Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es wird zumeist mit dem Gehalt oder Lohn von November ausgezahlt und beträgt häufig die Höhe eines monatlichen Bruttogehalts. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird und wie hoch es ausfällt, ist abhängig von der Branche, dem Unternehmen oder der Betriebszughörigkeit. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, gesetzlichen Regelungen oder einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers ergeben. Oft richten sich die Zahlung von Weihnachtsgeld und die Höhe der Sonderzahlung nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Sehr häufig beinhalten Arbeitsverträge die Regelung, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgelds, meist ist dies der 31. März des Folgejahres, aus dem Unternehmen ausscheidet. Da das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gilt, wird es zum Einkommen gerechnet und unterliegt der Steuerpflicht.]]>

Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine Vertretungsmacht. Dabei wird zwischen verschiedenen Vollmachten unterschieden. So gilt die Vorsorgevollmacht für eine später eintretende Geschäftsunfähigkeit, während eine Spezialvollmacht eine Person bemächtigt, eine genau beschriebene Handlung vorzunehmen, z.B. eine Unterschrift im Auftrag einer anderen Person zu leisten oder private Unterlagen entgegenzunehmen. Mit einer Generalvollmacht ist dem Bevollmächtigten erlaubt, alle Rechtsgeschäfte einer anderen Person abzuschließen. Eine Vollmacht kommt durch eine einseitige Erklärung der die Vollmacht erteilenden Person gegenüber einer die Vollmacht ausführenden Person zustande. In der Regel besteht zwischen dem Bevollmächtigten und der die Vollmacht erteilenden Person kein Grundverhältnis, da in diesem Fall ein Arbeitsvertrag oder ein Auftrag abgeschlossen worden wäre. Bei der formellen Erteilung einer Vollmacht ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form gültig. In einigen Fällen sind schriftliche Vollmachten allerdings unerlässlich, z.B. bei medizinischen Eingriffen. Unabhängig davon, in welcher Form eine Vollmacht erteilt wurde, kann sie jederzeit widerrufen werden.]]>

Vergütung

Mit Vergütung wird das Arbeitsentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezeichnet. Während dieser Begriff im öffentlichen Dienst verwendet wird, heißt Vergütung im Handelsrecht Provision, im Dienstvertragsrecht wird von Honorar und im Kunstbereich oft von Tantiemen gesprochen. Grundlage des Verdienstes im öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser hat den Bundesangestelltentarif (BAT) im Jahr 2005 abgelöst und bezeichnet eine Reihe von Tarifverträgen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Umgangssprachlich kann Vergütung allerdings auch als allgemeines Arbeitsentgelt verstanden werden. Bei der Höhe der Vergütung spielen die Branche, die Ausbildung des Arbeitnehmers, seine Qualifikationen und seine Berufserfahrung eine wesentliche Rolle. Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, darf die darin vereinbarte Vergütung nicht unter-, sondern lediglich überschritten werden. Alle Tarifabschlüsse werden im Tarifregister festgehalten und können eingesehen werden. Dadurch ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Tarifabschlüssen möglich. Die Vergütung bezieht sich zumeist auf das Bruttogehalt. Das bedeutet, dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und schließlich das Nettogehalt des Arbeitnehmers als tatsächlich zur Verfügung stehender Verdienst übrig bleibt.]]>

Verdienst

Verdienst ist eine andere Bezeichnung für das Einkommen eines Arbeitnehmers. Verdienst ist also das Gehalt oder der Lohn, das oder den jemand als Arbeitsentgelt erhält. Der Verdienst ist im Arbeitsvertrag geregelt. In vielen Bereichen gilt ein Tarifvertrag, an den die Gehaltszahlungen gebunden sind. Eine Überschreitung des im Tarifvertrag festgeschriebenen Verdienstes ist möglich, eine Unterschreitung dagegen ist nicht zulässig. Will jemand erfahren, was ein angemessener Verdienst für eine bestimmte Tätigkeit ist, kann ein Blick in Gehaltstabellen helfen. ]]>