Männerberufe

KFZ-Mechaniker, Feuerwehrmann, Hausmeister, Elektriker, Lokführer, Maurer, Bodyguard oder Schlosser – all diese Berufe können bis heute als typische Männerberufe angesehen werden. Zwar verbietet das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz der Europäischen Union die Bewerberauswahl nach Geschlecht, dennoch lassen sich in bestimmten Bereichen fast ausschließlich Männer finden.

Gleiches gilt für so genannte typische Frauenberufe: Erzieher im Kindergarten, männliche Fußpfleger und Bäckereifachverkäufer sind bis heute kaum zu finden. Gründe für die bis heute bestehenden typischen Männerberufe sind wohl in erster Linie mit den physischen Anforderungen zu erklären, die bestimmte Tätigkeiten mit sich bringen. Dennoch werden Versuche unternommen, Branchen, in denen mehrheitlich Männer arbeiten, auch für Frauen zu öffnen: Durch so genannte Girl‘s Days wird mittlerweile in vielen männertypischen Bereichen versucht, das Interesse am entsprechenden Berufsfeld für Mädchen und also zukünftigen Mitarbeiterinnen zu wecken.

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Freiberufler

Menschen, die sogenannte freie Berufe ausüben, bezeichnet man als Freiberufler. Als Freiberufliche Tätigkeiten gelten solche, die juristisch nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keine Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist er kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) und kann zu einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

Häufig gibt es keine klare Trennlinie, so dass die Bereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können. So ist oftmals der Einzelfall genau zu prüfen. Kennzeichnend ist, dass eine besondere berufliche, wissenschaftliche oder im weitesten Sinne schöpferische Qualifikation Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ sagt somit etwas über die Art des ausgeübten Berufes aus und weniger über das Beschäftigungsverhältnis. Wenngleich die Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis ausgeführt wird, kann ein Freiberufler auch als weisungsgebundener Arbeitnehmer tätig sein und seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bundesweit sind etwa 1 Million Menschen freiberuflich tätig, etwa 90% von ihnen arbeiten auf selbstständiger Basis. Sie sind dann – wie alle Selbstständigen – nicht sozialversicherungspflichtig. ]]>