Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit. Um Kündigungen zu vermeiden, kann ein Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Kurzarbeit zurückgreifen.

Dadurch kann das Unternehmen Personalkosten einsparen und so Engpässe in der Produktion auffangen. Bei Kurzarbeit arbeitet ein Arbeitnehmer über eine gewisse Zeit entweder weniger oder gar nicht. Ist die Arbeitszeit auf Null reduziert, muss die zur Verfügung stehende Zeit für Fortbildungen genutzt werden.

Zwar erhält der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt, allerdings nicht die volle Höhe. Während das Unternehmen kein oder nur ein geringeres Gehalt zahlt, erhält der Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur als Entgeltersatzleistung Kurzarbeitergeld. Dies beträgt 60 bis 67 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit auf sechs Monate begrenzt, in Ausnahmefällen kann sie auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Meldet ein Unternehmen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an, gewährt der Staat bis zu einer gewissen Höhe Ausgleichszahlungen. Um Kurzarbeit anmelden können, müssen u.a. die folgenden Bedingungen vorliegen: Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und nicht vermeidbar und der Arbeitsausfall liegt, einschließlich einer Stellungnahme des Betriebsrates, der Arbeitsagentur in schriftlicher Form vor. Auch arbeitsrechtlich unterliegt die Kurzarbeit bestimmten Voraussetzungen, so muss z.B. der Betriebsrat eines Unternehmens der Kurzarbeit zustimmen.

Sonderformen der Kurzarbeit sind zum einen das Transferkurzarbeitergeld, zum anderen das Saison-Kurzarbeitergeld. Im ersten Fall liegt eine betriebliche Restrukturierung vor, im zweiten Fall kann aufgrund von schlechter Witterung nicht gearbeitet werden, dies betrifft insbesondere das Baugewerbe.

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Gehaltserhöhung in der Rezession

Oftmals werden die Leistungen vom Arbeitgeber nicht angemessen honoriert. Falls Sie eine Gehaltserhöhung verlangen möchten, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten, denn gerade bei finanziellen Angelegenheiten, können tückische Momente auftauchen.

Im Gespräch wird Sie der Arbeitgeber immer nach den Gründen für ihre Forderungen fragen, mehr Geld wird in der Regel nur bei außergewöhnlichen Leistungen gezahlt. Sie sollten sich daher im Vorhinein fragen, welcher Job denn eigentlich von Ihnen erwartet wird. Denn das Gehalt wird nur erhöht, wenn Sie im Betrieb eine wichtige Position innehaben. Stellen Sie dar, wie wichtig ihre Leistungen für den Erfolg des Unternehmens sind und wie sich durch Ihr Wirken, Umsatz und Gewinn gesteigert haben. Auch Anreize für die Zukunft, können dem Chef eine positive Grundhaltung zum Thema Gehalt vermitteln.

Gute Leistungen helfen

Gute Ansätze für ein Gespräch sind Leistungen, die über den normalen Job hinausgehen. Insbesondere Fortbildungen und die Veröffentlichung von Fachartikeln, können ein gutes Einkommen rechtfertigen. Fachartikel stellen das Unternehmen in der Öffentlichkeit immer in einem guten Licht dar. Vor dem Gespräch sollten Sie sich auf die bevorstehende Verhandlung konzentrieren und sich alle Ihre Argumente zurechtlegen. Wenn Sie verbal fit sind, kann der Arbeitgeber schnell überzeugt werden und das Einkommen erhöhen. Bevor Sie im Gespräch jedoch zu hohe Anforderungen stellen, sollten Sie sich vorher informieren, welches Einkommen Personen mit gleichem Bildungsstandard erhalten. Heutzutage kann eine Gehaltserhöhung zumeist nur mit außergewöhnlichen Leistungen gerechtfertigt werden. Der Schlüssel zum Erfolg besteht in den meisten Fällen in einer guten Bildung. Eine Möglichkeit der Fortbildung ist die Kurzarbeit, denn die Arbeit in vielen verschiedenen Unternehmen, vermittelt neue Arbeitsumfelder und auch neues Wissen. Durch die vielen verschiedenen Aufgaben, können Sie in ihrem Job als Allrounder ausgebildet werden. Bedenken Sie immer, dass eine hohe Qualifizierung auch ein höheres Gehalt rechtfertigt. Dennoch sollten Sie bei der Aufnahme von Kurzarbeit daran denken, dass Sie auch anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, denn es werden auch für Sie nicht sehr viel versprechende Angebote vorliegen.

Gehaltserhöhung in der Rezession

Als sehr kritisch wird die Forderung nach einer Gehaltserhöhung in der Rezession betrachtet, denn wenn es Ihrem Chef finanziell schlecht geht, wird er Ihnen auch kein Geld auszahlen. Eine Rezession liegt immer dann vor, wenn in der Wirtschaft ein Abschwung verzeichnet wird und wenn die Wirtschaft innerhalb von zwei Quartalen kein Wachstum verzeichnen kann. Anzeichen sind stets der Abbau von Überstunden, viel Kurzarbeit und ein Rückgang der Nachfrage. Falls keine dieser Anzeichen vorliegen, können Sie beruhigt mit einer Forderung vor ihren Chef treten. Falls eine Rezession vorliegt und es grade in ihrem Unternehmen zum Abbau von Stellen oder Überstunden kommt, sollten Sie die Forderung für einen gewissen Zeitraum zurückstellen. Warten Sie einfach einige Wochen oder Monate ab, wenn die Auftragslage gut ist, können Sie dann wieder ein Gespräch suchen. Denken Sie im Gespräch jedoch stets daran, dass Sie sich rhetorisch gut vermitteln müssen und mit guten Argumenten aufwarten. Eine exzellente Vorbereitung ist für den Erfolg eines solchen Gespräches ausschlaggebend.]]>

Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit? kurzarbeitKurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit.

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Kurzlohn, bzw. konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit gewährt. Dies ist der Fall, wenn sich die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit vorübergehend auf Grund der wirtschaftlichen Lage oder einem unabwendbaren Ereignis unvermeidbar verkürzt. Kurzlohn wird nur dann gezahlt, wenn für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer über einen Monat hinweg mehr als 10% der Arbeitszeit ausfallen und sie somit von einem Entgeldausfall von mehr als 10% des Bruttolohns betroffen sind. Mit Inkrafttreten der Rechtverordnung vom 26.11.2008 wurde die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit Gehalt) für das laufende Jahr 2009 auf Grund der Finanzkrise von den regulären 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Setzt also ein Betrieb im Jahr 2009 Kurzarbeit an, kann die maximale 18 monatige Regelungsfrist voll ausgeschöpft werden. Die Höhe des Kurzarbeiter Gehaltes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen sowie dem Familienstand. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60%, Arbeitnehmer mit Kindern 67% der Nettoentgelddifferenz.]]>

K – Kapitalertragssteuer, Kapitallebensversicherung, Kaufvertrag, Kilometergeld, Kilometerpauschale – Gehalts-Lexikon

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