan die Zustimmung durch das Insolvenzgericht. Mit der Bestätigung des Gerichts wird der Plan rechtskräftig, sollte nicht innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. ]]>

Gehaltserhöhung

Einer Gehaltserhöhung geht in vielen Fällen eine Gehaltsverhandlung voraus. Oft ergeben sie sich, nachdem der Arbeitnehmer bereits einige Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, seine Erfahrungen und Arbeitsleistungen also gestiegen sind. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber um ein Gespräch über mögliche Gehaltserhöhung bitten. Ein solches Gespräch sollte gut vorbereitet werden. Zum einen kann sich der Arbeitnehmer mit Hilfe von Gehaltschecks (Gehaltsvergleich) im Internet einen Überblick darüber verschaffen, was in vergleichbaren Positionen gezahlt wird. Zum anderen sollte der Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Arbeitgeber zunächst einmal eine Gehaltserhöhung ablehnt und dazu möglicherweise Kritik an der Arbeit anbringt. Auch darauf kann sich der Arbeitnehmer vorbereiten, indem er seine Leistungen und Erfolge der vergangenen Monate anbringt. Gelten in einem Unternehmen Tarifvereinbarungen, sind Verhandlungen über Gehaltserhöhungen nicht möglich. Dies trifft insbesondere größere Firmen. Handelt es sich dagegen um ein kleineres Unternehmen, können Gehaltsverhandlungen direkt mit dem Arbeitgeber geführt werden.]]>

Gehaltserhöhung in der Rezession

Oftmals werden die Leistungen vom Arbeitgeber nicht angemessen honoriert. Falls Sie eine Gehaltserhöhung verlangen möchten, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten, denn gerade bei finanziellen Angelegenheiten, können tückische Momente auftauchen.

Im Gespräch wird Sie der Arbeitgeber immer nach den Gründen für ihre Forderungen fragen, mehr Geld wird in der Regel nur bei außergewöhnlichen Leistungen gezahlt. Sie sollten sich daher im Vorhinein fragen, welcher Job denn eigentlich von Ihnen erwartet wird. Denn das Gehalt wird nur erhöht, wenn Sie im Betrieb eine wichtige Position innehaben. Stellen Sie dar, wie wichtig ihre Leistungen für den Erfolg des Unternehmens sind und wie sich durch Ihr Wirken, Umsatz und Gewinn gesteigert haben. Auch Anreize für die Zukunft, können dem Chef eine positive Grundhaltung zum Thema Gehalt vermitteln.

Gute Leistungen helfen

Gute Ansätze für ein Gespräch sind Leistungen, die über den normalen Job hinausgehen. Insbesondere Fortbildungen und die Veröffentlichung von Fachartikeln, können ein gutes Einkommen rechtfertigen. Fachartikel stellen das Unternehmen in der Öffentlichkeit immer in einem guten Licht dar. Vor dem Gespräch sollten Sie sich auf die bevorstehende Verhandlung konzentrieren und sich alle Ihre Argumente zurechtlegen. Wenn Sie verbal fit sind, kann der Arbeitgeber schnell überzeugt werden und das Einkommen erhöhen. Bevor Sie im Gespräch jedoch zu hohe Anforderungen stellen, sollten Sie sich vorher informieren, welches Einkommen Personen mit gleichem Bildungsstandard erhalten. Heutzutage kann eine Gehaltserhöhung zumeist nur mit außergewöhnlichen Leistungen gerechtfertigt werden. Der Schlüssel zum Erfolg besteht in den meisten Fällen in einer guten Bildung. Eine Möglichkeit der Fortbildung ist die Kurzarbeit, denn die Arbeit in vielen verschiedenen Unternehmen, vermittelt neue Arbeitsumfelder und auch neues Wissen. Durch die vielen verschiedenen Aufgaben, können Sie in ihrem Job als Allrounder ausgebildet werden. Bedenken Sie immer, dass eine hohe Qualifizierung auch ein höheres Gehalt rechtfertigt. Dennoch sollten Sie bei der Aufnahme von Kurzarbeit daran denken, dass Sie auch anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, denn es werden auch für Sie nicht sehr viel versprechende Angebote vorliegen.

Gehaltserhöhung in der Rezession

Als sehr kritisch wird die Forderung nach einer Gehaltserhöhung in der Rezession betrachtet, denn wenn es Ihrem Chef finanziell schlecht geht, wird er Ihnen auch kein Geld auszahlen. Eine Rezession liegt immer dann vor, wenn in der Wirtschaft ein Abschwung verzeichnet wird und wenn die Wirtschaft innerhalb von zwei Quartalen kein Wachstum verzeichnen kann. Anzeichen sind stets der Abbau von Überstunden, viel Kurzarbeit und ein Rückgang der Nachfrage. Falls keine dieser Anzeichen vorliegen, können Sie beruhigt mit einer Forderung vor ihren Chef treten. Falls eine Rezession vorliegt und es grade in ihrem Unternehmen zum Abbau von Stellen oder Überstunden kommt, sollten Sie die Forderung für einen gewissen Zeitraum zurückstellen. Warten Sie einfach einige Wochen oder Monate ab, wenn die Auftragslage gut ist, können Sie dann wieder ein Gespräch suchen. Denken Sie im Gespräch jedoch stets daran, dass Sie sich rhetorisch gut vermitteln müssen und mit guten Argumenten aufwarten. Eine exzellente Vorbereitung ist für den Erfolg eines solchen Gespräches ausschlaggebend.]]>