Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz soll die Kündigung eines Vertragsverhältnisses, z.B. eines Arbeitsvertrags, eines Dienstvertrags oder eines Mietvertrag, erschweren bzw. verhindern. Der Kündigungsschutz ist insbesondere im Arbeitsrecht relevant und dient dem Schutz des Arbeitnehmers. So muss eine Kündigung immer ausreichende Gründe beinhalten. Diese sind entweder auf die Person bezogen, auf ein bestimmtes Verhalten bezogen oder betriebsbedingt. Eine Kündigung darf keine unzumutbare Härte zur Folge haben und muss sich, geht es z.B. um eine Kündigung wegen eines Arbeitsnehmerverhaltens, immer auf eine vorher ausgesprochene Abmahnung stützen. Zudem unterliegen bestimmte Personengruppen einem besonderen Kündigungsschutz, z.B. Menschen mit Schwerbehinderungen. ]]>

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