Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in seiner Gesamtheit das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen sind sehr umfangreich und beziehen sich auf den Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Folge eines Arbeitsunfalls usw. Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitsschutzrecht. Auf Grund der Komplexität der Vorschriften sind sie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nur schwer zu durchschauen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht bis heute kein eigenständiges Rechtsfach ist, sondern in das Privat- und Strafrecht eingebunden ist.

Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem individuellen Arbeitsrecht, das sich auf Individualpersonen, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bezieht, sowie dem kollektiven Arbeitsrecht, das sich auf Vertreterorgane von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) bezieht.

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2 Gedanken zu „Arbeitsrecht“

  1. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Arbeitsrecht. Mein Onkel möchte einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Überprüfung seines Arbeitsvertrages beauftragen. Gut zu wissen, dass das Arbeitsrecht die Gesamtheit das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt.

  2. Den Beitrag habe ich mir eben mit großem Interesse komplett durchgelesen. Ich hatte mich schon mit dem Arbeitsrecht auseinandergesetzt, aber hier konnte ich sogar noch mehr erfahren. Danke für diesen großartigen Artikel!

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