Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in seiner Gesamtheit das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen sind sehr umfangreich und beziehen sich auf den Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Folge eines Arbeitsunfalls usw. Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitsschutzrecht. Auf Grund der Komplexität der Vorschriften sind sie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nur schwer zu durchschauen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht bis heute kein eigenständiges Rechtsfach ist, sondern in das Privat- und Strafrecht eingebunden ist.

Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem individuellen Arbeitsrecht, das sich auf Individualpersonen, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bezieht, sowie dem kollektiven Arbeitsrecht, das sich auf Vertreterorgane von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) bezieht.

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