Vergütung

Mit Vergütung wird das Arbeitsentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezeichnet. Während dieser Begriff im öffentlichen Dienst verwendet wird, heißt Vergütung im Handelsrecht Provision, im Dienstvertragsrecht wird von Honorar und im Kunstbereich oft von Tantiemen gesprochen. Grundlage des Verdienstes im öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser hat den Bundesangestelltentarif (BAT) im Jahr 2005 abgelöst und bezeichnet eine Reihe von Tarifverträgen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Umgangssprachlich kann Vergütung allerdings auch als allgemeines Arbeitsentgelt verstanden werden. Bei der Höhe der Vergütung spielen die Branche, die Ausbildung des Arbeitnehmers, seine Qualifikationen und seine Berufserfahrung eine wesentliche Rolle. Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, darf die darin vereinbarte Vergütung nicht unter-, sondern lediglich überschritten werden. Alle Tarifabschlüsse werden im Tarifregister festgehalten und können eingesehen werden. Dadurch ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Tarifabschlüssen möglich. Die Vergütung bezieht sich zumeist auf das Bruttogehalt. Das bedeutet, dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und schließlich das Nettogehalt des Arbeitnehmers als tatsächlich zur Verfügung stehender Verdienst übrig bleibt.]]>

Ortsüblicher Lohn

Ein ortsüblicher Lohn beschreibt das Arbeitsentgelt, was in einer bestimmten Region und in einer bestimmten Branche gezahlt wird und also als vergleichbar gilt. Mit einem ortüblichen Lohn wird in der Regel ein gewisses Lohnniveau gehalten. Damit unterscheidet er sich vom Niedriglohn, der trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers zu decken und heute z.B. im Friseurhandwerk und im Taxigewerbe verbreitet ist. Außerdem steht der dem Lohndumping entgegen, welches von Arbeitgebern gezielt zur Kosteneinsparung praktiziert wird.]]>

Männerberufe

KFZ-Mechaniker, Feuerwehrmann, Hausmeister, Elektriker, Lokführer, Maurer, Bodyguard oder Schlosser – all diese Berufe können bis heute als typische Männerberufe angesehen werden. Zwar verbietet das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz der Europäischen Union die Bewerberauswahl nach Geschlecht, dennoch lassen sich in bestimmten Bereichen fast ausschließlich Männer finden.

Gleiches gilt für so genannte typische Frauenberufe: Erzieher im Kindergarten, männliche Fußpfleger und Bäckereifachverkäufer sind bis heute kaum zu finden. Gründe für die bis heute bestehenden typischen Männerberufe sind wohl in erster Linie mit den physischen Anforderungen zu erklären, die bestimmte Tätigkeiten mit sich bringen. Dennoch werden Versuche unternommen, Branchen, in denen mehrheitlich Männer arbeiten, auch für Frauen zu öffnen: Durch so genannte Girl‘s Days wird mittlerweile in vielen männertypischen Bereichen versucht, das Interesse am entsprechenden Berufsfeld für Mädchen und also zukünftigen Mitarbeiterinnen zu wecken.

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Gehaltslisten

Unter Gehaltslisten versteht man Statistiken, die die Höhe der Gehälter im Vergleich auflisten. Sie verfolgen meist das Ziel, das eigene Gehalt mit denen anderer Arbeitnehmer zu vergleichen. Für einen realistischen Vergleich ist es wichtig, neben dem Beruf auch das Alter, bzw. die Betriebszugehörigkeit, die Branche und den Wohnort zu berücksichtigen. Angegeben werden immer die Brutto-Löhne, um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Daneben werden Gehaltslisten häufig auch von den Medien und Gewerkschaften genutzt, um auf Missstände in bestimmten Branchen hinzuweisen. Gemeint sind einerseits die Niedriglohnsektoren als auch die ungerechtfertigten Spitzengehälter von Managern. ]]>

Arbeitskleidung

In manchen Berufen ist das Tragen einer vorgeschriebenen Arbeitskleidung verpflichtend.

Beispiele sind die Schutzkleidung, die zur Sicherheit des Arbeitnehmers getragen werden muss, oder Uniformen. Diese dienen der Darstellung der Gruppen- oder Firmenzugehörigkeit, wie es beispielsweise in der Service- oder Gastronomiebranche üblich ist.

Diese Arbeitskleidung wird in den meisten Fällen von den Betrieben zur Verfügung gestellt und auch dort gereinigt.

Wenngleich in manchen Branchen gewisse Kleidervorschriften bestehen, beispielsweise das Tragen eines Anzugs, fällt dies jedoch nicht unter den Begriff Arbeitskleidung.

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